Parlamentskorrespondenz Nr. 363 vom 30.03.2017

Neu im Justizausschuss

Regierung legt Insolvenzrechtsänderungsgesetz vor

Novelle der Privatinsolvenz soll wirtschaftlichen Neustart erleichtern

Wien (PK) - Menschen, die wirtschaftlich scheitern, sollen eine rasche Chance auf einen Neustart erhalten. Von diesem Grundsatz ist ein Insolvenzrechtsänderungsgesetz (1588 d.B.) getragen, das eine Erleichterung der Entschuldung von Privatpersonen und ehemaligen Unternehmern vorsieht und damit verhindern will, dass Schuldner ins wirtschaftliche und gesellschaftliche Abseits gedrängt werden. In der Praxis sei für einkommensschwache Schuldner eine Entschuldung im Rahmen des Abschöpfungsverfahrens oft aussichtslos, da es ihnen nicht gelinge, innerhalb von sieben Jahren mindestens 10% der Schulden zu begleichen, um damit auch eine Restschuldbefreiung zu erreichen, heißt es in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage. Die Novelle verkürzt nun das  Abschöpfungsverfahren auf drei Jahre, wodurch der Schuldner die Möglichkeit erhält, wieder rasch in eine produktive Berufssituation zurückzukehren. Flankiert wird diese Bestimmung durch den Entfall der Mindestquote von 10%.

Darüber hinaus entfällt die Verpflichtung zum Versuch eines außergerichtlichen Ausgleichs, um eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch bei Fehlen eines kostendeckenden Vermögens zu erreichen. Die Erhöhung der Mindestentlohnung des Insolvenzverwalters, Verfahrensvereinfachungen bei Zustellungen an Gesellschaften ohne gesetzlichen Vertreter sowie Maßnahmen zur effizienteren Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzen sind weitere Punkte der Novelle. (Schluss) hof