Parlamentskorrespondenz Nr. 500 vom 02.05.2017

Neu im Verfassungsausschuss

NEOS fordern mehr Transparenz bei Auswahl von VerwaltungsrichterInnen

Wien (PK) – Ein von den NEOS vorgelegter Entschließungsantrag zielt darauf ab, das Berufsbild von RichterInnen an Verwaltungsgerichten näher an jenes von RichterInnen der ordentlichen Gerichtsbarkeit heranzuführen (2118/A(E)). Zwar will Abgeordneter Nikolaus Scherak am grundlegenden Ansatz, erfahrene PraktikerInnen als VerwaltungsrichterInnen heranzuziehen, vorerst nicht rütteln, seiner Meinung nach braucht es aber mehr Transparenz bei der Bestellung sowie einen bundesweit einheitlichen Ausbildungslehrgang für VerwaltungsrichterInnen, um die Unabhängigkeit, Professionalität, Qualität und Effizienz der Verwaltungsgerichtsbarkeit sicherzustellen.

Ansetzen will Scherak unter anderem beim Auswahlverfahren und beim Dienstrecht. So soll eine Vorauswahl von BewerberInnen durch die Ämter der Landesregierungen, wie derzeit etwa in Wien, künftig nicht mehr möglich sein. Wären Vorschläge der zuständigen Personalkommissionen bzw. des Personalsenats bindend, würden sich ihm zufolge zudem die derzeit gängigen Kreuzreihungen erübrigen. Weiters drängt Scherak auf öffentliche Hearings bei der Bestellung der PräsidentInnen des Bundesverwaltungsgerichts und der Landesverwaltungsgerichte, einen einheitlichen Rahmen für das Dienst- und Disziplinarrecht, angemessene Unvereinbarkeits- und Befangenheitsregelungen für RichterInnen am Bundesverwaltungsgericht sowie die Verankerung eines Berufsverhaltenskodex.

Ein Anliegen ist Scherak darüber hinaus die Öffentlichkeit von Verhandlungen an den Verwaltungsgerichten. Nur in Ausnahmefällen soll von diesem Prinzip abgegangen werden können. Das sei eine wichtige Absicherung gegen das Risiko willkürlicher Entscheidungen und Parteilichkeit von RichterInnen. (Schluss) gs