Parlamentskorrespondenz Nr. 287 vom 16.03.2017

Finanzausschuss reduziert Haftungsrahmen für Ausfuhrförderungen

Weiteres Thema der Debatte: EU-Jahresvorschau zur Finanzpolitik

Wien (PK) – Nach ausführlichen Gesprächen mit Nationalbankgouverneur Ewald Nowotny erledigte der Finanzausschuss heute ein umfangreiches Programm, wobei die Abgeordneten zunächst über die EU-Jahresvorschau 2017 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bzw. des Rats diskutierten. Beschlossen wurden ferner Initiativanträge zum Ausfuhrförderungsgesetz und zum Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz. Konkret wollen die Regierungsparteien den Haftungsrahmen für Exporthaftungen des Bundes von 50 auf 40 Mrd. € reduzieren und die Gesetze jeweils um fünf Jahre verlängern. Schließlich kamen die Abgeordneten über die Beendigung der Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen mit den beiden Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie mit der Isle of Man überein.

EU will Wachstum und Beschäftigung fördern

Die Europäische Kommission arbeitet 2017 an der Förderung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen, erfuhren die Abgeordneten von Finanzminister Hans Jörg Schelling, der den Bericht über die Jahresvorschau (III-356 d.B.) prädentierte. Für 2017 und 2018 prognostiziert die Europäische Kommission trotz hoher Jugendarbeitslosigkeit ein moderates Wirtschaftswachstum.

Ein vorrangiges Anliegen der EU bleibt weiterhin die Verwirklichung der Bankenunion, insbesondere die Einigung über den Vorschlag für eine gemeinsame europäische Einlagensicherung. Die Kommission tritt außerdem für eine konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ein, wobei in einem ersten Schritt eine einheitliche Bemessungsgrundlage eingeführt und erst im Anschluss über die Aufteilung des Steueraufkommens verhandelt werden soll, informierte Finanzminister Schelling die Abgeordneten. Weitere Schwerpunkte sind die Weiterentwicklung des Binnenmarktes und die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion.

Schelling pocht auf Umsetzung des Reverse Charge-Modells

Im Zentrum der Debatte stand die von der EU geplante Mehrwertsteuer-Richtlinie, die von den Abgeordneten Hubert Fuchs (F) und Christoph Matznetter (S) zur Sprache gebracht wurde. Finanzminister Hans Jörg Schelling äußerte massive Bedenken gegen den Entwurf der Union, zumal dieser auf den Nachweis von Mehrwertsteuerlücken abstelle, und plädierte ebenso wie Matznetter mit Nachdruck für die Umsetzung des Reverse Charge-Systems. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an ein gemeinsam mit Tschechien gestartetes Pilotprojekt, das zur Bekämpfung von Steuerbetrug bei grenzüberschreitenden Leistungen den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vorsieht und letztlich auf einen generellen Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten in Sachen Mehrwertsteuer abzielt. Die Umsetzung des Modells sei bisher am Widerstand Frankreichs, das den zuständigen EU-Kommissar Moscovici stellt, gescheitert, teilte Schelling mit und kündigte noch für diese Woche weitere Gespräche mit seinem französischen Amtskollegen Sapin an. Es gebe jedenfalls keinen logischen Grund, gegen das Projekt zu sein, meinte er.

Bruno Rossmann (G) wiederum nahm die Debatte zum Anlass, auf den EU-Länderbericht zu Österreich hinzuweisen, in dem die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit als zu hoch kritisiert wurde. Der Budgetsprecher der Grünen erneuerte dabei einmal mehr die Forderung seiner Fraktion nach Vermögenssteuern und einer ökologischen Steuerreform.

Haftungen für Auslandsprojekte werden reduziert

Auslandsgeschäfte der österreichischen Wirtschaft aber auch bestimmte Auslandsprojekte werden mit Haftungen abgesichert. Der Finanzausschuss beschloss heute im Sinne eines entsprechenden ohne die Stimmen der Grünen angenommenen Initiativantrags der Regierungsparteien (2049/A), den Haftungsrahmen im Ausfuhrförderungsgesetz für die nächsten 5 Jahre von 50 Mrd. € auf 40 Mrd. € reduziert, da die Ausnützung Ende 2016 nur 22,5 Mrd. € betrug. Künftig werden auch Beteiligungsfinanzierungen und beteiligungsähnliche Instrumente abgesichert. Wie in der Vergangenheit wurde das Gesetz um 5 Jahre bis Ende 2022 verlängert.

Durch einen einstimmig verabschiedeten Initiativantrag von SPÖ und ÖVP (2050/A) wird überdies auch die Ausfuhrfinanzierungsförderung verlängert. Der maximale Haftungsrahmen im Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz wurde auf 40 Mrd. € angepasst. Wie üblich endet die Ermächtigung ein Jahr nach der Ermächtigung zur Haftungsübernahme gemäß Ausfuhrförderungsgesetz und läuft am 31.12.2023 aus. Da die Finanzierung von Export- und Auslandsinvestitionsgeschäften der Risikoabsicherung zeitlich nachgelagert ist, soll damit gewährleistet werden, dass für Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte, für welche Bundesgarantien übernommen wurden, auch gegen Ende der Ermächtigung zur Haftungsübernahme noch eine volle Refinanzierung möglich ist.

SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr begrüßte es, dass das Gesetz nun ausdrücklich auf die Einhaltung von entwicklungspolitischen Standards Bezug nimmt. Dies unterstützte auch Ruperta Lichtenecker (G), die allerdings noch einen Schritt weiter ging und in einem bei der Abstimmung allerdings abgelehnten Antrag die Beachtung der OECD-Leitsätze über die verantwortliche Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten einforderte. Es gehe bei Auslandsprojekten vor allem darum, die Rechte der lokalen Bevölkerung zu respektieren, betonte sie.

Von Rainer Hable (N) auf das Problem des Fremdwährungsrisikos bei Ausfuhrförderungen angesprochen, versicherte Finanzminister Hans Jörg Schelling, sein Ressort habe die diesbezüglichen Empfehlungen des Rechnungshofs bereits umgesetzt.

Besteuerung von Zinserträgen: Abkommen mit Jersey, Guernsey und Isle of Man nach Ablauf der Übergangsperiode beendet

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen mit den beiden Kanalinseln Jersey (1500 d.B.) und Guernsey (1501 d.B.) sowie mit der Isle of Man (1502 d.B.), für die es jeweils einhellige Zustimmung gab, werden nun aufgrund aktueller Rechtsentwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene beendet. Bereits bei ihrem Abschluss im Jahr 2004 war vorgesehen, dass eine Quellenbesteuerung für Zinszahlungen nur für eine Übergangsperiode bestehen sollte, nach deren Ablauf dann ein automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten festzulegen sei. Nachdem nun entsprechende internationale und gemeinschaftsrechtliche Vereinbarungen den automatischen Austausch von Bankinformationen sicherstellen und der Datenaustausch überdies auf innerstaatlicher Ebene durch das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz umgesetzt wurde, können die drei Abkommen beendet werden. (Fortsetzung Finanzausschuss) hof