Parlamentskorrespondenz Nr. 320 vom 22.03.2017

Neu im Sozialausschuss

Oppositionsanträge zu den Themen Rehabilitation, GIS-Gebühren, Lehre, Pensionen und Leiharbeit

Rehabilitation und individuelle Unterstützung: Team Stronach für einheitliche Leistungen

Wien (PK) – Das Team Stronach spricht sich dafür aus, den Förderdschungel im Bereich der Rehabilitation und der individuellen Unterstützung behinderter Personen zu lichten und die Leistungen österreichweit zu vereinheitlichen. Unabhängig vom Wohnsitz und vom zuständigen Versicherungsträger sollen die gleichen Förderungen gewährt werden (2035/A(E)). Außerdem drängt Abgeordnete Waltraud Dietrich auf eine vereinfachte Abwicklung von Förderansuchen und die Gleichstellung von beruflicher und sozialer Rehabilitation. Derzeit gebe es nicht nur enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, die Höhe der Förderung, etwa für ein zu Hause benötigtes Bildschirmlesegerät für ein sehbehindertes Kind, hänge auch davon ab, an welchen Sozialversicherungsträger die Eltern ihre Beiträge leisten, kritisiert sie.

Reduktion der GIS-Gebühren für sehbeeinträchtigte Menschen

Ein weiteres Anliegen ist Abgeordneter Dietrich eine Reduktion der GIS-Gebühren für sehbeeinträchtigte Menschen (2036/A(E)). Da blinde und sehbehinderte Menschen nur einen Teil des ORF-Programmangebots nutzen können, sollen sie ihrer Meinung nach auch nicht die volle Gebührenhöhe zahlen müssen. In den Erläuterungen zum Antrag verweist Dietrich auf das Modell in Deutschland, wo von Betroffenen nur ein Drittel der Haushaltsabgabe eingehoben wird. Für dauerhaft sehbeeinträchtigte Menschen mit geringem Haushaltseinkommen bzw. für taubblinde Personen sollten die Gebühren zur Gänze entfallen.

Sowohl den Antrag zur Rehabilitation als auch jenen zu den GIS-Gebühren hat das Team Stronach schon einmal, im Jahr 2014, eingebracht (169/A(E), 561/A(E)), beide stehen nach wie vor auf der Agenda des Sozialausschusses. Der damalige Erstantragsteller Marcus Franz gehört der Fraktion mittlerweile allerdings nicht mehr an.

Team Stronach macht Druck zur Abschaffung von Luxuspensionen

Weiter Druck macht das Team Stronach auch in Bezug auf die Abschaffung von "Luxuspensionen". Geht es nach Abgeordneter Dietrich, soll künftig für alle mit Steuergeldern und öffentlichen Beiträgen finanzierte Pensionen die ASVG-Obergrenze gelten (2037/A(E)). Im Visier hat sie dabei nicht nur staatliche und halbstaatliche Bereiche, sondern auch ausgegliederte Rechtsträger und beitragsfinanzierte Interessensverbände. Es sei notwendig, die "Zwei-Klassen-Gesellschaft" im österreichischen Pensionssystem zu beenden, begründet sie ihre Initiative. Dietrich beruft sich dabei auch auf das überarbeitete Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018, wo die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur weiteren Harmonisierung der Pensionssysteme vereinbart wurde.

FPÖ für neuen Lehrberuf "Berater für Menschen mit Behinderungen"

Die FPÖ plädiert dafür, einen neuen Lehrberuf "Berater für Menschen mit Behinderungen" zu schaffen (2062/A(E)). Die Lehre soll drei Jahre dauern, danach sollen Zusatz- und Spezialausbildungen angeboten sowie den AbsolventInnen ein Zugang zu Universitäten bzw. Fachhochschulen eröffnet werden. Begründet wird der Antrag von den Abgeordneten Norbert Hofer und Dagmar Belakowitsch-Jenewein damit, dass es in Österreich mehr als 350.000 Menschen mit einem Behindertenpass gibt und ein entsprechendes Beratungsangebot für die Betroffenen, etwa in Bezug auf den Umgang mit Behörden, mögliche Förderungen oder passende Reha-Einrichtungen, fehlt.

Leiharbeitsfirmen: NEOS haben Antrag neu eingebracht

Die NEOS haben bereits Anfang März einen Antrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds für LeiharbeiterInnen eingebracht und diesen nunmehr mit korrigierter Begründung neu vorgelegt (2052/A(E)). Abgeordneter Gerald Loacker sieht nicht ein, dass die von den Leiharbeitsfirmen an den Fonds zu leistenden Beiträge auf Basis der Lohnsumme des verliehenen Personals berechnet werden, Auszahlungen an die Unternehmen durch die De-Minimis-Verordnung jedoch auf 200.000 € während eines Zeitraums von drei Jahren beschränkt sind. Damit würden vor allem größere Unternehmen wesentlich mehr in den Fonds einzahlen, als sie daraus entnehmen können. Loacker fordert Sozialminister Alois Stöger in diesem Sinn auf, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu evaluieren und in einer Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz ein ausgewogenes Einnahmen-/Ausgabenverhältnis vorzusehen. (Schluss) gs