Parlamentskorrespondenz Nr. 260 vom 14.03.2017

Fristsetzungsantrag der Koalition löst heftige Debatte im Nationalrat über geplante Änderung des parlamentarischen Budgetprozesses aus

Spekulationsverbot wird noch im März im Budgetausschuss beraten

Wien (PK) – Eine heftige demokratiepolitische Debatte löste heute im Nationalrat ein Antrag der SPÖ-ÖVP-Koalition aus, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage, mit der ein gesetzliches Spekulationsverbot für Bund, dessen Rechtsträger und die Sozialversicherungsträger eingeführt werden soll, eine Frist bis zum 28. März 2017 zu setzen.

Wie der Finanz- und Budgetsprecher der Grünen, Bruno Rossmann, erläuterte, gehe es der Regierung jedoch nicht darum, das Spekulationsverbot einer raschen parlamentarischen Behandlung zuzuführen, zumal dieses ohnehin erst 2018 in Kraft treten soll. Vielmehr plane die Regierung, den zweiphasigen parlamentarischen Budgetprozess – mit der Makroplanung im Frühjahr zur Festlegung der Budgetobergrenzen sowie der Ziele und Strategien (Bundesfinanzrahmengesetz) und der detaillierten Mikroplanung mit dem Bundesfinanzgesetz im Herbst – im Herbst zusammenzulegen. Das sei eine gravierende Änderung des Haushaltsrechts, kritisierte Rossmann. Das Parlament würde im Herbst mit Informationen zugepflastert, die Parlamentarier und Parlamentarierinnen hätten weniger Zeit, sich eingehend damit zu befassen, auch fehle dann die Gelegenheit für ausführliche Diskussionen. Für die mittelfristige Budgetplanung gebe es weniger Öffentlichkeit und weniger Transparenz.

Die gesamte parlamentarische Debatte im Frühjahr mit dem Hearing gehe verloren, sagte Rossmann und das stelle eine Entdemokratisierung dar, die nicht zu akzeptieren sei. Außerdem werde derzeit das neue Haushaltsrecht evaluiert, was auch Geld koste. Das Haushaltsrecht in dieser Phase gravierend zu ändern, sei daher ein Schildbürgerstreich und eine Verschwendung öffentlicher Mittel, so die weiteren Vorwürfe Rossmanns.

Der Antrag wurde schließlich mit Mehrheit angenommen, voraussichtlich wird der Budgetausschuss bereits kommenden Donnerstag, den 16. März, tagen, sodass die Vorlage in den Plenarsitzungen am 29. und 30. März beraten werden kann.

Opposition warnt vor Beschneidung parlamentarischer Rechte

Der Kritik Rossmanns schloss sich Werner Kogler (G) vollinhaltlich an. Kogler räumte ein, dass das Zwei-Phasen-Modell zeit- und ressourcenaufwendig ist und daher eine Zusammenlegung eine Vereinfachung für das Ministerium mit sich bringt. Es könne aber nicht Aufgabe des Parlaments sein, die Verwaltung eines Ministeriums in einer derart wichtigen parlamentarischen Frage zu vereinfachen.

Mit ähnlichen Geschützen fuhr Rainer Hable seitens der NEOS auf. Die Vereinfachung für den Finanzminister könne mit der Einschränkung eines ordentlichen parlamentarischen Budgetprozesses nicht begründet werden, vielmehr finde damit eine Beschneidung parlamentarischer Rechte statt. Hable stellte in diesem Zusammenhang die Vermutung in den Raum, Finanzminister Schelling finde die parlamentarischen Debatten und Verhandlungen lästig, weshalb es auch wenig Budgetausschüsse, dann jedoch mit einer umfangreichen Tagesordnung gebe. Dieser Vorwurf rief dann heftige Zwischenrufe seitens des Ministers von der Regierungsbank hervor.

Robert Lugar vom Team Stronach ortete hinter der Aktion die Strategie, die Handlungsunfähigkeit der Regierung zu verstecken, zumal das Budget das in Zahlen gegossene Programm der Regierung darstellt. Da in der Regierung keine Politik mehr passiere, opfere diese die Diskussion über grundsätzliche Planung und Schwerpunktsetzung, meinte er.

Roman Haider von der FPÖ bemerkte zu dem Ansinnen der Regierungsfraktionen in einem kurzen Redebeitrag, gescheiter wäre ein Neuwahlantrag gewesen.

SPÖ will Zusammenlegung vorerst nur dieses Jahr

Die Regierungsparteien hielten dieser massiven Kritik entgegen, dass dieser zweiphasige Budgetprozess im Parlament außerordentlich aufwendig sei und zwischen Planung im Frühjahr und dem folgenden Finanzjahr regelmäßig Änderungen eintreten, die eine Anpassung der Planung erfordern. Es habe daher aufgrund dieser Erfahrungen den Wunsch gegeben, unabhängig von der Evaluierung diesen Schritt zu setzen und die mittelfristige und jährliche Planung zusammenzulegen, erörterte Kai Jan Krainer von der SPÖ die Motivation der Koalition. Krainer zeigte aber auch Verständnis für die von der Opposition eingebrachten Einwände und ließ offen, ob die angepeilte Zusammenlegung auf den Herbst eine Dauerlösung darstellt oder nur für dieses Jahr gilt. Die Zusammenzulegung im heurigen Jahr hält er deshalb für richtig, weil es allein technisch nicht möglich sei, alle Maßnahmen des neuen Regierungsprogramms bis zum Frühjahrstermin budgetär in allen Details zu unterlegen. Man werde sich die Erfahrungen vom heurigen Jahr genau anschauen, sicherte er zu und unterstrich, den Weg des Konsens in dieser Frage nicht verlassen zu wollen. Krainer schlug zudem vor, dass das Parlament den Bericht an die EU-Kommission gemäß dem Stabilitätsprogramm zum Anlass nehmen soll, sich schon im Frühjahr eingehend mit dem Budget auseinanderzusetzen.

ÖVP: Erfahrungen der letzten Jahre rechtfertigen Zusammenlegung

Das Essentielle sei das Bundesfinanzrahmengesetz, betonte ÖVP Budgetsprecher Werner Groiß. Die Erfahrung habe gezeigt, dass die Debatte darüber im Frühjahr wenig beachtet werde. Im Rahmen der Budgetverhandlungen im Herbst gehe die Information aber wesentlich tiefer, zeigte er sich überzeugt. Groiß hielt den Schritt auch deshalb für notwendig, weil die Zusammenlegung im Herbst eine maßgebliche Vereinfachung des parlamentarischen und legistischen Ablaufs mit sich bringt. (Schluss Nationalrat) jan