Parlamentskorrespondenz Nr. 38 vom 19.01.2017

Rechnungshofausschuss berät über Universitätsräte

Universitätsautonomie vs. Gebaren mit öffentlichen Mitteln

Wien (PK) - Die Zusammenarbeit zwischen Universitätsrat und anderen leitenden Organen hat die Steuerung der geprüften Universitäten beeinträchtigt, erklärte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KunstUni Graz) sowie die Medizinische Universität Innsbruck (MedUni Innsbruck) beschäftigten heute den Rechnungshofausschuss auf Basis eines Prüfberichts. Die Überprüfung betraf die Aufgaben der Universitätsräte sowie deren Bestellung und Organisation ebenso wie die entsprechende Aufgabenerfüllung durch das Wissenschaftsministerium. Seitens der Universitäten verteidigten die Ratsvorsitzenden Wilhelmine Goldmann (KunstUni Graz) und Reinhard Putz (MedUni Innsbruck) ihre Entscheidungen in Finanzfragen.

Neben der konfliktbehafteten Zusammenarbeit zwischen Universitätsräten, Rektorat und Senat wurden auch Gehaltserhöhungen ohne Ausweitung der Aufgaben sowie Anreisen zu Sitzungen in der Businessclass kritisiert. Für Staatssekretär Harald Mahrer muss dabei die Universitätsautonomie gewahrt bleiben. Einigen Empfehlungen des Rechnungshofs wurde aber bereits nachgekommen. Die Einführung von Obergrenzen für die Vergütung der Uni-Räte und neue Unvereinbarkeitsregeln sind 2015 im Zuge der Universitätsgesetz-Novelle beschlossen worden, gelten aber erst für die nächste Amtszeit der Räte ab 2018 (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1031/2015). Die genaue Höhe der Obergrenzen muss das Wissenschaftsministerium erst per Verordnung festlegen.

Kooperation zwischen Uni-Räten, Rektorat und Senat schwierig

Räte, Rektorat und Senat hatten eine schwierige Zusammenarbeit, die auch der Genehmigung von Entwicklungsplänen beider Universitäten entgegenstand, kritisierte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Für die Leistungsvereinbarungen 2013 – 2015 lag daher weder in Graz noch in Innsbruck ein Entwicklungsplan vor, obwohl dieser als Grundlage für die Leistungsvereinbarung dienen sollte. Der Universitätsrat der MedUni Innsbruck genehmigte diesen erst ein Jahr nach Abschluss der Leistungsvereinbarung. Zuvor hatte es zahlreiche Entwurfsversionen gegeben, über die kein Einvernehmen erzielt wurde.

Um die Kooperation zwischen den Gremien zu verbessern, müssten die Kompetenzen klar definiert werden, meinte Karin Greiner (S). Die Universitätsräte haben eine wichtige Aufgabe, sie bringen die Außensicht in die Steuerung der Universität ein, lobte Claudia Gamon (N), nun muss Funktionalität des Zusammenspiels der Organe gesteigert werden. In der Vergangenheit habe es Irritationen gegeben, meinte Philip Kucher (S), die neue Struktur der Universitätsräte brauche Zeit, um sich zu entwickeln. Demgegenüber stellte Martina Schenk (T) den Zusatznutzen der Uni-Räte in Frage.

Wir haben die Streitigkeiten beseitigt, informierte Wilhelmine Goldmann (KunstUni Graz). Der Senat wird nun ausreichend informiert und auch die Unvereinbarkeit ist nun kein Problem mehr. Reinhard Putz (MedUni Innsbruck) gab Kritik an den Rechnungshof zurück, der Prüfungszeitraum wurde unglücklich gewählt und betraf die Jahre 2010 bis 2015. Damit wurden zwei Funktionsperioden gemeinsam überprüft, wobei letztere von 2013 bis 2018 laufe und daher noch nicht abgeschlossen sei. Von 2013 bis 2015 wurde jedenfalls daran gearbeitet, eine gute Gesprächsbasis zwischen den Organen zu finden. Dazu stellte RH-Präsidentin Kraker fest, dass der Rechnungshof seine Prüfungen und damit auch die Prüfungszeiträume selbst festlege.

Rechnungshof kritisiert hohe Vergütungen und Businessclass-Flüge

Die tatsächlich aufgewendeten Vergütungen für Mitglieder des Universitätsrats waren an der MedUni Innsbruck (2014: 167.000 €) dreimal so hoch wie an der KunstUni Graz (2014: 63.900 €), so der Prüfbericht des Rechnungshofs. Hinsichtlich der Höhe der Vergütungen lag der Universitätsrat der MedUni Innsbruck an der Spitze aller 22 Universitäten in Österreich und auch die Anreise zu seinen Sitzungen erfolgte teilweise im Flugzeug in der Businessclass.

Kritik gab es auch für die Kunst-Uni Graz. Zwischen 2007 und 2014 gab es bei der Rektorin eine Gehaltssteigerung von 76%, stellte der Rechnungshof fest. Die hohe Gehaltssteigerung sei notwendig gewesen, da der frühere Rektor, der außerordentlicher Professor war, von Elisabeth Freismuth, bisher leitender Sektionschefin des Ministeriums, abgelöst wurde und diese bereits über ein entsprechendes Gehalt verfügte, sagte Uni-Ratsvorsitzende Goldmann zu Karin Greiner (S).

Die Vergütungen für die Universitätsräte waren sowohl bis 2013 als auch danach angemessen, meinte Putz von der MedUni Innsbruck. Sie bilden die Realität der zeitlichen Belastung ab. 2016 habe er beispielsweise 46 Tage in Innsbruck verbracht und sei dabei Universitätsrats-Agenden nachgegangen. Dennoch wurde der Kritik des Rechnungshofs nachgekommen und die Vergütungen um 40% gesenkt.

Putz argumentierte weiter, dass die Businessclass–Tickets über ein vergünstigtes Abo Service gebucht wurden und kostenlos umbuchbar waren. Finanziell gebe es kaum einen Unterschied zu den Preisen der Economy-Tickets, bestätigte er Jessi Lintl (F). Gegenüber Sigrid Maurer (G) hielt Putz fest, es sei sein Anliegen nicht operativ einzugreifen.

Obergrenzen für Vergütung werden künftig per Verordnung festgelegt

Die Höhe der Vergütungen für Zeit- und Arbeitsaufwand der einzelnen Universitätsräte wurde bisher im Rahmen der Universitätsautonomie selbstständig festgelegt. Derzeit laufen die internen Vorarbeiten zu einer Verordnung, mit der Höchstgrenzen für die Vergütungen der Universitätsräte festgelegt werden, informierte Staatssekretär Harald Mahrer. Bei der Höhe der Obergrenze werden einerseits das Budget und die Anzahl der MitarbeiterInnen, andererseits die Anzahl der Studierenden sowie Komplexität der Organisationsstruktur berücksichtigt. Die Regelungen werden mit jenen von Aufsichtsräten bei staatlichen Betrieben vergleichbar sein. Bezüglich der Höhe wollte Mahrer keine Diskussion führen, stellte aber fest, dass er die derzeitigen Beträge nicht für überhöht erachte. Jedenfalls soll die Höhe der Vergütung nachvollziehbar gestaltet werden. Die Verordnung soll 2017 fertiggestellt werden, informierte Mahrer Abgeordnete Greiner, und ab der nächsten Funktionsperiode, beginnend mit 1. März 2018, in Kraft treten.

Kraker: Gesamtinteresse der Uni in den Vordergrund rücken

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker empfahl beiden Unis keine Gehaltssteigerungen des Rektors ohne Aufgabenausweitung zu vereinbaren. Ebenso wenig sollte das Beschäftigungsausmaß von Rektoratsmitgliedern ohne Ausweitung der Aufgaben erhöht werden. Künftig wäre auch von der Übernahme von Kosten zur Begründung von zusätzlichen Wohnsitzen für RektorInnen abzusehen, richtete sich der Rechnungshof an die Kunst-Uni. Weitere Empfehlungen betrafen die Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie die Budgetvoranschläge, die Bestellung der Universitätsräte, die Ausweitung der gesetzlichen Unvereinbarkeitsgründe und die Vergütung der Mitglieder des Universitätsrats. Hinsichtlich der Höhe der Vergütungen mahnte Kraker zu mehr Sparsamkeit, immerhin würden die Unis über Bundesmittel finanziert.

Kraker anerkannte die künftige Einführung von Obergrenzen. Weiterhin im Unklaren liegt für Kraker hingegen, ob das Stellenbesetzungsgesetz, das Regelungen über die Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich enthält, auch für Universitätsräte anzuwenden ist. Ebenso geklärt gehöre, ob die Reisegebührenvorschrift für Mitglieder des Universitätsrats zu tragen kommt.

Mahrer: Autonomie muss gelebt werden

Wir haben den Universitäten Autonomie gegeben, nun müssen wir diese auch leben, verteidigte Mahrer die Entscheidungen der Universitätsräte. Uni-Räte haben wichtige Funktionen, die durch qualifizierte Personen ausgeübt werden sollen, daher erachtet er die Vergütungen von 167.000 € der MedUni Innsbruck im Jahr 2014 nicht überhöht, schließlich bestehe der Universitätsrat aus 22 Personen. Bei vergleichbaren Betrieben im Staatseigentum werden Aufsichtsräte höher abgegolten. Damit unsere Unis international führend tätig sein können, brauchen sie die besten "Köpfe", diesen müsse ausreichend gezahlt werden, so Mehrer.

Um die Autonomie hochzuhalten dürfte die Handlungsfreiheit der Universität nicht zu sehr beschränkt werden, hielt Mahrer in Richtung Sigrid Maurer (G) fest, die für Mindestqualifikationen und eine weitere Verschärfung der Univereinbarkeitsregelungen eintrat.

  

Qualität der Uni-Räte

Positiv stellte der Rechnungshof fest, dass die wirtschaftliche Lage der MedUni Innsbruck in den Sitzungen des Universitätsrats regelmäßig und intensiv diskutiert wurde. Durch beauftragte Sonderprüfungen und Sparmaßnahmen trug der Universitätsrat wesentlich zur wirtschaftlichen Konsolidierung der MedUni Innsbruck bei. Zudem hob Kraker unisono mit Dorothea Schittenhelm (V) hervor, dass die Frauenquote durchgängig erfüllt wurde.

Unterschiedliche Auffassungen gab es zu den Qualifikationsanforderungen für Uni-Räte. Sigrid Maurer (G) wollte Regelungen schaffen, um "skurrilen Besetzungen" entgegenzuwirken. Daher sollte mehr Qualitätssicherung erfolgen und bei der Auswahl verstärkt auf das Kriterium der Univereinbarkeit geachtet werden. Der Ausschuss nahm den Bericht (III-294 d.B) zur Kenntnis. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) gro