Parlamentskorrespondenz Nr. 275 vom 15.03.2017

Neu im Budgetausschuss

Opposition für Ausweitung des Spekulationsverbots

Wien (PK) – Das Spekulationsverbot – wie es derzeit von den Regierungsparteien vorgesehen ist  – geht Bruno Rossmann (G) und Rainer Hable (N) nicht weit genug. Sie wollen die Grundsätze der risikoaversen Finanzgebarung auch auf Verfassungsebene geregelt wissen. Mit Zweidrittelmehrheit könnte der Antrag (2059/A) bereits im nächsten Budgetausschuss am 16. März 2017 auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Grüne und NEOS wollen Spekulationsverbot in Finanz-Verfassungsgesetz verankern

Laut der von Grünen und NEOS vorgelegten Gesetzesinitiative soll der Anwendungsbereich des Spekulationsverbots im Vergleich zur Regierungsvorlage (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 231/2017) ausgedehnt werden. Während der Entwurf der Regierung das Spekulationsverbot für den Bund, seine Rechtsträger und die Sozialversicherungsträger auf einfachgesetzlicher Ebene vorsieht, geht es den Oppositionsparteien darum, die risikoaverse Finanzgebarung für den gesamten Sektor Staat im Finanz-Verfassungsgesetz zu verankern.

Zu den von NEOS und Grünen vorgeschlagenen Grundsätzen gehört die risikoaverse Ausrichtung des Finanzmanagements zu einheitlichen Risiko-Richtlinien. Einigkeit besteht über die Einrichtung einer Aufbau- und Ablauforganisation, bei der Ausgestaltung gibt es bereits unterschiedliche Ansätze. Laut Initiativantrag soll diese unter Einhaltung einer personellen Trennung von Treasury und Risikomanagement eingerichtet werden. Die Regierung will hingegen eine Funktionstrennung von Front- und Backoffice bzw. Controlling. Zudem fordert die Initiative Risikolimits für alle Finanzgeschäfte ein.

Unterschiedliche Ansichten liegen auch zu mittel- und langfristigen Veranlagungen vor. Rossmann und Hable zufolge sollte diese grundsätzlich nicht zulässig sein. Derzeit ist von den Regierungsparteien vorgesehen, nur die mittel- oder langfristige Veranlagung auf Kredit zu verbieten.

Der Zeitraum, für den eine Schuldenmanagementstrategie vorzulegen ist, soll laut Regierung von einem auf vier Jahre (das entspricht der Geltungsdauer des BFRG) ausgedehnt werden. Die Initiative sieht eine strategische Jahresplanung und jährliche Berichte an den Nationalrat und die Landtage vor. Die Opposition fordert überdies Mindeststandards für die risikoaverse Finanzgebarung, die sich an den Regeln der Bundesfinanzierungsagentur orientieren und in einer Verordnung geregelt werden. Diese Standards sollen für Bund, Länder, Gemeinden und andere Rechtsträger der öffentlichen Hand gleichermaßen gelten. (Schluss) gro