Parlamentskorrespondenz Nr. 309 vom 20.03.2017

Verfassungsausschuss beschließt umfangreiches Verwaltungsreformpaket für Umweltministerium

Opposition kritisiert Behandlung zentraler Umweltthemen via Verwaltungsreform

Wien (PK) – Mit zahlreichen Gesetzesänderungen, die vor allem den Bereich Umweltschutz betreffen, soll eine umfangreiche Verwaltungsreform für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erfolgen. Hauptziel ist es laut Umweltminister Andrä Rupprechter, bisher bestehende Doppel- und Dreifachzuständigkeiten zu beseitigen. Die umfangreiche Sammelnovelle unter dem Titel "Verwaltungsreformgesetz BMLFUW" (1456 d.B.) wurde heute vom Verfassungsausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien auf den Weg ins Nationalratsplenum geschickt.

Die Reform ziele auf Verwaltungsvereinfachungen in insgesamt achtzehn Gesetzen ab und sieht zudem die Aufhebung von drei weiteren Gesetzen vor, die totes Recht darstellen. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch die Verwaltungsreformen unter anderem im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und im Wasserrecht, um Verfahren effizienter abwickeln zu können, erläuterte Rupprechter. Keinesfalls komme es dabei aber zu einer Senkung von Umweltstandards oder Einschränkungen von Parteienrechten.

Vor Beginn der Verhandlungen kritisierten die Abgeordneten der Opposition grundsätzlich das Vorgehen, die Sammelnovelle über den Verfassungsausschuss zu behandeln. Die einzelnen Materien hätten zuerst in den jeweils zuständigen Fachausschüssen diskutiert werden sollen, befanden FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan, Christiane Brunner und Georg Willi von den Grünen, NEOS-Mandatar Gerald Loacker und Christoph Hagen vom Team Stronach. Hagen zog aus Protest über das Vorgehen, das die kleinen Fraktionen stark benachteilige und Fachausschüsse abwerte, aus dem Ausschuss aus. Er wolle damit gegen den Versuch einer "Aushebelung des Parlamentarismus" protestieren, erklärte er. Walter Rauch (F) beantragte im Zuge der Debatte eine Rückverweisung der Sammelnovelle an den Nationalrat, um diese dem Umweltausschuss zuweisen zu können. Der Antrag wurde nur von den im Ausschuss verbliebenen Oppositionsparteien unterstützt und damit abgelehnt.

Rupprechter: Verwaltungsvereinfachung ohne zusätzliche Umweltbelastung bei der UVP

Verschiedene Reformvorschläge der Verwaltungsreformkommission des BMLFUW, die zu einer rascheren Abwicklung von Umweltverträglichkeitsprüfungen führen sollen, werden in den Änderungsvorschlägen zum UVP-Gesetz berücksichtigt. So werden unter anderem Fristen für die Stellungnahmen von Umweltanwaltschaften und Gemeinden zur Umweltverträglichkeitserklärung festgelegt und die Stellungnahme BMLFWUF, konkret des Umweltbundesamts, dazu entfällt, um den Ablauf der UVP zu beschleunigen. Die Novelle berücksichtigt zudem die bestehende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zur Präklusionsregelung in umweltrelevanten Genehmigungsverfahren. Demnach werden auch Einwände von Beschwerdeführern berücksichtigt, die diese im Verwaltungsverfahren noch nicht vorgebracht hatten. Bescheide, die vor dem EuGH-Urteil am 15. Oktober 2015 ergangen sind, bleiben aber rechtskräftig. Bei Großflughäfen werden neue Schwellenwerte festgelegt, sodass Änderungen von Flugsteigen und Abstellflächen, die von vornherein keine relevanten Umweltauswirkungen haben, nicht jedes Mal einer Einzelfallprüfung unterliegen. Sie werden erst ab einem bestimmten Grad der Änderungen als der UVP-Pflicht unterliegende Neuprojekte gewertet.

Im nun vorliegenden Verwaltungsreformpaket seien zwar einige angekündigte Verschlechterungen der UVP letztlich nicht umgesetzt worden, meinte die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner. Einiges habe man aber verschlechtert. Konkret kritisierte sie, dass das Umweltbundesamt keine Stellungnahmen zu einzelnen Projekten mehr abgeben soll, obwohl diese viel zur Transparenz von Verfahren beitrugen und vor allem für Laien und NGOs eine wichtige Orientierungshilfe waren. Gerald Loacker (N) sah hingegen die dadurch entstehende Verwaltungsvereinfachung als positiv.

Für Brunner ist die Umsetzung des EuGH-Entscheids zur Präklusionsregelung mangelhaft, da nur begründete Einsprüche in das Verfahren erlaubt werden. Sie kritisiert auch die weiterhin ausständige Umsetzung der Aarhus-Konvention. Diese legt das Recht von Umweltorganisationen und Nachbarn, in der UVP Gehör zu finden, fest. Zudem vermisse sie die Umsetzung der EU-UVP-Änderungsrichtlinie in Hinblick auf den Faktor Flächenverbrauch, sagte sie. Brunner brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach auch industrielle Anlagen zur Gemüseproduktion, vor allem große Glashäuser, einer verpflichtenden UVP zu unterziehen seien. Brunners Fraktionskollege Willi betonte, man müsse die zunehmende Tendenz zur industriellen Gemüseproduktion in Österreich im Auge behalten, da sie die Existenz bäuerlicher Familienbetriebe gefährde. SPÖ-Landwirtschaftssprecher Erwin Preiner wies den Antrag der Grünen zurück, da dieser auf eine Anlassgesetzgebung hinauslaufe. Er beziehe sich auf ein Glashausprojekt im Burgenland, das vom Betreiber mittlerweile zurückgezogen worden sei.

Gerald Loacker (N) und Brunner (G) erkundigten sich bei Bundesminister Andrä Rupprecher nach dem Umsetzungszeitpunkt der EU-Richtlinie zur UVP. Walter Rauch (F) hinterfragte in diesem Zusammenhang die Sinnhaftigkeit, die UVP im vorliegenden Gesetzespaket abzuändern, da die EU-Richtlinie ohnehin bereits zum 16. Mai umgesetzt werden müsse. Klaus Uwe Feichtinger (S) hielt dem entgegen, dass die weitere Umsetzung der UVP-Richtlinie in einem eigenen Gesetz erfolgen werde, was auch sinnvoll sei.

Für Kritik von Georg Willi sorgte die Anhebung der UVP-Schwelle für Ausbauten von Großflughäfen, da der Flugverkehr das klimaschädlichste Transportmittel sei. Die vorgesehene Grenze von fünf Gates und 3.000 m² für zusätzliche Stellplätze ohne UVP sei nach der eben erfolgten Senkung der Flugabgabe ein zweites Geschenk an die Flughafenbetreiber.

Umweltminister Andrä Rupprechter hob hervor, dass die Umsetzung der Aarhus-Konvention in die aktuelle Novelle teilweise eingeflossen sei, gewisse Bereiche müssten aber noch mit den Ländern abgestimmt werden. Der Vorschlag zur nationalen Umsetzung der UVP-Richtlinie der EU stehe vor der Fertigstellung, kündigte Rupprechter an. Glashäuser sind von der EU darin nicht berücksichtigt, er sehe keinen Grund, sie in die UVP einzubeziehen, zumal eine Erweiterung der Bestimmungen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Die Grenzwerte für zusätzliche Gates und Stellflächen für Großflughäfen lägen in einem Bereich, in dem sie keine klimarelevanten Auswirkungen hätten, versicherte Rupprechter. Zu den entfallenden Stellungnahmen des Umweltbundesamts sagte der Minister, dass die Landesbehörden im Vorverfahren die nötige Expertise anbieten, eine zusätzliche Stellungnahme der Oberbehörde könne daher entfallen.

Wasserrecht: Wegfall von Bewilligungen

Im Wasserrechtsgesetz gibt es zahlreiche Neuregelungen, die unter anderem einen effizienteren Datenaustausch zwischen Behörden und Wasserberechtigten garantieren sollen. Grundsätzlich werden Wasserberechtigte verpflichtet, ihre Befunddaten über eine Schnittstelle zu übermitteln. Zudem sind Verlängerungen von bestimmten Fristen möglich, etwa im Falle von Gewässersanierungen. Die Bestimmungen über die Gewässerbeschau werden in die allgemeinen Bestimmungen der Gewässeraufsicht eingegliedert, was zu einer Verwaltungsvereinfachung führen soll. Eine Reihe von Bewilligungspflichten entfallen, etwa für die bedeutungslos gewordene Holztrift.

Abgeordnete Brunner forderte die baldige Vorlage des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2016-2021 ein, der überfällig sei. Rupprechter versicherte, dass dieser bald vorliegen werde. Die Vereinfachungen bei Bewilligungen von Wasserkraftwerken betreffe nur die Planung von Kleinprojekten, hielt er Befürchtungen von Abgeordnetem Willi (G), es könnte zu einer Aufweichung der Kontrolle kommen, entgegen.

Integrierte Programme zur Reduzierung von Luftschadstoffen

Mit einer Straffung der Bestimmungen im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) über die Statuserhebung von Luftschadstoffen, die Entwicklung von Programmen und die Erstellung von Maßnahmenverordnungen soll die Schaffung von integrierten Programmen zur Reduzierung von Feinstaubbelastung erleichtern. Mit Neuformulierungen des Gesetzestextes werden auch Schwermetalle in diese Maßnahmen einbezogen. Die Regelungen für Fahrbeschränkungen sollen eindeutiger gefasst werden, um für die betroffenen BürgerInnen mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Strafbestimmungen für eine Nichtkennzeichnung und die fehlerhafte bzw. falsche Kennzeichnung von Fahrzeugen werden präzisiert. Das soll die steigende Zahl der Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten gegen Strafen, die aufgrund von Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten des IG-L verhängt wurden, reduzieren.

FPÖ-Abgeordneter Walter Rauch kritisierte, dass hier keine Maßnahmen enthalten seien, die eine bessere Umsetzung der Gesetze gegen Feinstaubbelastung garantieren, es gehe nur darum, höhere Strafe für AutofahrerInnen durchzusetzen. Auch Brunner vermisste effektivere Maßnahmen, um gegen Belastungen durch Feinstaub und Stickoxide vorzugehen.

Rupprechter: Klimaschutzkomitee soll gestärkt werden

Mit dem Klimaschutzgesetz wurden 2011 zwei neue Gremien der nationalen Klimapolitik geschaffen: Das Nationale Klimaschutzkomitee (NKK) und der Nationale Klimaschutzbeirat (NKB), deren Zusammensetzung und Aufgaben teilweise Überschneidungen aufweisen. Um Verwaltungsaufwand zu reduzieren, werden die beiden Gremien zur NKK "neu" zusammengeführt und ihre Aufgaben gestrafft. Minister Rupprechter betonte, Ziel sei die Aufwertung der Entscheidungen des Komitees. Die Abgeordneten der Grünen Christiane Brunner und Georg Willi stießen sich an der Festlegung eines Erfordernisses von drei Viertel der Stimmen für das neue Gremium. Willi kündigte einen Antrag der Grünen für das Plenum an, die Bestimmung auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu ändern. Davon werde seine Fraktion die Zustimmung zu diesem Punkt abhängig machen.

Brunner (G) formulierte ihre grundsätzliche Kritik an dem ihrer Ansicht nach nicht eingelösten Versprechen des Umweltministers, eine ambitionierte Klimaschutzpolitik zu betreiben. Das zeige sich an dem gesamten Gesetzeswerk, das relativ willkürlich Maßnahmen bündle, aus denen aber keine Gesamtlinie abzulesen sei.

Streichung redundanter Berichtspflichten aus dem Umweltförderungsgesetz

Kritik übte Brunner auch daran, dass im Umweltförderungsgesetz die Berichtspflichten eingeschränkt werden. Umweltminister Rupprechter hielt dem entgegen, dass nur Überschneidungen bei Berichten beseitigt bzw. redundante Berichtspflichten beseitigt werden sollen. So sei alle drei Jahre ein Bericht JI/CDM-Programm (Joint-Implementation-/Clean-Development-Mechanism-Programm zur Erreichung des Kyoto-Ziels) vorzulegen, dieses Programm sei jedoch bereits ausgelaufen. Brunner zeigte sich nicht überzeugt von den Argumenten des Minister und meinte, sie hoffe, dass auch weiterhin Berichte mit genauen Zahlen über die Entwicklung des CO2-Ausstoßes zur Verfügung stehen werden.

Altlastensanierungsgesetz nimmt Bezug auf Recycling-Baustoffe

Im Altlastensanierungsgesetz werden die Beitrags- und Ausnahmetatbestände, die für die Beseitigung von Aushubmaterial, Bauschutt und Schlacken gelten, genauer gefasst. Ausnahmetatbestände, wie etwa Beitragsbefreiungen, werden mit anderen Rechtsvorschriften in Übereinstimmung gebracht. Die Klarstellungen sind insbesondere aufgrund der 2016 in Kraft befindlichen Recycling-Baustoffverordnung erforderlich. Nun werden die Ausnahmen für Recycling-Baustoffe im Gesetz definiert und ihre Befreiung von Beitragspflichten an die Einhaltung von Grenzwerten gemäß der Verordnung gebunden.

Diese Bestimmungen wurden mit einem Abänderungsantrag und einer Ausschussfeststellung, die von SPÖ und ÖVP gemeinsam eingebracht wurden, weiter präzisiert. Beide wurden mit der Mehrheit der Abgeordneten von SPÖ und ÖVP angenommen. Der Abänderungsantrag enthält Bestimmungen, die das Recycling von Aushubmaterial bei Tunnel- und Gleisbauprojekten bzw. von Gleisschotter fördern sollen. Mit der Ausschussfeststellung werden Bestimmungen über den Umgang mit Aushubmaterial in Hinblick auf seine technische Behandlung und des erlaubten Prozentsatzes von mineralischen und organischen Bestandteilen genauer ausgeführt.

Bundesgestüt Piber wird zu "Lipizzanergestüt Piber"

Das Gestüt Piber soll künftig einen Namen tragen, der verdeutlicht, dass seine vordringliche Aufgabe die Erhaltung der Pferderasse Lipizzaner ist. Daher werde vor allem aus kommunikations- und marketingstrategischen Gründen die Bezeichnung "Bundesgestüt Piber" auf "Lipizzanergestüt Piber" geändert. Das Spanische Hofreitschule-Gesetz nimmt in Zukunft außerdem Bezug auf das Trainingszentrum Heldenberg, mit dem eine den geltenden Tierschutz- und Tierhaltungsbestimmungen entsprechende Unterbringung der Lipizzanerhengste gesichert wird. Damit entspreche man dem Wunsch der Einrichtung, der Standort Piber sei dadurch keinesfalls gefährdet, vielmehr solle er aufgewertet werden, versicherte Minister Rupprechter.

Um diesen Punkt zu unterstreichen, brachten die Abgeordneten Elisabeth Grossmann (S) und Beatrix Karl (V) eine Ausschussfeststellung ein, wonach die Novelle zum Spanische Hofreitschule-Gesetz das Bundesgestüt Piber in der Steiermark weder als ausschließlichen Lipizzanerzuchtbetrieb noch als Tourismusleitbetrieb in Frage stellt oder nachteilig berührt. Diese Ausschussfeststellung wurde einstimmig angenommen.

Bundesgärten und Gartenbauanstalt Schönbrunn werden zu neuem Kompetenzzentrum vereinigt

Auf kritische Stellungnahmen zur Zusammenlegung der Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn mit den Österreichischen Bundesgärten zu einem Zentrum für Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Gartenkunst und –kultur, historische Gärten und botanische Sammlungen verwies Abgeordneter Willi (G). Er sah eine Gefahr für den Bestand der historischen Gartenanlagen. Bundesminister Rupprechter erwiderte, es werde ein modernes Kompetenzzentrum für Lehre und Forschung sowie für historische Gärten und botanische Sammlungen geschaffen, von dem beide Seiten profitieren.

Klare Zuständigkeiten des Umweltressorts, Doppelstrukturen und totes Recht werden beseitigt

SPÖ-Abgeordneter Josef Preiner und ÖVP-Abgeordneter Johann Höfinger begrüßten die Novellierung zahlreicher Gesetze im Sinne einer effizienten Verwaltung, da eine Entlastung von nicht mehr zeitgemäßen Bestimmungen erfolge. Eine Senkung von Umweltstandards finde nicht statt, betonte Höfinger.

Die vorgesehenen Änderungen betreffen etwa Ausnahmen im Bundesluftreinhaltegesetz für das Verbrennen von Reisig und Astwerk in schwer zugänglichem Gelände. Der Entfall von nicht unbedingt notwendigen so genannten Einvernehmensbindungen im Pflanzenschutzgesetz, Düngemittelgesetz, Futtermittelgesetz, BFW-Gesetz und im Rebenverkehrsgesetz soll Verwaltungskosten senken und die klare Ressortverantwortlichkeit des Umweltministers herstellen. Für die Aufgaben des Börsensensale-Gesetzes werden künftig die Bestimmungen des Produktenbörsegesetzes als ausreichend erachtet.

Im Sinne von Verwaltungsvereinfachungen liegt es auch, dass das Präsidium des Klima- und Energiefonds den vorgeschriebenen Expertenbeirat künftig nur noch im Bedarfsfall bestellen kann. Ebenso wird durch Änderungen im Chemikaliengesetz und Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz eine einheitliche Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der guten Laborpraxis (GLP) geschaffen. Die Verwaltungsreform des BMLFUW umfasst auch die Eingliederung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft in die nachgeordneten Dienststellen des Ressorts. Damit erübrigt sich auch das dieses Bundesamt betreffende Gesetz. Aufgehoben wird auch das Bundesgesetz zu Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das nie zur Anwendung gekommen ist. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) sox/see