Parlamentskorrespondenz Nr. 90 vom 03.02.2017

Neu im Wissenschaftsausschuss

Grüne: Rechtsschutz bei Beurteilung von Abschlussarbeiten, keine öffentliche Finanzierung von Privatunis

Wien (PK) – Die Grünen wollen den Rechtsschutz für Studierende erweitern und fordern außerdem ein konsequentes Verbot der Finanzierung von Privatuniversitäten durch öffentliche Körperschaften.

Grüne: Rechtsschutz auf Beurteilung von Abschlussarbeiten ausdehnen

Sigrid Maurer (G) fordert eine Änderung des Universitätsgesetzes 2002, um den Rechtsschutz für Studierende auch auf die Beurteilung wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten auszudehnen (1962/A). Derzeit gilt der Rechtsschutz nur für Prüfungsbewertungen, nicht für Abschlussarbeiten. Die Wissenschaftssprecherin der Grünen schlägt eine Ergänzung des Gesetzestextes vor, wonach bei einem schweren Mangel in der Durchführung der Beurteilung einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ die Beurteilung per Bescheid aufzuheben hat. Bachelorarbeiten sollen davon aber nicht umfasst sein, da sie im Rahmen einer Lehrveranstaltung verfasst werden und nicht als wissenschaftliche Arbeiten gelten.

Im Zuge der Novellierung soll laut Maurer auch einer Forderung der Ombudsstelle für Studierende entsprochen werden, wonach es möglich sein sollte, bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung in bestimmten Fällen eine Prüferin bzw. ein Prüfer einer anderen Universität mit facheinschlägigen Kenntnissen beizuziehen.

Grüne: Keine Finanzierung von Privatuniversitäten durch öffentliche Körperschaften

In einem weiteren Antrag wendet sich Sigrid Maurer (G) gegen die öffentliche Finanzierung von Privatuniversitäten (1991/A(E)). Derzeit bestehe zwar ein Finanzierungsverbot für den Bund, doch würden sich in vielen Fällen Bundesländer, Gemeinden oder Kammern an der Finanzierung von Privatuniversitäten in Österreich beteiligen, kritisiert sie. Maurer befürchtet eine "Verländerung" der Hochschul- und Wissenschaftspolitik, die die bundesweite Hochschulplanung konterkariert. Auch würden sich öffentliche Universitäten an Privatuniversitäten beteiligen, was zum Aufbau intransparenter Parallelstrukturen führe. Das Verbot der öffentlichen Finanzierung von Privatuniversitäten sollte daher auf alle öffentliche Körperschaften und auf öffentliche Universitäten ausgeweitet werden. (Schluss) sox


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