Parlamentskorrespondenz Nr. 348 vom 29.03.2017

Umfangreiche Verwaltungsreform des Umweltministeriums passiert Nationalrat

Koalition und NEOS begrüßen Verwaltungsvereinfachungen, Opposition überwiegend skeptisch bei UVP-Reform

Wien (PK) – Mit zahlreichen Gesetzesänderungen, die vor allem den Bereich Umweltschutz betreffen, hat der Nationalrat eine umfangreiche Verwaltungsreform für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf den Weg gebracht. Die umfangreiche Sammelnovelle unter dem Titel " Verwaltungsreformgesetz BMLFUW " wurde heute, unter Berücksichtigung einer geringfügigen Abänderung, mit Stimmenmehrheit verabschiedet.

Die Reform zielt auf Verwaltungsvereinfachungen in insgesamt achtzehn Gesetzen ab und sieht zudem die Aufhebung von drei weiteren Gesetzen vor, die totes Recht darstellen. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch die Verwaltungsreformen unter anderem im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und im Wasserrecht. Hauptziel ist es laut Umweltminister Andrä Rupprechter, bisher bestehende Doppel- und Dreifachzuständigkeiten zu beseitigen und Bewilligungsverfahren effizienter abzuwickeln. Keinesfalls werde es dabei zu einer Senkung von Umweltstandards oder Einschränkungen von Parteienrechten kommen, betonte der Minister einmal mehr.

Mehrheitlich abgelehnt wurden Anträge der FPÖ und der NEOS zur UVP. Die FPÖ will durch eine Vereinfachung der wirtschafts- und umweltpolitischen Analysen den Ablauf der UVP entbürokratisieren. Die NEOS fordern klare Rahmenbedingungen für den Verfahrensverlauf, um eine Verkürzung der Verfahrensdauer der UVP zu erreichen, was das Vertrauen in das Instrument stärken und Unternehmen mehr Planungssicherheit geben soll.

FPÖ kritisiert langwierige UVP-Verfahren

Walter Rauch (F) kritisierte grundsätzlich, dass die zahlreichen Umweltthemen der Novelle im Verfassungsausschuss und nicht im zuständigen Umweltausschuss diskutiert wurden. Unverständlich ist für ihn auch, warum eine teilweise Reform der UVP erfolgt, obwohl im Mai die Umsetzung einer EU-Richtlinie ansteht. Als unhaltbaren Zustand wertet Rauch, dass Verfahrensdauern für UVP-Verfahren allgemein zu lang seien und Projekte teilweise bereits daran scheitern würden. Der Umweltminister betreibe insgesamt eine planlos wirkende Umweltpolitik, befand er.

Der fraktionslose Abgeordnete Rupert Doppler sah die Novelle überwiegend positiv, sprach sich jedoch ebenfalls für die Straffung der UVP aus. Die Verfahren seien vor allem bei Großprojekten viel zu lang, wodurch Projekte nicht umgesetzt werden und Arbeitsplätze verloren gingen.

Grüne: Nicht genug Giftzähne der Novelle gezogen

Auch für Christiane Brunner (G) war die Novelle im falschen Ausschuss. Durch heftigen Widerstand aus dem NGO-Bereich und von Umweltlandesräten wurden der Novelle die schlimmsten Giftzähne gezogen. Die Verwaltungsvereinfachungen wurden aus ihrer Sicht willkürlich und unsystematisch durchgeführt. Die Erhöhung des Quorums im Klimaschutzbeirat verhindere, dass dieses Gremium wirksame Entscheidungen treffen könne. Auch der Entfall der Stellungnahme des Umweltbundesamtes vor Einleitung einer UVP sei keine gute Maßnahme, ebenso die Streichung von Berichten zur Wirkung der Maßnahmen zur CO2-Reduktion. Damit entfielen wichtige Informationen. Überfällige Maßnahmen, wie die Umsetzung der Aarhus-Konvention, würden hingegen ausbleiben. Rupprechter kündige zwar viel an, setze aber als Umweltminister nichts um. Brunner forderte auch in einem Entschließungsantrag, der mehrheitlich abgelehnt wurde, dass Bauten für industrielle Gemüseproduktion einer UVP-Pflicht unterliegen müssen.

NEOS sehen überwiegend positive Effekte der Reformen

Michael Bernhard (N) kündigte an, dass seine Fraktion trotz einiger Bedenken das Gesetzespaket unterstützen werde. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien weitgehend sinnvoll, viele große Projekte würde aber nicht angegangen. Auch er teile die Kritik an der Ankündigungspolitik des Umweltministers. Bernhard wünschte die Umsetzung von Reformen, die mehr BürgerInnenbeteiligung sichern. Was die industrielle Gemüseproduktion, womit vor allem große Glashäuser gemeint sind, betrifft, so glaubt er nicht, dass UVP-Verfahren ein sinnvoller Beitrag zur Problemlösung sind.

Team Stronach: Positive Teile der Novelle reichen nicht für Zustimmung

Die Novelle enthalte einige sinnvolle Vereinfachungen, konzedierte Leopold Steinbichler (T). Der Klimaschutzbeirat sei ein gute Einrichtung, müsse aber breiter kooperieren. Steinbichler wandte sich dagegen, Diesel gegen Benzin auszuspielen. Die Frage sei vielmehr, wie man sinnlose Transporte von Gütern quer durch Europa, die nur der Spekulation dienen, wirkungsvoll eindämmen könne. Der Klimaschutz brauche effektivere und konsequentere Maßnahmen.

Verfahrensbeschleunigungen der UVP seien sicher zu begrüßen, meinte Ulrike Weigerstorfer (T), sie zweifle aber daran, dass die umfangreichen Gesetzesmaterien in der gebotenen Ausführlichkeit diskutiert werden konnten. Das Paket sei daher nicht in allen Bereichen gelungen, ihm fehle die Gesamtlinie. Trotz einiger positiver Punkte werde ihre Fraktion nicht zustimmen. Den Antrag der Grünen nach einer UVP für industrielle Gemüseproduktion unterstütze sie allerdings.

Koalitionsparteien begrüßen Schritte zur Entbürokratisierung

Johann Höfinger (V) vertrat die Ansicht, dass die Novelle im Verfassungsausschuss richtig war, da es in ihr vor allem um Verwaltungsvereinfachungen und um die Aufhebung nicht mehr zeitgemäßer Gesetze geht. Das Ziel einer Entbürokratisierung und teilweisen Deregulierung sei in weiten Bereichen erreicht worden. Umweltstandards oder BürgerInnenrechte würden dabei nicht angetastet. Zur Klarstellung des Begriffs "Rodung" brachte er einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien ein.

Klaus Uwe Feichtinger (S) zeigte sich zufrieden, dass das Gesetzesprojekt nach einem langen Verhandlungsprozess nun viele sinnvolle Maßnahmen der Entbürokratisierung enthält. Das UVP-Gesetz werde heuer ein weiteres Mal novelliert werden. Er erwarte sich, dass die Forderungen der Opposition, insbesondere von FPÖ und NEOS, dabei erfüllt werden und sich die heute ebenfalls zur Debatte stehenden Anträge dieser Parteien erübrigen.

Die Regierungsvorlage zu dieser Verwaltungsreform sei ausführlich debattiert und zudem mit Konsens aller Fraktionen dem Verfassungsausschuss zugewiesen worden, erinnerte SPÖ-Abgeordneter Rudolf Plessl. Die UVP werde damit in Zukunft effizienter abgewickelt werden können. Er wies allerdings auf Unterschiede bei der Durchführung der Verfahren in den einzelnen Bundesländern hin. Die Abläufe sollten daher vereinheitlicht werden.

Auch ÖVP-Abgeordnete Martina Diesner-Wais (V) widmete ihren Debattenbeitrag der UVP. Diese sei ein wirksames Instrument und werde weiter verbessert. Der Entfall einer Stellungnahme des Umweltbundesamtes zum Feststellungsverfahren beschleunige die Entscheidungsfindung über die Einleitung von Verfahren. Johann Singer (V) begrüßte die Neuregelungen im Wasserschutzgesetz. Hier werde ein besserer Datenaustausch garantiert, bedeutungslos gewordene Bewilligungspflichten entfallen. Singer sieht in den Änderungen einen spürbaren Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.

Walter Bacher (S) betonte, dass die raschere Durchführung von Bewilligungsverfahren ein positiver Effekt der Novelle sei. Die Qualität von Prüfungen dürfe dabei grundsätzlich nicht leiden. Sein Fraktionskollege Erwin Preiner sah eine Reihe treffsicherer Reformen in der Novelle. So sei die Zusammenlegung der Höheren Bundeslehranstalt Schönbrunn und der Bundesgärten eine sinnvolle Maßnahme, die Synergien nach sich ziehe. Für Glashausprojekte gebe es bereits ausreichende Bewilligungsverfahren, eine zusätzliche UVP halte er daher nicht für erforderlich. Die steirischen SPÖ-Mandatarin Elisabeth Grossmann hob hervor, dass mit der Novelle auch das Bundesgestüt Piber nun offiziell in Lipizzanergestüt Piber umbenannt wird. Eine zusätzliche Ausschussfeststellung stelle sicher, dass die Rolle Pibers als Zuchtbetrieb und Tourismusleitbetrieb auch künftig nicht in Frage gestellt wird.

Rupprechter: Rascherer Zugang zum Recht, keine Absenkung von Umweltstandards

Umweltminister Andrä Rupprechter betonte, dass die Debatte im Ausschuss auf hohem Niveau geführt wurde. Das Paket sei ein starkes Signal zur Verwaltungsreform. Die durchschnittliche Verfahrensdauer von UVP liege in einem Bereich, der angemessen sei, nun werden weitere Verfahrenserleichterungen umgesetzt, ohne dass irgendwo Umweltstandards gesenkt wurden, auch die Opposition könne keinen einzigen konkreten Punkt einer Verschlechterung nennen. Das Umweltbundesamt verzichte auf Stellungnahmen im Vorverfahren, um eine Doppelgleisigkeit zu beseitigen, die Stellungnahmen der Umweltlandesräte erhielten damit mehr Gewicht. Die Novelle führe insgesamt zu Straffungen von Abläufen und gewährleiste damit, dass die BürgerInnen rascher und einfacher zu ihrem Recht kommen. (Fortsetzung Nationalrat) sox