Parlamentskorrespondenz Nr. 88 vom 03.02.2017

Gemeinsame Asylpolitik wird EU auch heuer intensiv beschäftigen

Innenminister informiert über aktuelle EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich

Wien (PK) – Die Themen Asyl und Terrorismusbekämpfung werden die Europäische Union auch im heurigen Jahr intensiv beschäftigen. Zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Asylpolitik liegen zwei Legislativpakete der Europäischen Kommission auf dem Tisch, über die noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht, wie aus einem von Innenminister Wolfgang Sobotka dem Parlament vorgelegten Bericht über aktuelle EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich (III-348 d.B. und III-610-BR) hervorgeht. Lediglich in Bezug auf die Einrichtung einer Europäischen Asylagentur sowie einer Datenbank zum Abgleich von Fingerabdrücken (EURODAC) gibt es bereits eine Annäherung zwischen den Mitgliedstaaten. Im Sicherheitsbereich wird unter anderem über ein gemeinsames Registrierungssystem für in die EU einreisende Drittstaatsangehörigen, eine Verschärfung des Waffenrechts, eine Überarbeitung des Schengener Informationssystems und eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung verhandelt.

Mit den Vorschlägen der EU-Kommission zu den Bereichen Asyl und Migration haben sich bereits der EU-Unterausschuss des Nationalrats und der EU-Ausschuss des Bundesrats beschäftigt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 12/2017, 13/2017 und 1438/2016). Unter anderem geht es um eine Vereinheitlichung von Asylverfahren, eine gerechte Aufteilung von AsylwerberInnen auf die EU-Mitgliedstaaten, die Verhinderung von Sekundärmigration anerkannter Flüchtlinge, eine Reform der Dublin-III-Verordnung und eine gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten. Österreich begrüßt die vorgelegten Legislativakte grundsätzlich: Es brauche eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Asylpolitik, um Defizite zu beseitigen und über praxistaugliche Regeln auch für Zeiten mit hohem Migrationsdruck zu verfügen, heißt es unter anderem im Bericht.

Elektronische Einreise-Registrierung von Drittstaatsangehörigen

In Bezug auf die Registrierung von in die EU einreisenden Drittstaatsangehörigen hat die EU-Kommission im April 2016 einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt. Durch ein Entry-Exit-System (EES) soll leichter kontrolliert werden können, ob Fremde nach Ablauf ihres Visums bzw. ihrer erlaubten Aufenthaltsdauer tatsächlich aus der EU ausreisen. Ein Abschluss der Verhandlungen wird dem Bericht zufolge bis zum Sommer dieses Jahres angestrebt. Für das Innenministerium ist vor allem der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die im EES gespeicherten Daten wesentlich, um Straftäter und Terrorverdächtige sowie "Overstayer" leichter identifizieren zu können. Von der Kommission zurückgezogen wurde der Vorschlag für ein Registrierungsprogramm für Vielreisende (RTP), es ist nur noch als optionales System im Ermessen der Mitgliedstaaten konzipiert.

Eher zäh gestalten sich die Beratungen über einen vereinfachten Visakodex der Europäischen Union. Einer der Hauptknackpunkte ist laut Bericht die Einführung eines humanitären Visums: ein entsprechender Vorschlag des Europäischen Parlaments wird vom Rat abgelehnt. Österreich hat außerdem wie andere Länder aus Sicherheitsgründen Vorbehalte gegen vorgeschlagene Visaerleichterungen und pocht auf eine "Schutzklausel" zur Überprüfung des Sicherheits- und Migrationsrisikos. Aufgrund zahlreicher Bedenken überhaupt eingestellt wurden die Verhandlungen über die Einführung eines neuen Rundreise-Visums, es hätte Drittstaatsangehörigen einen längeren Aufenthalt als 90 Tage in zwei oder mehr Mitgliedstaaten erlaubt.

Für 2017 erwartet das Innenministerium unter anderem Vorschläge der Kommission zur Adaptierung des Visainformationssystems (VIS), wobei Österreich auch hier einen effektiven Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu den Daten als wesentlich erachtet und sich außerdem eine Aufnahme von Visa der Kategorie D in das VIS wünscht. Eine Aufhebung der Visapflicht hat die EU-Kommission für Georgien, die Ukraine und den Kosovo sowie, unter Voraussetzung der Umsetzung noch ausstehender Zielvorgaben, die Türkei empfohlen, derzeit wird darüber aber noch verhandelt. Auch über einen Vollbeitritt Bulgariens und Rumäniens zu Schengen ist noch keine Entscheidung gefallen, laut Bericht stehen hierbei Frankreich, Deutschland und die Niederlande auf der Bremse.

Verhandlungen über restriktiveres Waffenrecht werden fortgesetzt

Auf Fortschritte wird im Bericht bei den Verhandlungen über eine Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie verwiesen. Demnach wurde Ende 2016 eine vorläufige Einigung auf Beamtenebene erzielt. Das Innenressort ist allerdings nicht mit allen Punkten des Legislativvorschlags der Kommission einverstanden und spricht sich dafür aus, die Reform des Waffenrechts mit Augenmaß durchzuführen. Auch in Bezug auf den von der EU-Kommission im Vorjahr überarbeiteten Richtlinienentwurf zur "Blauen Karte EU" hat Österreich noch einige Bedenken. Man müsse bei der Förderung des Zuzugs hochqualifizierter Arbeitskräfte in die EU mögliche Auswirkungen auf den nationalen Arbeitsmarkt beachten, warnt das Innenressort.

Auf der europäischen Sicherheitsagenda im heurigen Jahr stehen außerdem die Festlegung von Prioritäten bei der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität ab 2018 (EU-Politikzyklus) sowie ein Nachfolgeprogramm für die Strategie zur Bekämpfung von Menschenhandel 2012-2016. Die Kommission hat für den Bereich Menschenhandel einen Vorschlag für das erste Quartal 2017 angekündigt. Zurückgezogen werden soll hingegen ein Verordnungsvorschlag betreffend neue psychoaktive Substanzen, wobei einige Punkte daraus in andere Regulierungsakte Eingang fanden.

Fluggastdaten: Österreich muss Richtlinie bis Mai 2018 umsetzen

Bereits umgesetzt wurde die Aufwertung von FRONTEX zu einer Europäischen Grenz- und Küstenwache und die damit verbundene Einrichtung eines Soforteinsatzpools von 1.500 ständig abrufbaren ExpertInnen. Im Zuge der Mandatsstärkung erhielt FRONTEX überdies ein Rückführungsbüro, das die Mitgliedstaaten bei der Rückführung illegal aufhältiger Ausländer in ihr Heimatland besser unterstützt. Weiters haben 2016 die neue Europol-Verordnung sowie die Richtlinie über die Speicherung und Verwendung von Fluggastdatensätzen sämtliche Hürden genommen. Zur Umsetzung der Fluggastdaten-Richtlinie hat Österreich bis Mai 2018 Zeit.

Der Bericht enthält auch einen Überblick über die geplanten Ratstreffen und informellen Zusammenkünfte der Justiz- und Innenminister für 2017. (Schluss) gs