Parlamentskorrespondenz Nr. 172 vom 23.02.2017

Kraker will Wirkung des Rechnungshofs verstärken

Abgeordnete loben RH-Präsidentin für gute Zusammenarbeit

Wien (PK) – Bei ihrer umfassenden Präsentation der Tätigkeit des Rechnungshofs im Jahr 2016 (III-328 d.B.) informierte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker den RH-Ausschuss schwerpunktmäßig über die Prüfung von Wirkungszielen im Sinne der Haushaltsrechtsreform und gab dabei die neuen Wirkungsziele bekannt, die der Rechnungshof für sich selbst festgelegt hat: wirkungsvolle Beratung der Gesetzgeber und Überprüfung der Umsetzung seiner Empfehlungen, insbesondere bei der Umsetzung von Reformen; höhere Transparenz beim Einsatz öffentlicher Mittel und bei der finanziellen Nachhaltigkeit des Staats; mehr Transparenz auch bei der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Stärkung der Kooperation mit anderen Kontrollorganen.

Der Rechnungshof verfügte mit Stand 1. Februar 2017 über 307 MitarbeiterInnen, wobei der Anteil der PrüferInnen 81,1% und der Frauenanteil 47,2% ausmacht. Der Anteil der Personalausgaben am Rechnungshofsbudget beträgt 84%, erfuhren die Abgeordneten. An dieser Stelle hielt die RH-Präsidentin fest, dass die Exzellenz des Rechnungshofs in Prüfung und Beratung aus der hohen Qualifikation und der Leistungsbereitschaft seiner MitarbeiterInnen resultiere.

RH-Präsidentin präsentiert neue Wirkungsziele für den Rechnungshof

"Wir arbeiten intensiv", sagte Kraker und unterstrich das Bemühen des Rechnungshofs, bei knappen Ressourcen die Wirkung der Arbeit des Rechnungshofs mit überzeugenden Empfehlungen zu verstärken und den Mitteleinsatz so effizient wie möglich zu gestalten. Jüngste Neuerungen bei den Berichten seien die Barrierefreiheit und die gendergerechte Sprache, teilte Kraker mit und kündigte an, die Berichte an den Nationalrat ab September 2017 elektronisch vorzulegen.

Der Bundesrechnungsabschluss 2015 (BRA) wurde erstmals bereits im Juni 2016 vorgelegt, berichtete die Präsidentin und unterstrich die Bedeutung des BRA als fundierte Grundlage zur Budgeterstellung des kommenden Finanzjahres.

Besondere Bedeutung kommt für die Rechnungshofpräsidentin der Umsetzung von Rechnungshofempfehlungen zu, daher sind ihr die Instrumente der Wirkungskontrolle, Nachfrageverfahren und Follow-up-Überprüfungen wichtig. Follow-up-Überprüfungen, das stärkste Instrument der Wirkungskontrolle, will Kraker ausbauen. 75% der 468 Empfehlungen, die der Rechnungshof in seinen 22 Follow-up-Überprüfungen im Jahr 2016 aussprach, wurden umgesetzt und sind konkret wirksam geworden, informierte die RH-Präsidentin.

In ihren Ausführungen über weitere Aufgaben des Rechnungshofes berichtete Rechnungshofpräsidentin Kraker über ihre Mitwirkung bei der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit von Schuldaufnahmen des Staates und über Sonderaufgaben des Rechnungshofs. Dabei erneuerte sie die Kritik des Rechnungshofs an prüfungsfremden Tätigkeiten, etwa beim Medientransparenzgesetz und erinnerte an RH-Vorschläge für vereinfachte Verfahren; beim Parteiengesetz fehlten dem Rechnungshof Einschau- und Prüfungsrechte und damit Befugnisse einer echten Finanzkontrolle. Die Rechnungshofpräsidentin informierte auch über die Beratungstätigkeit des Rechnungshofs, der im Jahr 2016 23 Berichte mit 63 Beiträgen an den Nationalrat und 66 Berichte an Landtage vorgelegt hat. Als Neuerung in der Kooperation mit Landtagen nannte Kraker Videokonferenzen, etwa mit dem steirischen Landtag. Ein Kooperationsprojekt mit den Landesräten stellt die Arbeit an der Grundausbildung für öffentliche FinanzprüferInnen dar. Auch die Zusammenarbeit mit den Gemeinderäten will Kraker verstärken. 2016 wurde das Beratungsangebot des Rechnungshof von den Gemeinden aber noch nicht angenommen, war zu erfahren.

Positionspapiere des Rechnungshofs galten der Effizienz der Schulverwaltung, der nachhaltigen Entwicklung Österreichs und der Korruptionsbekämpfung. Kritik übte Kraker an der oft erheblichen Unterschreitung der Sechs-Wochen-Frist für die Begutachtung von Gesetzesvorlagen des Bundes. Die Rechnungshofpräsidentin informierte auch über die intensive Zusammenarbeit mit dem europäischen Rechnungshof, den Rechnungshöfen der EU-Mitgliedsländer und über ihr internationales Engagement als Generalsekretärin der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI).

Lob der Abgeordneten für die neue Rechnungshofpräsidentin  

In der Debatte befasste sich Werner Kogler (G) mit dem großen Arbeitsaufwand, den das aus seiner Sicht gut gemeinte Parteiengesetz dem Rechnungshof bereitet und ortete Umsetzungsprobleme. Ausdrücklich wollte der Abgeordnete wissen, was die Rechnungshofpräsidentin von der in Diskussion stehenden Verschiebung der Frühjahrsdebatte über das Bundesfinanzrahmengesetz auf den Herbst halte. Schließlich wies der steirische Abgeordnete auf - aus seiner Sicht - intransparente Vorgänge bei der Planung der "Staustufe Graz-Puntigam" hin, wobei er hohe Baukosten und nicht ausreichend genug offengelegte Investitionsrechnungen zur Sprache brachte und für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung eintrat.

Johann Hell (S) sah den Rechnungshof als Teil des öffentlichen Kontrollnetzes, plädierte für eine stärkere Kooperation mit den Landesrechnungshöfen und für eine Aufgabenteilung. Lob für die gute Zusammenarbeit mit der neuen Rechnungshofpräsidentin spendete Claudia Gamon (N) und Martina Schenk (T), die die Beiziehung externer Fachleute thematisierte. Gamon befasste sich mit den umfangreichen Zusatzaufgaben des Rechnungshofs und drängte auf Umsetzung der dazu vorgelegten Empfehlungen.

Auch Hermann Gahr (V) hielt es für wichtig, die Umsetzungsrate bei den RH-Empfehlungen zu steigern und die Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen zu stärken.

Daniela Holzinger-Vogtenhuber (S) interessierte sich für Möglichkeiten, mehr Druck zur Umsetzung von Rechnungshofempfehlungen auszuüben, mahnte die Einhaltung der Begutachtungsfristen in der Gesetzgebung ein und hielt es für wichtig, dass auch die Gemeinden die Beratung des Rechnungshofs in Anspruch nehmen.

Auf die Frage von Gerald Hauser (F), was der Rechnungshof gegen die Veröffentlichung vertraulicher Rohberichte unternehme, reagierte die Rechnungshofpräsidentin mit dem Hinweis auf die genaue Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften im Rechnungshof. "Aus dem Rechnungshof gehen keine vertrauliche Mitteilungen hinaus", sagte Kraker. Ebenso deutlich war die RH-Präsidentin auch beim Thema RH-Mitwirkung am Parteiengesetz: "Wenn wir keine Prüfrechte haben, müssen wir das auch nicht machen".

In der mittelfristigen Haushaltsplanung des Bundes hat der Rechnungshof 2006 Mängel registriert, stellte Kraker fest und sah den Nationalrat vor der Frage stehen, ob der gesetzliche mittelfristige Finanzrahmen, der ein großes Thema der Haushaltsreform ist, seine Aufgabe als Steuerungsinstrument erfülle.

Die Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen illustrierte die RH-Präsidentin mit dem Hinweis auf die Arbeit an der "Grundausbildung neu", mit dem verstärkten Erfahrungsaustausch und der gut funktionierenden Abstimmung von Prüfplänen. Dazu bestehe ein Abkommen aus dem Jahr 2005, das Doppelgleisigkeiten zwischen Rechnungshof und Landesrechnungshöfen vermeiden soll. Darüber hinaus regte Kraker an, die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Landesrechnungshöfe einheitlich zu regeln. Eine Prüfung des Projekts Murkraftwerk durch den steirischen Landesrechnungshof sei ihr nicht bekannt, teilte die RH-Präsidentin Werner Kogler mit.

Schließlich traf der Rechnungshofausschuss jeweils einstimmig folgende Beschlüsse. Die Berichte III-313 d.B., III-314 d.B. und III-315 d.B. wurden angenommen und somit plenumsreif gemacht. Aus Fristwahrungsgründen vertagte der Ausschuss die Berichte III-335 d.B., III-336 d.B. und III-337 d.B. (Schluss) fru