Parlamentskorrespondenz Nr. 424 vom 06.04.2017

Neuregelung der Marktüberwachung von Funkanlagen passiert den Bundesrat

Gesetz setzt EU-Standards für Handys und Laptops um

Wien (PK) – VerbraucherInnen sollen in Zukunft vor nichtkonformen Funkanlagen besser geschützt werden. Ein heute vom Bundesrat genehmigtes Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz verpflichtet in diesem Sinn die Hersteller von Handys, Laptops, Tablets aber auch Autoschlüsseln und Kinderspielzeug mit Internetzugang zur Erfüllung EU-weiter Standards. Gegen den Beschluss der Länderkammer, keinen Einspruch zu erheben, stimmten lediglich die Grünen, die Nachteile und Hemmnisse für unabhängige Software und innovative Start-ups befürchteten.

Hubert Koller (S/St) und Andreas Pum (V/N) sprachen von einem praxisorientierten Gesetz, das dem Konsumentenschutz Rechnung trägt und mehr Sicherheit im Technologiezeitalter bringt. Zustimmung kam auch von Peter Samt (F/St), der allerdings vor Tendenzen warnte, in Zukunft nur noch Software einiger weniger Provider zuzulassen. Diese Befürchtung war letztlich ausschlaggebend für die Ablehnung seitens der Grünen, wobei David Stögmüller (G/O) zu bedenken gab, als Folge der neuen Bestimmungen könne es zu einer Unterbindung jeglicher alternativer Software kommen. (Fortsetzung Bundesrat) hof


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