Parlamentskorrespondenz Nr. 57 vom 25.01.2017

Familienausschuss diskutiert erneut kontrovers über Zahlung von Kinderbeihilfe ins Ausland

Weitere Forderungen der Opposition zu Pflegeeltern, Jugendwohlfahrt, Familienförderung, Kindergeld und Erziehungszeiten

Wien (PK) – Einer breiten Palette von Oppositionsforderungen zu familienpolitischen Fragen widmete sich der Familienausschuss in seiner heutigen Sitzung. Die FPÖ drängt etwa auf die rasche parlamentarische Behandlung einer Studie über die Lage von Pflegeeltern. Der Antrag wurde vertagt, von Seiten der ÖVP jedoch angeregt, in dieser Frage das Gespräch der FraktionssprecherInnen untereinander und mit der Familienministerin zu suchen, wie mit den Ergebnissen der Studie weiter vorzugehen sei.

Das Thema Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder thematisieren FPÖ und NEOS, wobei nicht nur innerhalb der Opposition, sondern auch zwischen SPÖ und ÖVP sehr unterschiedliche Positionen in Detailfragen zu Tage traten. Die FPÖ beharrt auf ihrem Antrag, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen. Die NEOS sind für Einschränkungen bei der rückwirkenden Auszahlung der Familienbeihilfe und wollen zudem eine Zusammenführung aller steuerlichen Familienleistungen. Die Grünen sprechen sich für eine längere Gewährung von Jugendwohlfahrtsmaßnahmen aus, während das Team Stronach Verbesserungen der Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungszeiten wünscht. Alle diese Anträge wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt. Ein Antrag des Team Stronach, bei Mehrlingsgeburten für alle Kinder das Kinderbetreuungsgeld in gleicher Höhe zu zahlen sowie eine Inflationsanpassung vorzunehmen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

FPÖ: Studie über rechtliche und soziale Situation von Pflegeeltern soll Nationalrat vorgelegt werden

Die FPÖ drängt auf eine Behandlung des mit Fördermitteln erstellten Forschungsbericht des Österreichischen Instituts für Familienforschung betreffend die rechtliche und soziale Situation von Pflegeeltern durch den Nationalrat (1952/A(E)). Der Bericht sei bereits im April 2015 publiziert worden, sagte Anneliese Kitzmüller (F). Er zeige auf, dass eine bundesweite Vereinheitlichung bestehender Normen und Regelungen für Pflegeeltern notwendig sei, meinte die Antragstellerin, denn die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern seien sehr unterschiedlich und würden teilweise zu absurden und untragbaren Situationen führen. So wurde beispielsweise im Sommer 2016 ein Fall bekannt, wo einer Familie nach einer Übersiedlung aufgrund unterschiedlicher Altersgrenzen in zwei benachbarten Bundesländern die Aufnahme eines weiteren Kindes verweigert wurde.

August Wöginger (V) wies auf das Angebot seiner Fraktion hin, über die Studie und eventuelle Schlussfolgerungen daraus zuerst auf informeller Ebene das Gespräch der FraktionssprecherInnen und Familienministerin Sophie Karmasin zu suchen, und sah eine Vertagung des Antrags als gerechtfertigt. Angela Lueger (S) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zu dieser Vorgehensweise. Der von der FPÖ angesprochene Aspekt einer bundesweiten Vereinheitlichung von Regelungen stand für Lueger nicht im Vordergrund. Zuerst müsse geklärt werden, durch welche Maßnahmen die Situation von Pflegeeltern verbessert werden könne. Auch Claudia Gamon (N) sah in Fraktionsgesprächen einen gangbaren Weg zur inhaltlichen Befassung mit der Studie. Judith Schwentner (G) unterstützte den Antrag der FPÖ, sich im Parlament Gedanken über die Anliegen von Pflegeeltern zu machen. Das Gesprächsangebot nehme sie an, auch wenn sie befürchte, dass dahinter in erster Linie der Versuch stehe, einen zusätzlichen Ausschusstermin zu vermeiden. Ähnlich sah das Carmen Schimanek seitens der FPÖ. Ihre Fraktion werde an den Gesprächen teilnehmen, hätte aber auf Zustimmung zu dem Antrag anstelle einer Vertagung gewünscht.

Familienbeihilfe: FPÖ will Anpassung für Kinder im Ausland, NEOS für Einschränkungen bei rückwirkender Auszahlung

Erneut löste der Antrag der Freiheitlichen Mandatarin Anneliese Kitzmüller, Sozialleistung, insbesondere die Familienbeihilfe, die Österreich ins Ausland überweist, an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern anzupassen, eine heftige Debatte aus (1224/A(E) ). Derzeit müsse für alle Kinder, die im EU- bzw. EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, die österreichische Familienbeihilfe in voller Höhe ausbezahlt werden. Eine Differenzierung wäre nicht nur sozial gerechtfertigt, sondern würde auch zu enormen Einsparungen führen. Etwaigen Bedenken in juristischer Hinsicht könne man mit dem Argument entgegentreten, dass bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Regelung eine diskriminierungsfreie und somit rechtskonforme Lösung möglich sei. Diese Meinung wird auch von Verfassungs- und Europarechtsexperten vertreten, hob Kitzmüller im Ausschuss hervor. Zudem hätten sich nicht nur Minister der ÖVP dafür ausgesprochen, auch Bundeskanzler Christian Kern habe signalisiert, dass er eine solche Regelung wolle, sagte sie.

Einen anderen Vorschlag zur Eindämmung der steigenden Ausgaben für Familienbeihilfen an im Ausland lebende Kinder legen die NEOS vor (1937/A(E)). Nachdem die EU-Kommission die diesbezüglichen Vorschläge der ÖVP-Minister Hans Jörg Schelling, Sebastian Kurz und Sophie Karmasin abgelehnt hat, sollte nach Ansicht von Michael Bernhard (N) der nationale Spielraum genützt werden. Konkret rege ihr Fraktion an, die Möglichkeit, die Familienbeihilfe bis zu fünf Jahre rückwirkend beziehen zu können, einzuschränken, sagte Claudia Gamon (N). Aufgrund der Einführung der antragslosen Familienbeihilfe würden dadurch auch keine im Inland lebenden Kinder diskriminiert werden. Zum Antrag der FPÖ meinte sie, hier sei auch die Frage der Personenfreizügigkeit in der EU zu sehen, diese sollte nicht eingeschränkt werden.

Rouven Ertlschweiger (V) wies darauf hin, dass die Frage der Änderung der Familienbeihilfe von der Bundesregierung auf die EU-Ebene getragen werde, wo sie auch hingehöre. Erst nach einer Entscheidung dort könne man über nationale Maßnahmen sprechen, daher sei eine Vertagung beider Anträge gerechtfertigt. Zum Antrag der NEOS verwies er auf fehlende Daten, um überhaupt die finanziellen Auswirkungen einer solchen Maßnahme beurteilen zu können.

Von einer dünnen Faktenlage in der Debatte über die Überweisung von Kinderbeihilfe ins Ausland sprach Judith Schwentner (G), sie habe kein Verständnis für diese Debatte. Vor allem sei die Haltung der ÖVP für sie nicht nachvollziehbar, die auf Änderungen des bestehenden Systems dränge und sich damit gegen die EU stelle. Hier gehe es aus ihrer Sicht offenbar nicht so sehr um die Herstellung von mehr Gerechtigkeit, sondern um Stimmungsmache gegen ausländische Arbeitskräfte, obwohl man diese in den Bereichen Pflege und Bauwirtschaft dringend brauche. Dieser Kritik schloss sich ihr Fraktionskollege Harald Walser an. Gerade jetzt sei es nicht gut, den Zusammenhalt in der EU weiter zu untergraben auf nationalen Alleingänge zu beharren.

Wenig Verständnis für die Forderung hatten auch die SPÖ-Abgeordneten Angela Lueger, Ulrike Köngisberger-Ludwig und Katharina Kucharowits. Sie argumentierten, die derzeitige Diskussion um die Familienbeihilfe basiere nicht auf Fakten, vielmehr werde in erster Linie an Gefühle appelliert. Aus Sicht von Königsberger-Ludwig zeigt sich in dieser Debatte, dass die EU zu sehr als ausschließliche Wirtschaftsunion gesehen wird, der Aspekt der Sozialunion müsse aber viel stärker betont werden. Änderungen des Systems der Familienbeihilfe könnten letztlich dazu führen, dass ein verstärkter Nachzug von Kindern erfolgt und die Kosten erhöht werden, gab Lueger zu bedenken. Die Vorstellungen von FPÖ und ÖVP würden nichts zur Herstellung von mehr Gerechtigkeit beitragen. Dem widersprachen die ÖVP-Abgeordneten Asdin El-Habbassi und August Wöginger vehement. Der ÖVP gehe es um die Herstellung des ursprünglichen Gedankens der Kinderbeihilfe, die eine Ausgleichszahlung für besondere Belastungen, die ArbeitsnehmerInnen mit Kindern haben, darstellen soll. Wenn Kinder in Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten wohnen, seien diese Belastungen selbstverständlich geringer.

Familienministerin Sophie Karmasin erklärte, die Regierung habe sich auf ein einheitliches Vorgehen auf EU-Ebene verständigt. Österreich stehe mit seinen Forderungen nicht alleine da. Die Antwort, die von der EU-Kommission gegeben wurde, sei nicht zufriedenstellend, sie beruhe teilweise auf stark veralteten Daten.

NEOS für Zusammenführung aller steuerlichen

Familienleistungen

Im Sinne einer modernen Familienpolitik setzen sich die NEOS für einen Ausbau der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs- und –bildungskosten ein (1820/A(E) ). Nach Ansicht von Michael Bernhard (N) würde man damit neben der Erleichterung der Erwerbstätigkeit sowie einer besseren sozialen Absicherung auch einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit leisten, da aufgrund des finanziellen Anreizes entsprechende Angebote genutzt werden könnten. Der derzeit bestehende Wildwuchs an steuerlichen Familienförderungen müsse beseitigt und zu einer einzigen Leistung zusammengeführt werden, laute die zentrale Forderung ihre Fraktion, erläuterte Claudia Gamon (N). Der Anspruch auf steuerliche Absetzbarkeit sollte auch auf Bildungsförderungsmaßnahmen, wie Nachhilfe, Musikerziehung, Sportaktivitäten etc., ausgedehnt werden. Damit würde man auch einen Paradigmenwechsel – stärkere Subjekt- statt Objektförderung – einleiten und den Kreis der anspruchsberechtigten Familien wesentlich erweitern, meinte sie. Gerade in diesem Punkt zeigte sich Harald Walser (G) skeptisch. Eine Förderung über Steuerabsetzbeträge funktioniere nicht, sie komme gerade bei einkommensschwachen Familien nicht an. Ulrike Köngisberger-Ludwig (S) verwies darauf, dass das Regierungsprogramm das Ziel enthalte, mehr Transparenz der Familienleistungen herzustellen und auch zu Vereinheitlichungen zu kommen, und sprach sich für die Vertagung des Antrags aus.

Grüne für längere Gewährung von Jugendwohlfahrtsmaßnahmen

D ringenden Änderungsbedarf sieht Abgeordneter Julian Schmid (G) bei einer Kann-Bestimmung im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013). Jungen Erwachsenen können zwar "ambulante Hilfen und Hilfen durch Betreuung bei nahen Angehörigen, bei Pflegepersonen oder in sozialpädagogischen Einrichtungen" gewährt werden, sie muss aber nicht gewährt werden. Die Regelungen seien auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In manchen Fällen sei jedoch die Unterstützung über das 18. Lebensjahr hinaus wichtig, denn die im Gesetz angesprochenen Jugendlichen kämen oft aus einem besonders schwierigen Umfeld und bräuchten Unterstützung, etwa für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit oder zum Abschluss einer Berufsausbildung. Derartige Hilfen sollen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden, in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus, fordert er (146/A ). Der Antrag wurde vertagt, nachdem Nikolaus Prinz (V) auf die derzeit laufende Evaluierung der Regelung hingewiesen hatte.

Team Stronach will bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten und mehr Familienbeihilfe für Mehrkindfamilien

Die Erhöhung der Geburtenrate in Österreich ist dem Team Stronach ein Anliegen. Laut Abgeordnetem Leopold Steinbichler (T) benachteiligt die derzeitige Gesetzeslage aber gerade Mütter, die bei den Kindern zu Hause bleiben und kürzer als im Abstand von vier Jahren Kinder zur Welt bringen. Die Pensionsanrechnung für Kindererziehungszeiten soll daher in einer Weise neu geregelt werden, die sicher stellt, dass diesen Müttern für jedes Kind die volle Versicherungszeit angerechnet wird (1717/A(E) ). ÖVP-Mandatar August Wöginger betonte, dass auch ihm die Verbesserungen der Pensionsanrechnung ein Anliegen sei. Er gab aber zu bedenken, dass die Umsetzung rund 280 Mio. € erfordern würde, die man derzeit nicht habe, und plädierte aber für eine Vertagung.

Die Abgeordneten des Team Stronach Waltraud Dietrich und Leopold Steinbichler sind außerdem für eine Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes pro Kind, unabhängig vom Alter anderer Kinder oder davon, ob es sich um Zwillinge bzw. Mehrlinge handelt (1728/A(E) ). Damit wäre jedes Kind gleich viel wert, was den Anreiz für Familien erhöhen würde, mehr Kinder zu bekommen, argumentiert Steinbichler. Für die Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (S) und Judith Schwentner (G) ist die Forderung mit der Einführung des Kinderbetreuungskontos bereits umgesetzt, jedes Kind werde nun als gleichwertig behandelt. Steinbichler beharrte, dass Mehrlingsgeburten nach wie vor schlechter gestellt seien, da nur für das erste Kind der volle Betrag bezahlt werde. Zudem sei eine Inflationsanpassung des Kinderbetreuungsgeldes überfällig. Der Antrag fand neben dem Team Stronach nur die Unterstützung der FPÖ und wurde damit mehrheitlich abgelehnt. (Schluss Familienausschuss) sox