Parlamentskorrespondenz Nr. 76 vom 31.01.2017

Nationalrat für stärkeres Vorgehen gegen Hass im Netz

SPÖ, ÖVP und Grüne sehen Regierung weiterhin gefordert; FPÖ und NEOS warnen vor Einschränkung der Meinungsfreiheit

Wien (PK) – Eine breite Mehrheit im Nationalrat hat sich heute für ein stärkeres Vorgehen gegen Hass im Netz ausgesprochen. SPÖ, ÖVP und Grüne sehen Justizminister Wolfgang Brandstetter insbesondere im Bereich der Rechtsdurchsetzung weiterhin gefordert. Demnach soll sichergestellt werden, dass BürgerInnen, die von Hass im Netz betroffen sind, auch zu ihrem Recht kommen. Weitere Straftatbestände wird es laut Brandstetter nicht geben, dafür aber fünf neue Sonderstaatsanwälte gegen Hasskriminalität im Netz. "Wir tun, was wir können, um den Kampf gegen Hasskriminalität im Netz auch wirklich zu intensivieren", so der Minister. Geht es darum, Internetgiganten wie Facebook oder Google in die Pflicht zu nehmen, würde sich Österreich als einzelner kleiner Staat schwer tun. Verhandlungen auf Augenhöhe könne am ehesten die EU-Kommission führen.

Gegen die Entschließung stimmten FPÖ und NEOS, beide Oppositionsfraktionen warnen vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet. "Dieser Entschließungsantrag ist extrem gefährlich", so Philipp Schrangl (F). Das Internet sei in Österreich kein rechtsfreier Raum, bereits jetzt seien die Straftatbestände etwa mit dem Verbotsgesetz oder dem Tatbestand der Verhetzung eng gesetzt. Die beiden Gesetze würden in der virtuellen Welt genauso wie am Wirtshausstammtisch gelten. Wie sein Fraktionskollege Günther Kumputsch warnte auch Schrangl vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit durch weitere gesetzliche Maßnahmen. Für Kumpitsch handelt es sich bei der Entschließung um einen "typischen linken Gutmenschen-Antrag".

Laut dem Freiheitlichen Wolfgang Klinger (F) sei darin keine Lösung für Kriminalität im Internet zu finden. Wenn in Zukunft eine Überwachung von Verleumdungen explizit durchgeführt werden soll, werde es auch zu keinen Verwaltungseinsparungen und Entbürokratisierungen kommen.

Vor einer Einschränkung der freien Meinung warnte außerdem Nikolaus Alm (N). Eine Lösung liegt für ihn einerseits in der Rechtsdurchsetzung, andererseits aber vor allem darin, strafrechtliches Verhalten von nicht strafrechtlichem Verhalten im Netz zu trennen. Die Diskussion über Hasspostings sei geprägt von fehlenden Definitionszuschreibungen. In der Argumentation wird aus seiner Sicht Verhetzung, Drohung und Beleidigung auf eine Stufe gestellt. "Meinungsfreiheit bedeutet, dass ich schreiben kann, was ich will, auch wenn es manchmal verletzend ist und zu Beleidigungen führt", so Alm.

Brandstetter: Kampf gegen Hasskriminalität im Netz intensivieren

Justizminister Wolfgang Brandstetter erachtete den Auftrag an die Regierung und insbesondere an sein Ressort als grundsätzlich positiv. Weitere Anstrengungen im Bereich der Rechtsdurchsetzung würden Sinn machen, gemeinsam mit Staatssekretärin Muna Duzdar will er den Kampf gegen Hasskriminalität im Netz intensiveren. Etwa wollen sie Behördenzuständigkeiten verbessern oder Anzeigeformulare im Internet einführen. Eine "Horrorvorstellung" ist für Brandstetter ein sogenanntes "Wahrheitsministerium", das würde ihn an George Orwells "1984" erinnern.

Über Wahrheit dürfe keine staatliche Behörden entscheiden. Es gehe um jenen Bereich, in dem Individualrechtsgüter von einzelnen Menschen massiv beeinträchtigt werden. Wenn SchülerInnen im Internet gemobbt werden und Selbstmord begehen, müsse der Staat mit Rechtsmittel eingreifen. "Da wird es ernst", so Brandstetter. Zudem sei es nur ein kleiner Schritt von der Gewalt der Worte zur Gewalt der Taten. Mit Hass sei kein Staat zu machen, nur mit Gemeinsamkeit.

SPÖ und ÖVP: BürgerInnen sollen zu ihrem Recht kommen

Der von den Grünen mitunterstützte Entschließungsantrag ging von den Abgeordneten Franz Kirchgatterer und Elisabeth Pfurtscheller der SPÖ und ÖVP aus. Angesichts der bewussten Falschmeldungen und ausufernden Hasspostings sei es wichtig, aktiv zu werden, sagte Kirchgatterer (S)."Wir Abgeordneten können uns wehren, der Normalbürger kann das nicht", so der Abgeordnete. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sei das höchste Gut, würde aber dort enden, wo anderen geschadet und der öffentliche Frieden gefährdet wird, argumentierte neben Kirchgatterer ebenfalls Ulrike Königsberger-Ludwig (S).

Die Bedeutung der Meinungsfreiheit unterstrich auch Pfurtscheller (V), wenn diese in Form von Cybermobbing im Netz aber zu Selbstmord führt, habe das nichts mehr mit freier Rede zu tun. Es gehe auch um keine Wahrheitsbehörde, sondern darum, dass BürgerInnen zu ihrem Recht kommen. Notwendig erachtet es Pfurtscheller außerdem, Social-Media-Plattformen wie Facebook europaweit in die Pflicht zu nehmen. Diesen Zugang teilt auch Franz Leonhard Eßl (V). Betreiber von Internetforen sollten verpflichtet sein, Schutzmaßnahmen einzurichten.

Vor Halbwahrheiten im Netz und sogenannten "Informationswolken", die auch Wahlen beeinflussen könnten, um mitunter westliche Demokratien zu schwächen, warnte Harry Buchmayr (S). Diese Vorgehensweise unterscheide sich stark vom Recht auf freie Meinung. "Wir diskutieren eine Schattenseite des Internets", meinte sein Fraktionskollege Harald Troch. Die Anonymität im Netz beschleunige das Absenken der Hemmschwelle.

Als positiv wertete Petra Bayr (S) die Schaffung der fünf neuen Sonderstaatsanwälte gegen Hasskriminalität im Netz. Großen Handlungsbedarf sieht sie außerdem im Bereich des Antisemitismus. Auch wenn Server in den USA stünden, müsse es gelingen, in Europa eine Handhabe gegen Hass im Netz zu finden.

Nurten Yilmaz (S) sprach sich neben der strafrechtlichen Verfolgung insbesondere für Beratung aus. Vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche seien gefährdet; digitale Kompetenz in Schulen zu implementieren, sei ein wichtiges Vorhaben der Regierung.  

"Das Internet hat viele helle Seiten, aber auch seine Schattenseiten mit Hasspostings und Shitstorms", meinte Franz-Joseph Huainigg (V). Dem müsse man entgegentreten, um die Menschenrechte und Menschenwürde zu wahren. Gerade die Komplexität der Materie zeige, wie sinnvoll es ist, im Parlament über Hasspostings zu sprechen, sagte Nikolaus Berlakovich (V). Sein Fraktionskollege Georg Vetter (V) merkte wiederum an, dass Hass als solcher niemals strafbar sein könne. "Wir rufen immer sehr gerne sehr gleich nach dem Strafrecht" so Vetter.

Grüne sehen Lücken im Rechtsschutz und fordern massive Schritte

Für die Grünen ist im Zusammenhang mit Hasspostings im Netz vieles strafrechtlich erfasst, aber nicht lückenlos, wie Albert Steinhauser für seine Fraktion geltend machte. Schwächen sieht er beispielsweise beim Straftatbestand der Verhetzung, darin etwa, dass die Menschenwürde berührt sein muss. Es könne außerdem nicht sein, dass es ein Privileg weniger ist, sich gegen Hass im Netz zu wehren, während Durchschnitts-UserInnen das nicht könnten. Für ihn ist der "Schutzschirm der Meinungsfreiheit" außerdem u.a. durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben, eine Gefahr für die freie Meinung sieht Steinhauser nicht.

Wie grenzenlos Hass im Netz sein kann, zeigte Dieter Brosz (G) anhand von Zitaten, die auf Facebook u.a. gegen Mitglieder der Grünen Partei andressiert wurden. Facebook ist für Brosz "die weltgrößte Hassplattform". Zudem stehe Facebook über Rechtsnormen, weil die Plattform auf strafrechtlich verfolgbare Inhalte einzelner Personen nicht reagiere. Geht es nach Brosz, braucht es dringend massive Schritte von Seiten des Parlaments.

Der fraktionslose Abgeordnete Rupert Doppler forderte klare Spielregeln und gesetzliche Rahmenbedingungen ein. Alle BürgerInnen, die betroffen sind, sollten zu ihrem Recht kommen.

Das Thema Hass im Netz wurde heute erstmals im Nationalratsplenum behandelt. 2016 war das Thema Schwerpunkt im Bundesrat. (Fortsetzung Nationalrat) keg