Parlamentskorrespondenz Nr. 368 vom 30.03.2017

Zeitgeschichte-Curriculum für RichterInnen: Nationalrat befürwortet Initiative der Grünen

Schlagabtausch zwischen FPÖ und Grünen zu parteipolitischer Einflussnahme auf Justiz und Schulen

Wien (PK) – RichterInnen und StaatsanwältInnen sollen künftig ein Curriculum in Zeitgeschichte als verpflichtenden Teil der Ausbildung absolvieren. Ein entsprechender Antrag der Grünen, der auf eine Verfahrenseinstellung gegen einen Artikel der Zeitschrift "Aula" reagiert, wurde heute vom Nationalrat mit Unterstützung von SPÖ, ÖVP und NEOS beschlossen. Heftig entwickelte sich in dem Zusammenhang eine Diskussion zwischen FPÖ und Grünen betreffend – wechselseitig vorgeworfener – parteipolitischer Einflussnahme, einerseits auf die Justiz, andererseits auf Schulen.

Einhellig befürworteten die Abgeordneten hingegen Maßnahmen betreffend die Gerichtsorganisation, Anpassungen für den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen und ein Mehr an Transparenz und Rechtssicherheit im Kartellrecht.

Zeitgeschichte wird verpflichtender Teil der Ausbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen

Mit breiter Mehrheit angenommen wurde jene Initiative der Grünen, die auf die Einstellung eines Verfahrens gegen die Zeitschrift "Aula" wegen eines Artikels mit dem Titel "Mauthausen-Befreite als Massenmörder" reagiert. Harald Walser forderte damit ein Curriculum in Zeitgeschichte als verpflichtenden Teil der Ausbildung von angehenden RichterInnen und StaatsanwältInnen. Empört zeigte sich Walser über die von der Staatsanwaltschaft Graz angeführte Begründung in diesem Fall, wo es unter anderem heißt, es sei nachvollziehbar, "dass die Freilassung mehrerer tausend Menschen aus dem KZ Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete darstellte". Seinen ausdrücklichen Dank sprach er Justizminister Wolfgang Brandstetter dafür aus, dass er sich davon distanziere. Offen seien nun auch weiterführende Angebote für im Dienst befindliche RichterInnen, das müsste ein nächster Schritt sein, so Walser. Unterstützt wurde die Initiative der Grünen von der SPÖ, ÖVP und den NEOS. Nikolaus Scherak (N) etwa findet es unverständlich, warum die FPÖ dem nicht zustimme. Allein in den Begrifflichkeiten in der Entscheidung sei mangelndes Geschichtsbewusstsein klar zu erkennen. Kurse zu intensivieren sei völlig gerechtfertigt.

Vorwurf der politischen Einflussnahme auf Justiz und Schulen

Vehementer Widerspruch kam von Johannes Hübner (F) und Christoph Hagen (T). Hübner hält die Schulungen für hochproblematisch, weil hier politischer Einfluss auf RichterInnen "durch die Hintertür" versucht werde. Besonders entlarvend sei im Antrag, dass man damit zur "Sensibilisierung für politische Implikationen" beitragen will. Das sei unglaublich, der Rechtsstaat sollte heilig und wichtig sein. Politische Drohungen hätten da keinen Platz, so Hübner, der sich dagegen mit einem "wehret den Anfängen" aussprach. Vergleiche mit politischer Gehirnwäsche zog Christoph Hagen. Das habe System bei den Grünen, er verstehe nicht, warum die Regierung da mitgehe. RichterInnen seien sehr wohl imstande zu erkennen, was vorliegt.

An der Begründung der Entscheidung zeige sich, dass Kenntnisse des dunkelsten Kapitels der österreichischen Geschichte leider nicht immer selbstverständlich seien, entgegnete dazu SPÖ-Abgeordnete Elisabeth Grossmann. Empört wies sie Anwürfe wie Gehirnwäsche, Umerziehung oder politische Einflussnahme zurück, es sei selbstredend davon auszugehen, dass das gerichtliche Personal aufgrund eines antifaschistischen Grundkonsens agiere. Auch Walser ließ den Vorwurf der politischen Einflussnahme keinesfalls gelten, und warf Roman Haider (F) umgekehrt erst unlängst bewusste Einschüchterung an einer Linzer Schule vor. LehrerInnen seien aber mutig genug, sich dem Druck zu widersetzen, fügte er hinzu. Der FPÖ empfahl er eine dringende Nachschulung in NS-Geschichte. Auch Albert Steinhauser (G) unterstrich in Richtung Haider, es sei ein absolutes Tabu und untragbar, als Politiker in einer Schule zu intervenieren. Der Kern des Problems betreffend die RichterInnen-Schulungen sei gerade die mangelnde Sensibilität in der Entscheidungs-Begründung, wo leider der Eindruck entstehe, zeitgeschichtlich nicht auf dem aktuellen Stand zu sein, entgegnete Steinhauser zum Vorwurf von Hübner.

Haider hielt betreffend die Situation in der Linzer Schule entgegen, der betreffende Vortragende von "links außen", gegen den er auf Anruf seines Kindes aktiv geworden war, hätte von einer "Gefahr von rechts" gesprochen. Die einzig richtige Maßnahme des Schuldirektors sei daraufhin gewesen, diesen Blödsinn abzudrehen. Der selbsternannte Experte habe als grüner Parteiaktivist und Linksanhänger mehrfach in kommunistischen Blättern bewiesen, was ihn als Extremisten ausweise. Der Lehrer sei aus allen Wolken gefallen, als Haider ihn auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht hatte und habe den "grünen Brunnenvergifter nach Hause geschickt".

Für Walser argumentierte Haider offenkundig am Kern vorbei. Es sei ein unerträglicher parteipolitischer Druck, den er mit solchen Mitteln auf SchülerInnen ausübe. Dagegen werde er sich zur Wehr setzen, es werde Haider nicht gelingen, LehrerInnen mit Einschüchterungen davon abzuhalten, im Unterricht kritisch aufzuklären.

Heinz-Christian Strache (F) bekräftigte Haider darin, dass eine parteipolitische Diskussion an Schulen nichts verloren habe. Dass SchülerInnen auch noch 3 € bezahlen müssten für diesen sogenannten Experten empört den FPÖ-Chef außerdem, er ortet hinter diesen Einzelfällen Methode. Wenn ein Kind melde, dass strafrechtlich relevante Begrifflichkeiten für demokratisch gewählte Parteien an Schulen verwendet werden, hätten die Eltern sogar die Verpflichtung, zu intervenieren. Zum Schutz der Kinder gelte es sicherzustellen, dass keine Partei an Schulen Einfluss nehme.

Brandstetter: Beschäftigung mit Zeitgeschichte ist Zeichen von Qualität

Die Aufgabe bestehe genau darin, die Justiz aus politischem Streit herauszuhalten, sagte Justizminister Wolfgang Brandstetter. Dabei gehe es genau um die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und deren Akzeptanz, dafür stehe auch die Formulierung der "Sensibilisierung für politische Implikationen". Das müsse auf allen Ebenen beachtet werden, ohne Emotionen und Befindlichkeiten. Entscheidungen seien zu respektieren, für deren Qualität stehe bereits auf dem Programm, zusätzlich etwa zum Flüchtlingsthema oder zur Aufarbeitung des Jugoslawienkriegs zu sensibilisieren. Der Antrag ist eine Bestätigung dieser Linie und gebe Rückenwind auf einem richtigen Weg, so der Justizminister. Beschäftigung mit Zeitgeschichte sei auch für die Qualität von Entscheidungen notwendig. Es gehöre dazu, dass auch die Justiz für Erinnerungskultur und Aufarbeitung ihren Beitrag leiste. Speziell stolz sei er etwa auch, wenn sich Angehörige der Justiz immer wieder in diesem Bereich engagieren.

Anpassungen für die Praxis in der Gerichtsorganisation

Einstimmig entschieden sich die Abgeordneten für Anpassungen zur Praxis des Gerichtsalltags. In einer entsprechenden Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz wird unter anderem klargestellt, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen aus besonderem Anlass auch dann angeordnet werden dürfen, wenn diese nicht ausdrücklich in der Hausordnung enthalten sind. Die Novelle schafft außerdem eine klare Zuteilung der Gerichtsabteilungen zu den bei einem Gericht tätigen RichterInnen. Für die VorsteherInnen von Bezirksgerichten wird darüber hinaus eine Justizverwaltungsquote festgelegt. Beatrix Karl (V) wies auf die Vereinfachungen und Modernisierungen hin, positiv sei zudem, dass keine grundsätzlichen Regelungen berührt werden und es keine budgetären Auswirkungen gebe. Auch Christoph Hagen (T) hält die Maßnahmen für vernünftig. Johannes Hübner (F) sieht darin zweckdienliche Vereinfachungen, allerdings stellte er in Frage, ob ein Gendern in der Ausführlichkeit wie in der Vorlage nötig sei.

Kartellrecht: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit

Einstimmig verabschiedet wurden weiters Änderungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Im Wesentlichen soll damit Rechtssicherheit bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Wettbewerbsrechtsverletzungen geschaffen und die Transparenz von kartellrechtlichen Verfahren verbessert werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Qualitätssicherung von Sachverständigengutachten in kartellrechtlichen Angelegenheiten. Werner Groiß (V) ist etwa die Regelung zur gesamtschuldnerischen Haftung, die Haftungsbeschränkung für Kronzeugen und die Zweckwidmung für Geldbußen wichtig. Etwaig entstehende Nachteile könnten mit diesen Regelungen nun bestmöglich eingedämmt werden. Auch Jürgen Schabhüttl (S) sprach sich wie sein Vorredner für die Umsetzung der Richtlinie aus. Gerade die SPÖ stehe für faire Spielregeln und befürworte ein Mehr an Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness. Vorteile für KonsumentInnen und Opfer von Kartellrechtsverletzungen sieht auch Philipp Schrangl (F). Die verspätete Umsetzung könnte aber Wettbewerbsverletzer begünstigt haben, kritisiert er das Verstreichen der eigentlichen Umsetzungsfrist Ende 2016. Außerdem plädierte er dafür, Sammelklagen zu ermöglichen und die Position von Kammern in Kartellgerichtsverfahren klarzustellen. Gerhard Schmid (o.F.) äußerte sich zu den Gerichtgebühren, die für Erben oft nicht finanzierbar seien. Er trat zudem generell für eine Entbürokratisierung ein.

Grenzüberschreitende Unternehmensinformationen besser verfügbar

Aus der sogenannten BRIS-Richtlinie der EU, die die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern zum Gegenstand hat, ergeben sich Änderungen im Firmenbuchgesetz und im Verschmelzungsgesetz, die vom Nationalrat ebenso einstimmig beschlossen wurden. Damit soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das Europäische Justizportal erleichtert werden, wobei auch die Möglichkeit einer automatisierten Kommunikation der nationalen Registerbehörden im Wege einer zentralen europäischen Plattform besteht. Bernd Schönegger (V) und Klaus Uwe Feichtinger (S) bekräftigten, die Umsetzung der Richtlinie sei ein wichtiger und sehr sinnvoller Schritt, der den Zugang zu Informationen für Unternehmen, VerbraucherInnen und Behörden verbessere. Außerdem habe man die Regelungen zum Anlass genommen, etwa auch im Firmenbuchgesetz manche Klarstellungen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu