Parlamentskorrespondenz Nr. 205 vom 03.03.2017

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Ökostrom-Novellenpaket und Biogas-Technologieabfindungsgesetz vor

Wien (PK) – Verwaltungsvereinfachungen, aber auch eine Aufstockung der Investitionsförderung für Kleinwasserkraftanlagen sowie Bestimmungen für die gemeinschaftliche Nutzung von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern sind einige der zentralen Punkte eines umfangreichen Ökostrom-Novellenpakets, das dem Wirtschaftsausschuss nun zur Beratung vorliegt. Ein Biogas-Technologieabfindungsgesetz wiederum zielt darauf ab, die Marktbereinigung bei unrentablen Biogasanlagen der ersten Generation zu beschleunigen.

Ökostrom-Novellenpaket bringt Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

Administrative Verbesserungen, aber auch Anpassungen beim Fördervolumen sind die wesentlichen Eckpunkte eines Ökostrom-Novellenpakets (1519 d.B.), das Änderungen des Ökostromgesetzes, des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes (ElWOG), des Gaswirtschaftsgesetzes, des KWK-Punkte Gesetzes und des Energie-Control-Gesetzes enthält. So ist etwa im Sinne der Entbürokratisierung eine Anerkennung von Ökostromanlagen durch den Landeshauptmann nur noch bei rohstoffabhängigen Anlagen vorgesehen, die Verfallsfrist für bereits eingereichte Anträge auf Kontrahierung wiederum wird von drei auf vier Jahre erstreckt. Beim Unterstützungsvolumen soll der sogenannte Resttopf ab 2018 von 13 Mio. € auf 12 Mio. € reduziert werden, mit der damit freiwerdenden Million wird das Förderkontingent für Kleinwasserkraft von derzeit 1,5 Mio. € auf 2,5 Mio. € aufgestockt. Die Mittel für Investitionszuschüsse für Kleinwasserkraftanlagen werden darüber hinaus von jährlich 16 Mio. € auf 20 Mio. € erhöht.

Ab 2018 wird für neue Biogasanlagen kein zusätzliches jährliches Unterstützungsvolumen mehr zur Verfügung stehen. Was Photovoltaikanlagen betrifft, ist eine Verkürzung der Errichtungsfrist von zwölf auf neun Monate geplant. Antragsteller von Photovoltaikanlagen haben zudem binnen drei Monaten die Bestellung der Module nachzuweisen.

Die Änderungen im ElWOG zielen darauf ab, die gemeinsame Nutzung von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen, in Mehrfamilienhäusern und anderen Gebäuden zu ermöglichen. Dabei soll aber kein Zwang zur Teilnahme entstehen, die erzeugte Energie und die damit verbundenen Betriebskosten werden vielmehr zwischen jenen Teilnehmern, die sich für die gemeinsame Nutzung entscheiden, vertraglich aufgeteilt. Die Erzeugungsanlage wird zudem über einen eigenen Zählpunkt an die Hauptleitung angeschlossen, die Messung erfolgt durch einen Smart Meter oder einen Lastprofilzähler.   

Marktbereinigung bei Biogasanlagen der ersten Generation

Stromerzeugungsanlagen auf Basis von Biogas, die durch Einspeisetarife gefördert werden, sind in hohem Ausmaß derzeit und auf absehbare Zeit nicht rentabel zu betreiben. Für diese Anlagen schafft nun ein sogenanntes Biogas-Technologieabfindungsgesetz (1521 d.B.) die Möglichkeit, mit einer einmaligen Abfindung vorzeitig aus dem Fördersystem auszuscheiden. Im Wesentlichen sollen den Anlagenbetreibern Schließungskosten und entgangene Einspeisetarife abgegolten werden. Im Visier der Maßnahme, von der sich die Regierung eine Beschleunigung der Marktbereinigung erwartet, sind insbesondere jene Anlagen der ersten Generation, die vergleichsweise niedrige Wirkungsgrade aufweisen. (Schluss) hof