Parlamentskorrespondenz Nr. 367 vom 30.03.2017

Nationalrat stimmt einheitlichen europäischen Standards für Pauschalreisen zu

Neues Pauschalreisegesetz setzt EU-Vorgaben um; Zustimmung für internationale Abkommen

Wien (PK) – Gegen die Stimmen von FPÖ und dem Team Stronach sind heute im Nationalrat EU-Vorgaben über einheitliche europäische Vertragsstandards für Pauschalreisen umgesetzt worden. Das Pauschalreisegesetz bringt u.a. umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten sowie neue Regelungen für Vertragsänderungen und den Rechtsfolgen, wenn beispielsweise vertragliche Leistungen nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden. Einstimmig genehmigt hat das Plenum außerdem den Beitritt zusätzlicher Staaten wie Albanien oder Peru zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Konsens bestand auch bei Ergänzungen und Präzisierungen im Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen.

Kritik an der Umsetzung der EU-Richtlinie bzw. den neuen Regeln für Pauschalreisen äußerten in der Debatte FPÖ und NEOS. Beide Fraktionen befürchten negative Konsequenzen für kleine Reiseanbieter und Tourismus-Betriebe. Für große Reiseveranstalter wie TUI oder RUEFA habe sich nichts geändert, aufgrund der erweiterten Haftungspflichten werden aber kleine Reisebüros massive Probleme bekommen, prognostizierte Harald Stefan (F). Durch die dreijährige Übergangsfrist hätten Reiseveranstalter zudem keine Rechtssicherheit. Josef Schellhorn (N) befürchtet negative Auswirkungen auf den heimischen Hotelsektor. Die Ferienhotellerie  sei grundsätzlich so aufgebaut, dass Pauschalleistungen angeboten werden. Mit einem übertriebenen Konsumentenschutz wie in dieser Richtlinie würden KonsumentInnen entmündigt und die Gesamtwirtschaft geschädigt, meinte Schellhorn. Auch der fraktionslose Abgeordnete Rupert Doppler (o.F.) sorgt sich um kleine Reiseanbieter. "Meiner Meinung nach müssen wir aufpassen, dass die kleinen Reisebüros nicht unter die Räder kommen", sagte er.

Justizminister Wolfgang Brandstetter entgegnete, dass die Tourismus-Betriebe vor Inkrafttreten des Gesetzes noch ein Jahr Zeit hätten, um sich auf die neuen Vorgaben einzustellen. Zudem habe sich sein Ressort bewusst für ein eigenes Pauschalreisegesetz entschieden. Eine schlanke Umsetzung der Richtlinie im Konsumentenschutzgesetz hätte aus seiner Sicht mehr Unübersichtlichkeit gebracht. Nach Meinung Ruth Bechers (S) bleiben die Interessen der Hoteliers auch mit der Umsetzung der EU-Richtlinie gewahrt.

Geht es nach Eva-Maria Himmelbauer (V) und Angela Lueger (S), wird das neue Pauschalreisegesetz den Konsumentenschutz stärken. Die Regelungen würden nun der Praxis entsprechen. Menschen würden oft nicht mehr ins Reisebüro gehen, um einen Urlaub zu buchen, sondern das von Zuhause im Internet erledigen.

Dem stimmte Aygül Berivan Aslan von den Grünen nicht zu. Die Neuregelungen stärken den Konsumentenschutz aus ihrer Sicht nicht wirklich. Sie glaubt, dass das Gesetz nicht der Lebensrealität von KonsumentInnen entspricht, zumal viele ihre Reise oft erst vor Ort buchen würden.

Für Harald Troch (S) sind die Neuregelungen konsumenten- als auch wirtschaftsfreundlich. Die vorvertragliche Informationspflicht würde von der Branche bereits jetzt ordnungsgemäß erledigt. Jetzt würden es eben alle gesetzlich machen müssen.

Mehr Staaten treten Justizabkommen gegen Kindesentführung bei

Mit der Zustimmung des Nationalrats können dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung zusätzliche Staaten beitreten. Konkret handelt es sich dabei um Albanien, Andorra, Armenien, Marokko, Russland, die Seychellen, Singapur, Kasachstan, Peru und Korea. In diesem multilateralen Vertrag gehe es in erster Linie darum, Kinder zu schützen, sagte Nikolaus Berlakovich (V), dem Beitritt von zehn zusätzlichen Staaten könne nur zugestimmt werden.

Im Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen werden im Wesentlichen geltende Bestimmungen ergänzt und präzisiert. Geregelt werden u.a. auch die wechselseitige Unterstützung durch den Einsatz verdeckter Ermittler sowie die grenzüberschreitende Observation. Prinzipiell werde damit das strafrechtliche Zusammenwachsen Europas gefördert, sagte Georg Vetter (V), zu einem gemeinsamen Europa gehört für ihn auch ein harmonisierter Zugang zum Strafrecht bzw. Verwaltungsstrafrecht. (Fortsetzung Nationalrat) keg