Parlamentskorrespondenz Nr. 184 vom 28.02.2017

Österreich skeptisch zu Plänen der EU im Bereich der Kabotage

Minister Leichtfried legt Bericht über EU-Vorhaben 2017 in den Bereichen Verkehr und Infrastruktur

Wien (PK) – Eine Reihe von Maßnahmen im Verkehrsbereich kündigen die Europäische Kommission und die EU-Ratspräsidentschaften für das Jahr 2017 an. Einen Überblick gibt der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Jörg Leichtfried in einem Bericht zur Jahresvorschau auf die Programme von EU-Kommission (EK) und Ratspräsidentschaft (III-353 d.B. und III-616-BR).

EK berät über Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen

Eine vordringliche Aufgabe ist aus österreichischer Sicht die Umsetzung des Aktionsplans für emissionsarmen Mobilität der EK. Hier geht es unter anderem um Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen von PKW und leichten Nutzfahrzeugen (LNF). Im Sinne der langfristigen Ziele und zur Planungssicherheit für die Industrie erachtet Österreich eine konkrete Festlegung von Zielwerten nach 2020 für sinnvoll. Das gleiche gilt für die Umsetzung eines globalen marktbasierten Systems (GMBM) zur Reduktion von CO2-Emissionen. Dieses System wird unter dem Titel "Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA)" laufen und soll in der Pilotphase von 2012 bis 2023 und in der ersten Phase 2024-2026 auf Freiwilligkeit beruhen. Eine für alle Staaten verpflichtende zweite Phase folgt 2027-2035. Nach Vorlage des Maßnahmenpakets durch die EK werden das Verkehrs- und Lebensministerium eine gemeinsame österreichische Position erarbeiten, informiert der Verkehrsminister.

2017 werden die Beratungen über eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketdienste fortgesetzt. Österreich vertritt die Auffassung, dass Eingriffe in diesem vollständig liberalisierten Markt nur äußerst behutsam erfolgen sollten.

Österreich: REFIT-Initiativen sollen keine Liberalisierung der Kabotage bringen

Die EK plant 2017 auch eine Reihe von REFIT-Initiativen. Den angekündigten Überarbeitungen der Richtlinien zum Kombinierten Verkehr und zu Ausbildung, Qualifikation und Lizenzen im Straßenverkehr steht Österreich positiv gegenüber. Zurückhaltender ist die Österreichische Position, was die Überarbeitung der Verordnungen über ein besseres Funktionieren des Marktes für den Kraftomnibusverkehr betrifft. Grundsätzlich wird diese zwar positiv gesehen, doch sollte dabei keine Liberalisierung der Bestimmungen zur Kabotagebeförderung erfolgen, heißt es aus dem BMVIT. Unklarheiten in der Frage der Kabotage und möglicherweise geplante Liberalisierungen in diesem Bereich sind auch der Grund, warum Österreich der angekündigten Überarbeitung von zwei Verordnungen über den Zugang zum Güterverkehrsmarkt der EU sehr kritisch gegenübersteht. Vielmehr sollte zuerst die Anwendung und Effizienz der bestehenden Bestimmungen sichergestellt werden, heißt es dazu aus dem Verkehrsministerium.

Begrüßenswert ist aus österreichischer Sicht hingegen eine Überarbeitung der Verordnungen und Richtlinien zu Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Damit sollen die Straßenverkehrssicherheit und Arbeitsbedingungen für FahrerInnen verbessert und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Marktteilnehmern bekämpft werden. Positiv sieht Österreich auch eine Überarbeitung von Richtlinien zur Sicherheit im Straßenverkehr und von Tunneln.

Differenziert wird der Vorschlag einer Neufassung der Richtlinie über den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und der Vorschlag zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) gesehen.

Vorschläge zur Marktüberwachung bei KFZ und zu Roamingaufschlägen

Derzeit noch anhängig ist eine Entscheidung über den Vorschlag zu einer Neufassung der Richtlinie über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern. Österreich ist für eine Stärkung des Typengenehmigungssystems und der Marktüberwachung. Im ersten Quartal 2017 wird die formale Zustimmung der EU-Institutionen zu einem bereits erarbeiteten Kompromiss über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz erwartet. Österreich spricht sich für die rasche Verabschiedung des Dossiers aus.

Sehr weit auseinander liegen hingegen noch die Positionen zum Dossier über Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte. Nachdem Roamingaufschläge ab dem 15. Juni 2017 nicht mehr zulässig sein sollen, geht es nun um Regelungen der finanziellen Obergrenzen (caps), die Betreiber auf der Vorleistungsebene für den Zugang zum Netz eines anderen Betreibers in einem anderen EU-Mitgliedsstaat verrechnen dürfen. Österreich sieht sich in dieser Frage in der Mehrheitsgruppe der Mitgliedsstaaten, die sich für niedrige Vorleistungsentgelte aussprechen, da auf dem österreichischen Markt hohe Entgelte zu einer Verdrängung kleiner und virtueller Netzbetreiber führen könnten.

Aktuelles Achtzehnmonatsprogramm der Ratspräsidentschaften

Das aktuelle Achtzehnmonatsprogramm des Rats endet mit der maltesischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2017, das neue Trioprogramm des Rats befindet sich derzeit in Erarbeitung. Federführend zuständig ist das BMVIT lediglich bei einigen Themen, die in die Unterabschnitte "Binnenmarkt" und "Investitionen in die Zukunft" fallen. Bei der Vertiefung des Binnenmarkts stehen besonders die Bereiche digitale Wirtschaft und Dienstleistungen im Vordergrund. Im Bereich Investitionen ist vor allem die Connecting Europe Fazilität (CEF-Verordnung) für Österreich von Bedeutung, da sie Mittel für den Ausbau der Transeuropäischen Netze (TEN) in den Bereichen Energie, Telekom vor allem im Bereich Verkehr (TEN-V) bereitstellt. Die Umsetzung des TEN-V-Programms sieht Österreich als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen. Österreich leistet mit Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Realisierung des TEN-V. So schaffe etwa der Rahmenplan der ÖBB 2017-2022 die Finanzierungsgrundlagen zur Realisierung des TEN-V Kernnetzes auf der Schiene in Österreich, betont das Verkehrsministerium. Vom 21. bis 22. September veranstaltet die EK eine TEN-V Konferenz in Tallin.

Ein Schwerpunkt der Ratspräsidentschaften war die rasche Annahme des Vierten Eisenbahnpakets, das aus sechs Rechtsvorschriften besteht. Sowohl die drei Vorschriften der so genannte "technische Säule" als auch die drei der "politischen Säule" sind 2016 verabschiedet worden. Die "technische Säule" enthält zwei Richtlinien, die bis 15. Juni 2019 in das jeweilige nationale Recht umzusetzen sind. Die Vorschriften der "politischen Säule" sind formal noch nicht in Kraft getreten.

Die maltesische Ratspräsidentschaft will sich auch mit Fragen der weiteren Entwicklung der geplanten Weltraumstrategie für Europa und der Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Europäischen Weltraumorganisation ESA befassen. Unter anderem ist eine Konferenz gemeinsam mit der ESA betreffend "Mittelmeer und Weltraum" für Ende Mai/Anfang Juni geplant.

Das Verkehrsministerium weist in seiner Jahresvorschau auch auf einen zufriedenstellenden Stand der EU-Raumfahrtprogramme hin. Das Satellitennavigations- und Zeitgebungssystem Galileo befindet sich nun in der Betriebsphase. Das System EGNOS, das die Satellitenpositionierung verbessert, hat sich im Vollbetrieb bewährt.

Das EU-Leitprogramm COPERNICUS verfügt unterdessen über vier Sentinel Satelliten im Orbit, die bereits jetzt qualitativ bessere und mehr Daten liefern als ursprünglich geplant. Unter anderem wird der Sicherheitsdienst des Programms erfolgreich für Grenzüberwachung (Frontex), Meeresüberwachung (EMSA) und zur Unterstützung des Europäischen Auswärtigen Dienstes genutzt. 2018 sollen "Useruptake"-Maßnahmen dafür sorgen, dass COPERNICUS zum größtmöglichen Nutzen für für Politik und BürgerInnen der Union verwendet wird. Neben dem Sicherheitsthema liegt ein weiterer Schwerpunkt auf CO2-Monitoring, um Emissionen global zu messen und einzelnen Ländern zuzuordnen. (Schluss) sox