Parlamentskorrespondenz Nr. 395 vom 03.04.2017

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Regierung legt Novelle des Pflanzgutgesetzes vor

Wien (PK) – Bei Obstpflanzen und -vermehrungsgut kommt es zu einigen Neuregelungen (1584 d.B.) im Pflanzgutgesetz 1997, mit denen das Landwirtschaftsministerium verschiedene EU-Richtlinien umsetzt. Da bereits mit der Stammrichtlinie 2008 Vorschriften angepasst wurden, die in der Durchführungsrichtlinie von der EU vorgesehen sind, ist der Novellierungsbedarf nur in einigen Punkten erforderlich.

Konkret wird beim Inverkehrbringen von Pflanzengut nun eine Etikettierung erforderlich, die Vorschriften bei der Plombierung von Transportbehältern werden präzisiert. Weitere Regelungen betreffen die Registrierung von Sorten, insbesondere Obstpflanzgut. Dabei soll es unter anderem zu einer Änderung der Liste für Schadorganismen oder zu einer Verlängerung der Aufbewahrungspflicht durch Betriebe kommen. Behörden erhalten zudem neue Vorgaben bei der Registrierung von Versorgern. So sollen Versorger, die kein Pflanzgut mehr erzeugen oder die gesetzlichen Vorschriften nicht mehr erfüllen, aus dem Register entfernt werden können. Die Zuständigkeiten bei der Registrierung von Sorten werden zwischen dem Bundesamt für Wein- und Obstbau sowie dem Bundesamt für Ernährungssicherheit neu geregelt, wobei ein gemeinsames Sortenverzeichnis vorgesehen ist. (Schluss) see