Parlamentskorrespondenz Nr. 99 vom 07.02.2017

Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität im Fokus der EU-Justizpolitik

Justizminister Brandstetter legt EU-Arbeitsprogramm für den Justizbereich vor

Wien (PK) – Die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität bildet einen der Schwerpunkte der Justizpolitik der Europäischen Union im laufenden Jahr. Wie aus dem von Bundesminister Wolfgang Brandstetter vorgelegten EU-Arbeitsprogramm 2017 für den Justizbereich (III-347 d.B. und III-611-BR/2017) hervorgeht, soll die EU-Sicherheitsagenda durch konkrete Maßnahmen zur Schaffung einer Sicherheitsunion umgesetzt werden, um den Bedrohungen durch den Terrorismus wirkungsvoll zu begegnen. Priorität kommt darüber hinaus auch der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie insgesamt der besseren Rechtssetzung auf europäischer Ebene zu.

Geplante EU-Aktivitäten: Vom Kampf gegen Geldwäsche bis zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft

An konkreten Vorhaben nennt der Bericht zunächst eine Initiative über den Zugang zu elektronischem Beweismaterial, aber auch die weitere Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Terrorismusfinanzierung. Geplant sind hier einheitliche Sanktionen gegen Geldwäsche sowie eine Harmonisierung der Bestimmungen zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Darüber hinaus will sich die Union auch weiterhin bemühen, Schlepperaktivitäten und Menschenhandel insbesondere mit unbegleiteten Minderjährigen zu bekämpfen. Im Mittelpunkt der strafrechtlichen Aktivitäten steht ferner die Fortsetzung des Kampfes gegen Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten. Aktuell bleiben auch die Arbeiten an dem Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. 

Union fördert E-Justiz-Lösungen

Was das Zivilrecht betrifft, misst der Bericht weiteren Schritten der Kommission zur Schaffung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts große Bedeutung bei. Ganz hoch auf der Agenda der EU-Justizpolitik stehen auch die Arbeiten an Initiativen zur Verwirklichung eines digitalen Binnenmarkts sowie Rechtsakte in den Bereichen Online-Handel und Urheberrecht. Im Privatrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Familienrecht. Fördern will die Union zudem E-Justiz-Lösungen.

Online-Handel: Österreich will Regelungsbedarf hinterfragen

Das Justizministerium begrüßt grundsätzlich diese Vorhaben ebenso wie die Anstrengungen in den Bereichen justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen. Positiv werden auch die Pläne zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, die Harmonisierung der Sanktionen gegen Geldwäsche und die Weiterführung der Arbeiten auf dem Gebiet der E-Justiz gesehen. Wichtig sind nach Einschätzung Brandstetters auch die Initiativen zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts, wenngleich hier der Bedarf nach neuen Rechtsvorschriften insbesondere im Bereich des Online-Handels gründlich zu hinterfragen sei. Bei allen legislativen Aktivitäten werde jedenfalls sehr darauf zu achten sein, dass das Bekenntnis von Kommission und Rat, wonach die vorhandenen Rechtsinstrumente einheitlich umzusetzen, wirksam anzuwenden und zu konsolidieren sind, auch tatsächlich mit Leben erfüllt wird, heißt es zusammenfassend im Bericht des Justizministeriums. (Schluss) hof