Parlamentskorrespondenz Nr. 270 vom 15.03.2017

Bundesrat unterstützt EU-Initiativen gegen Hass im Internet

EU-Ausschuss beschließt mehrheitlich Mitteilung an Brüssel

Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrats begrüßt mehrheitlich den am 31. Mai 2016 zwischen den global agierenden Social-Media-Plattformen und Unternehmen wie Facebook, Twitter, Youtube und Microsoft mit der EU-Kommission vereinbarten Selbstverpflichtungskodex zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet (Code of Conduct on countering illegal hate speech online).

In einer Mitteilung an Brüssel begrüßen die Ausschussmitglieder EU-Initiativen, die auf EU-Ebene die Provider und Plattformanbieter in die Pflicht nehmen, aktiv und zeitnah gegen Hasspostings, sonstige illegale Inhalte und so genannte Fake-News im Netz vorzugehen. Positiv sehen sie auch die von der Kommission angekündigten Leitlinien gegen Fake-News. Die Mitteilung wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen mehrheitlich angenommen. Darin machen die LändervertreterInnen auch darauf aufmerksam, dass die Bekämpfung solcher Inhalte eine Herausforderung im Hinblick auf die Wahrung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung darstellen kann. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine inhaltliche Schwerpunktsetzung zum Thema "Digitale Courage" und die im Herbst abgehaltene Bundesrats-Enquete, auf deren Grundlage das Grünbuch "Digitale Courage" erstellt wurde.

Verhaltenskodex ist rechtlich nicht bindend

Im Gegensatz dazu fand die FPÖ kritische Worte. Der Code of Conduct verletze die Grundlagen der Meinungs-, Gedanken- und Pressefreiheit in eklatanter Weise und stellt in ihren Augen einen Anschlag auf die Grundprinzipien unserer Verfassung und der demokratischen Grundwerte dar. Der FPÖ- Antrag auf Mitteilung, in dem die Kommission aufgefordert wird, ihren Vorschlag zurückzuziehen, fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Laut dem Code of Conduct sollen etwa Hasskommentare schneller geprüft und entfernt werden. Der Kodex ist rechtlich nicht bindend, er dient den IT-Unternehmen aber als Richtschnur für ihre eigenen Tätigkeiten sowie zum Austausch von best-practice-Modellen und engerer Kooperation mit anderen Internet-Unternehmen, Plattformen und Social-Media-Unternehmen. Intensiviert soll auch die Kommunikation und Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten werden. Die IT-Unternehmen sind darüber hinaus aufgefordert, Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen auszubauen, die helfen, inkriminierende Inhalte zu melden. Angesprochen im Dokument sind ferner Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen für NutzerInnen sowie Schulungen für MitarbeiterInnen der IT-Unternehmen.

Der Code of Conduct ergänzt die strafrechtliche Dimension, festgelegt im Rahmenbeschluss "zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" aus dem Jahr 2008. Demnach gilt insbesondere die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe als Straftat. Er stellt die Rechtsgrundlage für die Definition illegaler Inhalte im Internet dar.

EU-Ausschuss: Verhaltenskodex ist Schritt in richtige Richtung, reicht aber nicht aus

Laut angenommener Mitteilung an Brüssel sehen die Ausschussmitglieder den Verhaltenskodex als einen "ersten guten Schritt in eine richtige Richtung". Die von EU-Kommissarin Vera Jourová eingeleitete Untersuchung habe aber deutlich gemacht, dass der freiwillige Verhaltenskodex noch nicht den gewünschten Effekt erzielt hat, da die Verpflichtung der Betreiber von Diskussionsforen (Blogs) und Social Media Plattformen, auf Hasspostings binnen 24 Stunden entsprechend zu reagieren, in nur 40% der Fälle eingehalten wurde. Der nicht legislative Ansatz zeige zwar erste Wirkungen, er erziele aber bei weitem nicht den gewünschten Erfolg, folgern die Bundesrätinnen und Bundesräte in der Mitteilung, weshalb sie über den Code of Conduct hinaus für weitere EU-Initiativen und legislative Maßnahmen plädieren.

Die FPÖ konnte sich dem nicht anschließen, da sie die Werkzeuge der Polizei und der Justiz für ausreichend hält, wie Hans-Jörg Jenewein (F/W) erläuterte. Vor allem hinterfragte er, wer bestimmt, was erlaubt ist und was nicht. Er sieht die Errungenschaft der freien Meinungsäußerung in großer Gefahr. Auch seine Klubkollegin Monika Mühlwerth (F/W) wies auf die Sensibilität dieser Frage und auf die Schwierigkeit der Abgrenzung hin. Sie befürchtet, dass mit zweierlei Maß gemessen werde und man ein Tor aufmache, das man dann nicht mehr kontrollieren kann. Die FPÖ bezweifelt auch, dass man innerhalb von 24 Stunden schwierige Fälle entsprechend beurteilen kann. Sowohl Jenewein als auch Mühlwerth betonten in diesem Zusammenhang, dass sie keineswegs Hassreden legalisieren wollen.

Dem hielt Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) entgegen, dass Hasspostings nicht im Bereich der freien Meinungsäußerung anzusiedeln seien. Hasspostings zu verharmlosen, tue weh, stellte Ana Blatnik (S/K) fest. Diese stellen Menschenrechtsverletzungen dar, auf die man reagieren müsse. Ihr Fraktionskollege Stefan Schennach (S/W) wies darauf hin, dass man auf EU-Ebene das fordere, worauf sich der Bundesrat im vergangenen Herbst geeinigt habe. Auch Heidelinde Reiter von den Grünen (G/S) sieht Handlungsbedarf.

Sektionschef Christian Pilnacek hielt seitens des Justizministeriums gegenüber den Bedenken der FPÖ fest, dass Hassreden eine Perversion der Meinungsfreiheit darstellen und es zu diesem Thema bereits eine Judikatur gebe. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) betonte zudem gegenüber der Kritik von Bundesrat Jenewein, dass man in der Mitteilung sehr genau zwischen Hasspostings und Fake-News unterscheide.

Die Mitteilung des Bundesrats wurde auch seitens der Wirtschaftskammer unterstützt, da sie die richtigen Verbreiter treffe. Deren Vertreter machte jedoch darauf aufmerksam, dass es Zweifelsfälle geben könnte, und hier sei vor allem die Unterstützung kleinerer Anbieter notwendig. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats)

   


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