Parlamentskorrespondenz Nr. 487 vom 27.04.2017

Nationalrat lehnt FPÖ-Parkplatz-Initiative für Wechselkennzeichen ab

Einhelligkeit betreffend Güterbeförderungspapiere; Keine Mehrheit für Initiative für mehr Volksschul-Radfahrkurse

Wien (PK) – Drei unterschiedliche Verkehrsthemen beschäftigten die Abgeordneten zum Abschluss der heutigen Nationalratssitzung. Gesetzliche Klarstellungen etwa zur Mitführung von Begleitpapieren im Güterbeförderungsgewerbe wurden einhellig angenommen. Eine Initiative der Grünen für mehr Radfahrkurse in Volksschulen fand keine Mehrheit. Ebenso abgelehnt wurde ein Antrag der Freiheitlichen für mehr Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen.

FPÖ will Parkmöglichkeiten für InhaberInnen von Wechselkennzeichen

Mit einem Antrag der FPÖ betreffend Parkplatz-Erleichterungen für Wechselkennzeichen-InhaberInnen sollte eine Ausnahme hinsichtlich jener Bestimmung in der Straßenverkehrsordnung geschaffen werden, wonach Autos ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund nicht abgestellt werden dürfen. Die Initiative fand im Plenum keine Mehrheit. Christian Hafenecker (F) sieht darin eine Benachteiligung für InhaberInnen von Wechselkennzeichen. Das Abstellen von KFZ, die mit Wechselkennzeichen registriert sind, solle auch ohne Kennzeichen erlaubt werden. Die Feststellung, dass es sich nicht um ein illegal entsorgtes Fahrzeug handelt, wäre durch die gültige Plakette laut § 57a StVO, das sogenannte "Pickerl", leicht möglich, argumentierte Hafenecker. BesitzerInnen der 420.000 KFZ mit Wechselkennzeichen in Österreich sollten ihre Fahrzeuge straffrei auf öffentlichem Grund abstellen können, auch wenn es sich nur um ein paar Stunden handelt. "Ich orte hier maximal Wirtschaftsfeindlichkeit und kein Luxusproblem", sagte Hafenecker. Unterstützung erhielten die Freiheitlichen von Abgeordnetem Rupert Doppler (o.F.). Auch bei einem Auto ohne Kennzeichen könne man die Besitzerin bzw. den Besitzer ausfindig machen, argumentierte er.

SPÖ und ÖVP stimmten wie im Verkehrsausschuss gegen den Antrag. Die Forderung gehe zu weit und würde das Parkplatzproblem in den Gemeinden nur noch verschärfen, brachten die Abgeordneten Hermann Lipitsch (S) und Johann Singer (V) die Kritik ihrer Fraktionen auf den Punkt. Auch Verkehrsminister Jörg Leichtfried konnte der Idee nichts abgewinnen, dass womöglich bis zu 800.000 Kraftfahrzeuge, die Wechselkennzeichen haben, öffentlich ohne Kontrollmöglichkeiten abgestellt werden könnten. Demgegenüber meinte Hafenecker, dass es in vielen Gemeinden ohnehin bereits Parkplatzregelungen gebe.

Gegen Parkmöglichkeiten für Wechselkennzeichen-KFZ sprachen sich außerdem Gerhard Schmid (o.F.) sowie Christoph Hagen (T) u.a. wegen einer möglichen Gefährdung für den öffentlichen Verkehr aus.

Grüne Initiative für mehr Radfahrkurse in Volksschulen

Abgelehnt wurde vom Nationalrat auch die Initiative der Grünen für ein bundesweites Förderprogramm für Radfahrkurse an Volksschulen. Die Oppositionsfraktion will damit sicherstellen, dass in der Verkehrserziehung die verbindlichen Ziele im Volksschul-Lehrplan erreicht werden können und alle Kinder in Österreich mit zehn Jahren Rad fahren können.

"Wir müssen versuchen, unsere Kinder so früh wie möglich für das Fahrrad zu begeistern", appellierte Harald Walser (G), zumal das Fahrrad die smarteste Form sei, sich im Verkehr fortzubewegen. Er spricht sich dafür aus, dass es Kindern erlaubt werden soll, auch vor dem 10. Lebensjahr selbstständig mit dem Rad fahren zu dürfen. Man könne mit dem Fahrrad nicht früh genug beginnen, der 200. Geburtstag des Fahrrads sollte aus seiner Sicht genutzt werden, um weitere Initiativen zu starten. Dass Kindern erlaubt wird, auch ohne Eltern vor ihrem 10. Geburtstag auf der Straße Rad zu fahren, erachtet Elisabeth Hakel (S) wiederum als keine gute Idee. Geht es nach ExpertInnen, fehle es oftmals nicht am Wissen über Verkehrssicherheit, sondern an der Motorik der Kinder, argumentierte sie. Fehlende Vorsicht im Straßenverkehr attestierte sie auch Erwachsenen, die insbesondere in Städten mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Für die Idee der Grünen stimmten die Freiheitlichen. Insgesamt gebe es jährlich zirka 6700 Fahrradunfälle in Österreich, im Jahr 2016 seien sieben Kinder im Straßenverkehr ums Leben gekommen, zitierte Günther Kumpitsch (F) aus der Verkehrsunfallstatistik. Genau deswegen sei die Ablehnung des Antrags bedauerlich.

Es geschehe ohnehin schon sehr viel in Sachen Radfahren und Verkehrserziehung, so die ablehnende Argumentation von Gertrude Aubauer seitens der ÖVP. Eine Verpflichtung aller Kinder zum Radfahren sehe ihre Fraktion zudem nicht als besten Weg.

Güterbeförderung: Gesetzliche Klarstellungen zum Mitführen von Belegen

Einhellig befürworteten die Abgeordneten schließlich eine Änderung des Güterbeförderungsgesetzes, die gesetzliche Klarstellungen bringt. Die Verpflichtung zur Mitführung von Begleitpapieren im Güterbeförderungsgewerbe wird damit an die technische Entwicklung angepasst, zumal elektronische Frachtdokumente mittlerweile zum Standard geworden sind. Konkret sollen nun elektronische Frachtdokumente bei Kontrollen zwar vorgezeigt, aber nicht mehr ausgedruckt werden müssen. Für den Bereich der Kabotage wird eine eindeutige Mitführverpflichtung von Belegen während einer Kabotagefahrt festgelegt, da die entsprechende EU-Verordnung offen lässt, ob nicht auch eine nachträgliche Vorlage in bestimmten Fällen zulässig ist.

Die alte Regelung mit Papierdokumenten sei nicht mehr zeitgemäß gewesen, sagte dazu Johann Hell (S), demnach handle es sich bei der Novellierung um eine notwendige Anpassung und Vereinfachung. "Der digitale Fortschritt ist auch im Transportgewerbe angekommen", stimmte Elisabeth Pfurtscheller (V) mit Hell überein. Das Problem sei erkannt und mit den Änderungen im Güterbeförderungsgesetz nun ausgeräumt worden. Michael Bernhard unterstützte die gesetzlichen Klarstellungen seitens der NEOS. (Schluss Nationalrat) keg/mbu