Parlamentskorrespondenz Nr. 93 vom 06.02.2017

Neu im Sozialausschuss

Änderungen im Sozialversicherungsrecht, S-V-Antrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat unter dem Titel Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 ein Gesetzespaket mit diversen Änderungen im Sozialversicherungsrecht vorgelegt. Außerdem liegen zum Themenkomplex Sozialversicherung ein Antrag der Grünen und ein Antrag der NEOS vor, die auf ein Ende der Mehrfachversicherung bzw. auf einen Personal-Aufnahmestopp für Sozialversicherungsträger abzielen. Um Anpassungen an das ab 1. März 2017 geltende Kinderbetreuungsgeld Neu geht es bei einem SPÖ-ÖVP-Antrag auf Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes und des Landarbeitsgesetzes.

Verjährungsfrist für Arbeitslosengeld, Entlastung für Leiharbeitsfirmen

Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 werden Änderungen im ASVG, im Bauern-Sozialversicherungsgesetz, im Allgemeinen Pensionsgesetz, im Arbeitslosenversicherungsgesetz und im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz vorgenommen (1474 d.B.). Dabei geht es unter anderem um die Ausweitung des erst vor kurzem eingeführten Rechtsanspruchs auf Umschulungen bzw. andere Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation bei (drohender) Invalidität auf Personen, die die Voraussetzungen für den Bezug von Rehabilitationsgeld erfüllen. Außerdem wird eine klare gesetzliche Grundlage für "Medizinisch-berufsorientierte Rehabilitation" (MBOR), also die Ausrichtung von Reha-Maßnahmen auf spezifische Job-Anforderungen bzw. die Arbeitswelt insgesamt, geschaffen. Das kann etwa auch Trainings zur Stressbewältigung oder zur Konfliktlösung umfassen.

Im Arbeitslosenversicherungsgesetz werden klare Verjährungsregelungen eingeführt. Demnach können BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe künftig nur noch innerhalb von drei Jahren eine Neuberechnung ihrer Ansprüche verlangen. Auch für etwaige Rückforderungen zu hoher Leistungen durch das AMS gilt diese Frist. Außerdem haben Arbeitslose nur noch dann die Möglichkeit, eine zuerkannte Leistung auf dem Rechtsweg zu beeinspruchen, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der entsprechenden Mitteilung einen Bescheid verlangen.

Vorrangig in Zusammenhang mit der Neufeststellung der Einheitswerte von landwirtschaftlichen Betrieben stehen die vorgesehenen Änderungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz. Dabei geht es insbesondere um die Vermeidung von Härtefällen, etwa was die Aufrechterhaltung der Pflichtversicherung, die Umwandlung einer Invaliditätspension in eine Teilpension oder die Berücksichtigung von Agrarförderungen bei Bezug einer Ausgleichszulage betrifft.

Eine vorübergehende Entlastung von Lohnnebenkosten sieht das Gesetzespaket für Leiharbeitsfirmen vor. Ihre Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds für LeiharbeiterInnen werden ab dem zweiten Quartal 2017 zwei Jahre lang von 0,8% auf 0,35% gesenkt. Begründet wird das mit den finanziellen Reserven des Fonds.  

Neu geschaffen wird schließlich eine Richtlinienkompetenz des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger im Bereich Gesundheitsprävention. Konkret geht um Frühintervention. Bei längeren Krankenständen sollen Versicherte seitens der Krankenversicherungsträger zu einem Gespräch eingeladen werden, um über bestehende Angebote zur Erhaltung oder Wiedererlangung des Gesundheitszustandes zu informieren.

Grüne fordern Ende der mehrfachen Pflichtversicherung

Auch die Grünen haben zum Sozialversicherungsrecht einen Antrag vorgelegt (1968/A(E)). Geht es nach Abgeordneter Judith Schwentner sollen Mehrfachversicherungen im Bereich der Pflichtversicherung bald der Vergangenheit angehören. Wer mehrere Jobs ausübt, soll sämtliche Beiträge an jenen Versicherungsträger leisten, der für seine Haupteinkommensquelle zuständig ist. Begründet wird die Initiative mit der zunehmenden Zahl von Mehrfachversicherungen und daraus resultierenden Problemen. Auf mittlere Sicht peilt Schwentner ein einheitliches Sozialversicherungssystem in Österreich für alle mit nur einer Krankenversicherung, einer Pensionsversicherung und einer Unfallversicherung an.

NEOS urgieren Aufnahmestopp bei Sozialversicherungsträgern

Ein enormes Einsparungspotenzial bei den Sozialversicherungsträgern sehen die NEOS. Mangels Konkurrenz und Kostendruck würden notwendige Reformen jedoch nicht umgesetzt, kritisiert Abgeordneter Gerald Loacker. Abhilfe schaffen könnte ihm zufolge ein Aufnahmestopp, insbesondere in den Bereichen Verwaltung und Verrechnung sollen keine neuen MitarbeiterInnen mehr eingestellt werden dürfen (1972/A(E)). Loacker hält einen solchen Schritt auch im Hinblick auf die angestrebte Fusion von Sozialversicherungsträgern für essentiell, um tatsächlich Effizienzsteigerungen erzielen zu können.

Kindergeldkonto erfordert Anpassung bei betrieblichen Pensionskassen

Anlass für eine von SPÖ und ÖVP gemeinsam beantragte Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes und des Landarbeitsgesetzes ist die Einführung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos mit 1. März 2017 (2003/A). Für Geburten nach diesem Zeitraum kann Kinderbetreuungsgeld in flexibler Höhe bezogen werden, abhängig von der Bezugsdauer. Das soll nun auch bei jenen Beiträgen berücksichtigt werden, die der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) während des Kindergeldbezugs ersatzweise für Arbeitgeber an die jeweilige betriebliche Pensionskasse leistet. Die Beitragsleistung von 1,53% knüpft demnach künftig am konkret bezogenen Tagesbetrag des Kinderbetreuungsgelds an. Zudem sind in beiden Gesetzen legistische Anpassungen vorgesehen. Alles in allem gehen SPÖ und ÖVP von Kostenneutralität gegenüber den derzeitigen Bestimmungen aus. (Schluss) gs