Parlamentskorrespondenz Nr. 481 vom 26.04.2017

Grüne: Keine Weitergabe von Strafgeldern an die Wirtschaftskammer

Nationalrat nimmt Antrag auf Änderung der Gewerbeordnung in Erste Lesung

Wien (PK) – Strafgelder, die die Bezirksverwaltungsbehörden in Verfahren wegen Verstößen gegen gewerberechtliche Bestimmungen verhängen, dürfen nicht an die Wirtschaftskammer weitergegeben werden, lautet im Kern die Forderung eines Antrags der Grünen, den der Nationalrat heute in eine Erste Lesung nahm. Matthias Köchl (G) sprach kritisch von Querfinanzierung der Kammer aus Steuergeldern und verlangte eine Streichung des entsprechenden Passus aus der Gewerbeordnung. Der auch von den übrigen Oppositionsparteien unterstützte Vorstoß, der schließlich dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen wurde, stieß bei den Regierungsparteien auf wenig Sympathie.

Opposition ortet Querfinanzierung der Kammer

Die Wirtschaftskammer sei aufgrund ihrer Einnahmensituation nicht auf solche Querfinanzierungen angewiesen, argumentierte Köchl. Ausgabenprobleme, die sich aufgrund der Mehrfachstrukturen in der Kammer ergeben, sollten durch Reformen bereinigt und nicht durch zusätzliche Finanzierungen aus Quellen wie den Strafgeldern kaschiert werden. Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Unternehmen, die ja den ureigenen Daseinszweck der Wirtschaftskammer darstellen, seien jedenfalls aus den gewöhnlichen Einkünften zu bestreiten und nicht als "Zubrot" von den Bezirksverwaltungsbehörden einzufordern.

Unterstützung für den Antrag der Grünen kam aus den Reihen der Opposition. Der von Köchl aufgezeigte Punkt sei ein Beweis für die Reformbedürftigkeit der Gewerbeordnung, meinte etwa FPÖ-Mandatar Bernhard Themessl. NEOS-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn wiederum gab zu bedenken, für notleidende Unternehmen gebe es bereits die Kammerumlage 2. Die Strafgelder flössen vielmehr in die jeweiligen Landeskammern und würden dort völlig intransparent und zweckentfremdet verwendet, lautete sein Hauptkritikpunkt, den auch Leopold Steinbichler (T) teilte.

Regierungsparteien begrüßen Zweckwidmung für Unternehmer

Christoph Matznetter (S) erwiderte, im Regelfall handle es sich um Strafgelder, die wegen unerlaubter Gewerbeausübung verhängt wurden, die durch den Verstoß Geschädigten seien dabei die Unternehmer. Es sei daher durchaus legitim, dass diese Gelder zweckgewidmet den Opfern zugutekommen. In diesem Sinn äußerte sich auch Joseph Lettenbichler namens der ÖVP, der die Zweckbindung als "Benefit" interpretierte und wie Matznetter keinen Änderungsbedarf sieht.

Eine weitere (176.) Sitzung diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteillungen und Zuweisungen. (Schluss Nationalrat) hof


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