Parlamentskorrespondenz Nr. 158 vom 22.02.2017

Neu im Justizausschuss

Regierung legt Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz vor

Praxisgerechte Anpassungen bei der Gerichtsorganisation

Wien (PK) – Schwerpunkte einer Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz (1504 d.B.) sind eine Reihe von Anpassungen, die sich aus der Praxis ergeben haben, wobei die grundsätzlichen Aspekte der Gerichtsorganisation allerdings unverändert bleiben. So stellt der von der Regierung vorgelegte Entwurf etwa klar, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen aus besonderem Anlass auch dann angeordnet werden dürfen, wenn diese nicht ausdrücklich in der Hausordnung enthalten sind. Für die VorsteherInnen von Bezirksgerichten wiederum wird eine Justizverwaltungsquote festgelegt, darüber hinaus schafft die Novelle eine klare Zuteilung der Gerichtsabteilungen zu den bei einem Gericht tätigen RichterInnen. Weitere Änderungen betreffen die Anpassung des Dienstwegs an die tatsächlichen Gegebenheiten sowie die Übertragung der routinemäßigen Überprüfung des Vorhandenseins einer Unterschrift an physischen Eingaben der Parteien an die Geschäftsstelle. Letztere Maßnahme bringt insofern eine Vereinfachung, zumal nunmehr physische Eingaben vor einer elektronischen Erfassung nicht stets dem Entscheidungsorgan vorgelegt werden müssen. (Schluss) hof