Parlamentskorrespondenz Nr. 318 vom 22.03.2017

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

Grüne verlangen mehr Transparenz bei Einkommen

Wien (PK) – Diverse Vorschläge, um Einkommen transparenter darzustellen, legen die Grünen in einem entsprechenden Entschließungsantrag (2054/A(E)) vor. Adaptionen der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensberichte würden nach ihrer Meinung zu einer Verbesserung der Einkommenstransparenz führen. Seit 2014 sind Unternehmen mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen verpflichtet, jedes zweite Jahr einen anonymisierten Einkommensbericht zu erstellen und dem Betriebsrat zu übermitteln. Der Bericht muss das durchschnittliche Einkommen der MitarbeiterInnen in den jeweiligen Verwendungsgruppen und Verwendungsgruppenjahren enthalten. Ziel davon ist es, das Entgelt und Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männer transparent zu machen sowie die Bezahlung von vergleichbaren und gleichen Tätigkeiten zu überprüfen.

Die Empfehlungen der Grünen reichen von der Erhöhung des Wissen über Einkommensberichte unter der Belegschaft, über die Verbesserung der Lesbarkeit und Aussagekraft dieser Berichte und die Enthebung der BetriebsrätInnen von der damit verbundenen Verschwiegenheitspflicht bis hin zur Verpflichtung von Unternehmen, die Ergebnisse des Gehaltberichts in verbindliche Aktionspläne zum Ausgleich von Gehaltsdifferenzen zwischen den Geschlechtern umzuwandeln.

Berivan Aslan pocht in ihrem Vorstoß auf Nachjustierungen bei den Bestimmungen zu Einkommensberichten, um sie wirksam gegen Lohndiskriminierungen einsetzen zu können. Das geringe Einkommensniveau von Frauen sei nur eine der vielen Diskriminierungen von Frauen am Arbeitsplatz, so Aslan weiter. Als unverständlich bewertet die Antragstellerin, dass im Regierungsübereinkommen aus dem Jänner 2017 die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern nicht berücksichtigt werden. (Schluss) wat