Parlamentskorrespondenz Nr. 23 vom 13.01.2017

Neu im Petitionsausschuss

Stahlindustrie, freier Hochschulzugang, Medien, Homöopathie, Maklerprovisionen, Energiewende

Wien (PK) – Bürgerinnen und Bürger haben wieder ihnen wichtige Anliegen ans Parlament herangetragen.

Bürgerinitiative zum Schutz der europäischen Stahlindustrie

Im Sinne des Schutzes der europäischen Stahlindustrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze fordert eine Bürgerinitiative die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene gegen Importe zu Dumpingpreisen einzusetzen (106/BI und 22/BI ). Im konkreten soll die " Regel des niedrigeren Zolls" weitestgehend abgeschafft werden. Außerdem dürfe der Volksrepublik China der Status einer Marktwirtschaft im Rahmen der WTO erst dann zuerkannt werden, wenn die entsprechenden fünf EU-Kriterien erfüllt sind.

Freier Hochschulzugang für alle österreichischen MaturantInnen

Die Abschaffung der Aufnahmetests an den heimischen Hochschulen steht im Fokus einer weiteren Bürgerinitiative (107/BI und 23/BI). Es sei eine Frage der Generationengerechtigkeit, jedem österreichischen Maturanten und jeder österreichischen Maturantin bei der Auswahl ihres Studiums freie Wahl zu lassen, argumentieren die UnterstützerInnen. Statt der Aufnahmetests könnten etwa verpflichtende "Self-Assessments" eingeführt werden, um die Auseinandersetzung der BewerberInnen mit ihrem Wunschstudium zu fördern. Ausnahmen sollte es nur bei Kunst- und Sportstudien geben, da diese spezifische Veranlagungen erfordern.

Homöopathie: Kosten sollen von den Krankenkassen getragen

Tausende Österreicherinnen und Österreicher lassen sich regelmäßig homöopathisch behandeln bzw. wenden homöopathische Arzneien an. Obwohl sie in die heimischen Kassen einzahlen, werden diese Leistungen nicht refundiert, bemängeln die EinbringerInnen einer Bürgerinitiative, die eine Kostenübernahme durch die Sozialversicherungen fordern. Es gebe zudem ausreichende wissenschaftliche Studien, die eine Wirkung der Homöopathie über den oftmals zitierten Placebo-Effekt hinaus belegen (108/BI und 24/BI).

"Fakten gegen Hetze": Für Einhaltung ethischer Grundsätze in den Medien

Zahlreiche BürgerInnen halten es für dringend geboten, die bewusste mediale Verbreitung von Fehlinformationen, die darauf ausgerichtet sind, Angehörige einer ethnischen, religiösen, sexuellen oder einer anderen Gruppe pauschal zu diffamieren, härter zu bestrafen (109/BI und 25/BI) . Auch sollte festgelegt werden, dass Statistiken nur mehr von öffentlich anerkannten Instituten (z.B. Statistik Austria) übernommen und zudem vollständig veröffentlicht werden müssen. Bei Verstößen soll der korrigierte Bericht auf derselben Seite und in derselben Größe publiziert werden. Die Bürgerinitiative erwartet sich dadurch, dass Plattformen wie "unzensuriert" oder "Wochenblick", die durch aus dem Kontext gerissenen Bildern und Informationen politisch motivierte Werturteile konstruieren, in Hinkunft mehr Objektivität walten lassen müssen.

Wohnungssuchende sollen keine Maklerprovisionen zahlen müssen

Derzeit können ImmobilienmaklerInnen bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit sowohl vom Wohnungsanbieter als auch vom Wohnungssuchenden eine Provision verlangen, heißt es in einer Bürgerinitiative (110/BI und 26/BI). Laut Maklergesetz müssen sie "die Interessen beider Auftraggeber redlich und sorgfältig wahren." Dies geschehe jedoch in der Praxis kaum und scheitere schon an den grundsätzlich verschiedenen Interessen der beiden. Auch werde die Informationspflicht gegenüber den Wohnungssuchenden nicht immer eingehalten. Überdies beschränke sich die Leistung der MaklerInnen für die Wohnungssuchenden im Normalfall auf Besichtigungstermine und die Vertragsabwicklung. Die EinbringerInnen setzen sich daher für die Umsetzung des Bestellerprinzips in diesem Bereich ein: Derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, soll auch für dessen Leistungen bezahlen. Wohnungssuchende sollen also nur noch dann eine Provision entrichten müssen, wenn sie aktiv den Makler mit der Suche beauftragen.

Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien bei der Fortsetzung der Energiewende in Österreich

Der Nationalrat wird im Rahmen einer Bürgerinitiative ersucht, die bisher sehr erfolgreiche Klima- und Energiepolitik unter vermehrter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte fortzusetzen (111/BI und 27/BI). Zu diesem Zweck wurde ein umfangreicher Forderungskatalog erstellt. Generell sind die UnterstützerInnen überzeugt davon, dass zur Erreichung der Ziele eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz erforderlich ist. Dies könne durch eine gerechte Verteilung der Lasten der Klimapolitik und durch eine verbesserte Gewährleistung der BürgerInnenrechte in den Genehmigungsverfahren erreicht werden. Bei der Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien sollte zudem vermehrt auf den nachzuweisenden Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasen und die Verwertbarkeit der erzeugten Energie abgestellt werden. Der im internationalen Vergleich bereits sehr hohe Anteil erneuerbarer Energiequellen an der Versorgung Österreichs erlaube auch eine stärkere Rücksichtnahme auf Mensch, Natur und Landschaft. (Schluss) sue