Parlamentskorrespondenz Nr. 68 vom 30.01.2017

Neu im Innenausschuss

Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein über polizeiliche Zusammenarbeit

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat einen Vertrag zwischen Österreich, der Schweiz und Liechtenstein über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit sowie eine zugehörige Durchführungsvereinbarung zur Genehmigung vorgelegt (1469 d.B., 1471 d.B.). Die Abkommen sollen einen seit Juli 2001 geltenden Vertrag ersetzen und, wie ähnliche Abkommen mit anderen Nachbarländern, die Effizienz der Polizeiarbeit in Bezug auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung weiter verbessern. Überdies wird die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten erleichtert. Da sowohl der Vertrag als auch die Vereinbarung Kompetenzen der Länder berühren, bedürfen diese nicht nur der Zustimmung des Nationalrats, sondern ausdrücklich auch jener des Bundesrats.

Mit dem Vertrag geregelt werden neben der behördlichen Zusammenarbeit und Fragen des Informationsaustausches unter anderem auch die grenzüberschreitende Nacheile, das vorläufige Einschreiten von ExekutivbeamtInnen im Grenzgebiet des Nachbarstaates bei unmittelbarer erheblicher Gefahr, verdeckte Ermittlungen, die Unterstützung bei Rückführungen sowie der Bereich Zeugen- und Opferschutz. Zudem wurde erstmals eine umfassende Amts- und Rechtshilfe bei der Ahndung von Verkehrsdelikten vereinbart und dazu eine ergänzende Durchführungsvereinbarung abgeschlossen.

Demnach ist nicht nur ein automatisierter Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten, sondern auch sonstige Unterstützung bei der Ausforschung und Vernehmung von VerkehrssünderInnen vorgesehen. Gleiches gilt für die Zustellung amtlicher Schriftstücke sowie die Vollstreckungshilfe. Für die Rechts- und Amtshilfe im Verkehrsbereich fallen zusätzliche Verwaltungskosten an, sie sollen laut Folgekostenabschätzung jedoch durch zusätzliche Einnahmen aus Verkehrsstrafen mehr als kompensiert werden. (Schluss) gs