Parlamentskorrespondenz Nr. 211 vom 03.03.2017

Neu im Umweltausschuss

Anträge der Opposition widmen sich UVP-Gesetz, Genehmigungsrahmen bei Infrastrukturprojekten und Human Biomonitoring

Wien (PK) – Dem Umweltausschuss liegen Anträge der Opposition zur Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes und Berichten über Human Biomonitoring vor.

FPÖ fordert Novellierung des UVP-Gesetzes im Hinblick auf wirtschaftliche Vorteile und geringere Bürokratie

Geht es nach dem Umweltsprecher der FPÖ, dann sollten Umweltverträglichkeitsprüfungen schneller durchgeführt werden können. "Nach Angeben des Umweltbundesamtes betrug im Jahr 2015 die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Genehmigungsverfahrens – vom Einbringen des Genehmigungsantrags bis zum Genehmigungsbescheid – 31,8 Monate bei UVP-Verfahren und 10,2 Monate bei vereinfachten Verfahren", begründet Walter Rauch seine Initiative. Deshalb verlangt er eine Novelle zur Entbürokratisierung des UVP-Gesetzes 2000 (2030/A(E)).

Bernhard und Schellhorn fordern klarere Rahmenbedingungen bei der Genehmigung von Infrastrukturprojekten

Auch die NEOS-Abgeordneten Michael Bernhard und Josef Schellhorn orten Nachbesserungsbedarf im Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz. Sie treten daher in einem Entschließungsantrag (2034/A(E)) dafür ein, dass für die Verfahrensdauer und –läufe im Genehmigungsprozess von Infrastrukturprojekten ein Rahmen geschaffen wird. In diesem Zusammenhang erinnern sie an die dritte Piste am Flughafen Wien Schwechat und den ihrer Ansicht nach für Projektwerber und andere Parteien schwierigen Weg im Zusammenhang mit Planungsverläufen bei Infrastrukturprojekten.

Team Stronach beantragt Bericht über "Human Biomonitoring"

Einen halbjährlichen Bericht über die Fortschritte, Erkenntnisse und Tätigkeiten des Beratungsgremiums "Human Biomonitoring" fordert das Team Stronach in einem entsprechenden Entschließungsantrag (2041/A(E)). Ulrike Weigerstorfer verweist in ihrem Antrag auf die 2017 gestartete, länderübergreifende Initiative in der EU und die 2007 gegründete, vom Bundesumweltamt geleitete Plattform für "Human Biomonitoring". Damit der Nationalrat dieses Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung nutzen kann, hält Weigerstorfer eine regelmäßige Berichterstattung für zielführend.(Schluss) wat