Parlamentskorrespondenz Nr. 492 vom 28.04.2017

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Opposition fordert strengere Lebensmittelkennzeichnung

Wien (PK) – Vor dem Landwirtschaftsausschuss am 3. Mai 2017 hat die Opposition verschiedene Anträge zur Lebensmittelkennzeichnung eingebracht. Die Anliegen der FPÖ zielen auf eine Änderung des AMA-Gütesiegels, das Team Stronach will strengere Kriterien beim AT-Genusstauglichkeitsstempel.

FPÖ fordert Palmölfreiheit und weniger nicht-österreichische Bestandteile bei Lebensmittel mit AMA-Gütesiegel

Das AMA-Gütesiegel erlaubt in Produkten einen Anteil von nicht-österreichischen Rohstoffen von bis zu einem Drittel. Diese Schwelle ist für FPÖ-Landwirtschaftssprecher Harald Jannach zu hoch angesetzt, weshalb die AMA-Gütesiegel-Richtlinie geändert werden soll. In seiner Forderung (2123/A(E)) an Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter verlangt Jannach daher, die Toleranzbereiche des AMA-Gütesiegels für Be- und Verarbeitungsprodukte bei Gewürzen auf 5% und bei Früchten auf 10% für nicht-österreichische Rohstoffe zu senken.

Die Umweltbedenklichkeit und Wirkungen auf die menschliche Gesundheit von Palmöl sind Gründe für einen weiteren Antrag Jannachs auf Adaptierung des AMA-Gütesiegels. Zudem werde durch den Einsatz von Palmöl der österreichische Milch-Fett-Markt zunehmend verdrängt, begründet der freiheitliche Landwirtschaftssprecher seine Forderung (2135/A(E)), Produkte mit Palmöl nicht mit dem AMA-Gütesiegel auszuzeichnen. Die Überarbeitung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien soll die KonsumentInnen, die die heimische Landwirtschaft fördern und heimische Produkte kaufen wollen, davor bewahren, Produkte mit Palmöl zu kaufen.  

Team Stronach verlangt strengere Bestimmungen für österreichische Herkunftsbezeichnung bei Fleisch

Auf mehr Herkunftstransparenz und Sicherheit für KonsumentInnen zielt auch der Antrag (2134/A(E)) vom Landwirtschaftssprecher des Team Stronach Leopold Steinbichler ab. Konkretes Anliegen Steinbichlers ist die Fleischkennzeichnung mit dem AT-Genusstauglichkeitsstempel nur für Fleisch von Nutztieren zuzulassen, die in Österreich geboren, aufgewachsen und geschlachtet wurde. Derzeit sei es möglich, Fleisch mit dem Stempel auszuweisen, das in Österreich lediglich geschlachtet oder endgefertigt, verarbeitet bzw. verpackt wurden, so der Team-Stronach-Mandatar. (Schluss) see