Parlamentskorrespondenz Nr. 219 vom 06.03.2017

Neu im Verfassungsausschuss

Parteien wollen BürgerInnen stärker in Gesetzgebungsprozess einbinden

Wien (PK) – Die sechs Parlamentsfraktionen wollen die BürgerInnen stärker in den Gesetzgebungsprozess einbinden und haben dazu einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorgelegt (2042/A(E)). Insbesondere geht es um die Ausweitung des Begutachtungsverfahrens zu Regierungsentwürfen und die Durchführung von Crowdsourcing-Projekten. Nach finnischem Vorbild sollen ausgewählte Gesetzesvorhaben gemeinsam mit BürgerInnen und Fachleuten in einem vierstufigen Prozess erarbeitet werden, wobei die Regierung mit dem vorliegenden Antrag zunächst einmal ersucht wird, Materien, die sich für einen Crowdsourcing-Prozess eignen, rechtzeitig bekanntzugeben.

Durch eine Änderung der legistischen Richtlinien soll darüber hinaus sichergestellt werden, dass Stellungnahmen von BürgerInnen und Institutionen, die im erweiterten Begutachtungsverfahren abgegeben wurden, bei der Auswertung der Begutachtungsergebnisse Berücksichtigung finden. Schon jetzt werden derartige Stellungnahmen auf der Website des Parlaments veröffentlicht, wobei sich SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach in Hinkunft eine transparentere Darstellung des Begutachtungsverfahrens wünschen. Um besser ersichtlich zu machen, in welchen Punkten sich Regierungsvorlagen gegenüber dem ursprünglichen Ministerialentwurf unterscheiden, drängen die sechs Parteien außerdem darauf, die vorgenommenen Änderungen in den Erläuterungen hervorzuheben und kurz zu begründen.

Der Entschließungsantrag ist ein Ergebnis der Empfehlungen der zum Thema "Stärkung der Demokratie in Österreich" eingesetzten parlamentarischen Enquete-Kommission, die zwischen September 2014 und September 2015 getagt hat. (Schluss) gs