Parlamentskorrespondenz Nr. 365 vom 30.03.2017

Neu im Verkehrsausschuss

Regierungsvorlage zur Einführung der digitalen Vignette 2018

Wien (PK) – Die digitale Vignette als Alternative zur Klebevignette für einspurige Fahrzeuge und KFZ bis 3,5 t soll 2018 kommen. Das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 soll um die entsprechenden Bestimmungen ergänzt werden (1587 d.B.). Die digitale Vignette bringt unter anderem Vorteile für die BesitzerInnen von Wechselkennzeichen, die so eine Vignette für mehrere Fahrzeuge verwenden können, sowie für InhaberInnen von Probe- und Überstellungskennzeichen, denen künftig auch eine Jahresvignette angeboten wird. Für die Kontrolle der digitalen Vignette wird das Mautgesetz um Bestimmungen über die Daten, welche die ASFINAG verwenden darf, und um eine Vignettenevidenz ergänzt. Das Mautsystem wird demnach als öffentliches Register konzipiert, in das jede Person Einsicht nehmen kann, um festzustellen, ob für ein bestimmtes Fahrzeug eine digitale Vignette erworben wurde. Dadurch können LenkerInnen, die nicht ZulassungsbesitzerInnen des verwendeten Fahrzeugs sind, verlässlich feststellen, ob sie damit Bundesstraßen benützen dürfen.  

Definiert werden im Mautgesetz auch die Möglichkeiten der ASFINAG zur automatischen Überwachung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut und die Übermittlung von dazu benötigten Daten durch das Innenministerium. (Schluss) sox