Parlamentskorrespondenz Nr. 386 vom 03.04.2017

Neu im Finanzausschuss

Bund unterstützt kommunale Investitionen

Wien (PK) – Der Bund stellt 175 Mio. € für die Förderung von Gemeindeinvestitionen zur Verfügung. Schulen, Kindergärten, Seniorenheime und Sportstätten sollen mit diesen Mitteln errichtet, erweitert und saniert werden. Aber auch der barrierefreie Zugang zu Gebäuden sowie Investitionen in den öffentlichen Verkehr und sozialen Wohnbau werden mitfinanziert. Das Finanzministerium will damit Gemeinden bei der Modernisierung der Infrastruktur unterstützen und Investitionen im Gesamtwert von 760,4 Mio. € anstoßen (1583 d.B.).

Investitionsprogramm zur Modernisierung der Infrastruktur in ganz Österreich

Durch die finanzielle Unterstützung des Bundes bei kommunalen Projekten, sollen in den Jahren 2017 und 2018 Investitionen in die Infrastruktur intensiviert werden. Mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017 soll die Arbeitslosigkeit im Bausektor bekämpft und der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt werden. Das Finanzministerium rechnet mit 8.460 zusätzlichen Arbeitsplätzen im Jahr 2018.

Gefördert werden zahlreiche Investitionen in die Infrastruktur, allen voran in Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder sowie Senioren. Neben Sport und Freizeitanlagen kann auch in Straßen, öffentlichen Wohnraum und Abfallentsorgungsanlagen investiert werden. Nicht zuletzt gibt es auch einen Zuschuss für den flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes. Keine Förderung steht hingegen für die Anschaffung von Fahrzeugen, Personalkosten und Eigenleistungen der Gemeinden zu.

In Form von Zweckzuschüssen werden vom Bund 175 Mio. € - abzüglich Abwicklungskosten von 2,18 Mio. € - für zusätzliche kommunale Bauinvestitionen zur Verfügung gestellt. Für jede Gemeinde steht ein Zuschuss in bestimmter Höhe bereit. Pro Investition werden maximal 25% der Gesamtkosten finanziert. Andere Förderungen und Zuschüsse sind zulässig, wobei das Finanzministerium kürzt, sobald mehr als die Gesamtkosten gefördert würden.

So werden beispielsweise für die Stadt Wien 40.831 Mio. €, für die niederösterreichische Gemeinde Klosterneuburg 550.000 € und für Zell am See in Salzburg 180.600 € bereitgestellt. Die Höhe wird aus einem Verteilungsschlüssel berechnet, der je zur Hälfte die Bevölkerungszahl und den abgestuften Bevölkerungsschlüssel (Gemeinden mit einer größeren Bevölkerung erhalten mehr Geld pro Einwohner) berücksichtigt. Die Homepage des Finanzministeriums gibt Auskunft über die Maximalförderung für jede der 2.100 österreichischen Gemeinden.

Die Anträge auf Zweckzuschuss sind vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes einzubringen und werden dort geprüft. Um Mitnahmeeffekte auszuschließen, hat der jeweilige Bürgermeister zu bestätigen, dass es sich tatsächlich um ein neues (zusätzliches) Projekt handelt. Die Zuerkennung und Auszahlung erfolgt durch das Finanzministerium. Die Endabrechnungen der Projekte sind bis 31. Jänner vorzulegen. Nicht in Anspruch genommene Beträge sollen dem Strukturfonds zur Unterstützung von finanzschwachen Gemeinden und Abwanderungsregionen zufließen. (Schluss) gro