Parlamentskorrespondenz Nr. 349 vom 29.03.2017

Neu im Innenausschuss

Koalitionsparteien schlagen Novelle zum Versammlungsgesetz vor

Wien (PK) – Die Koalitionsparteien haben einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Versammlungsgesetzes eingebracht (2063/A). Mit der Novelle wollen sie der Regierung die Möglichkeit geben, Wahlkampfauftritte ausländischer PolitikerInnen in Österreich zu verbieten. Zudem soll es künftig einen Schutzbereich rund um jede Demonstration geben. Die Frist zur Anmeldung einer Versammlung wird von 24 auf 48 Stunden verlängert, wobei so genannte Spontanversammlungen gemäß den Erläuterungen weiter möglich bleiben sollen.

Konkret wird die Regierung in Hinkunft dann eine Versammlung untersagen können, wenn sie "der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den außenpolitischen Interessen, anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den demokratischen Grundwerten der Republik Österreich zuwiderläuft". Damit sind auch Veranstaltungen mit politischem Hintergrund umfasst, an denen kein Repräsentant eines anderen Staates teilnimmt. Allerdings kommt in Anbetracht der gewählten Formulierung nur dann ein Verbot in Frage, wenn von Vornherein bekannt ist, welche politischen Botschaften verbreitet werden sollen, wie in den Erläuterungen hervorgehoben wird.

Zu einer Verletzung der Grundrechte kommt es dadurch nicht, sind die Antragsteller Jürgen Schabhüttl (S) und Michael Hammer (V) überzeugt. Sie verweisen in der Begründung des Antrags darauf, dass auch die Europäische Menschenrechtskonvention es erlaubt, die Versammlungsfreiheit ausländischer StaatsbürgerInnen einzuschränken, wenn es um direkte politische Tätigkeit geht.

Die neue 48-stündige Anmeldefrist für Demonstrationen wird damit begründet, dass die Behörden ausreichend Zeit für die Prüfung der Anzeige und für vorbereitende organisatorische Maßnahmen benötigen. Ist die Teilnahme eines Vertreters bzw. einer Vertreterin eines ausländischen Staates oder einer internationalen Organisation an der Versammlung geplant, muss diese künftig spätestens eine Woche vorab angemeldet werden.

Um den ungehinderten Ablauf zu gewährleisten, kann die Behörde künftig eine Schutzzone von bis zu 150 Meter rund um eine Versammlung festlegen, wobei die Zahl der erwarteten TeilnehmerInnen sowie der zu erwartende Verlauf der Versammlung zu berücksichtigen sind. Wird kein ausdrücklicher Schutzbereich angeordnet, gilt eine allgemeine Schutzzone von 50 Meter. Weder am Ort der angemeldeten Versammlung noch innerhalb des Schutzbereichs darf eine andere Versammlung abgehalten werden. Damit wollen SPÖ und ÖVP etwa die Störung oder Verhinderung einer Versammlung durch GegendemonstrantInnen vermeiden. (Schluss) gs