Parlamentskorrespondenz Nr. 516 vom 04.05.2017

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierungsvorlage schafft Basis für Vorbelastungen zur Umsetzung von Investitionszuwachsprämie und Beschäftigungsbonus

Wien (PK) – In ihrem Arbeitsprogramm 2017/2018 hat die Bundesregierung zur Stärkung des Unternehmensstandorts und des heimischen Arbeitsmarkts die "KMU-Investitionszuwachsprämie Österreich", die "Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen" und den "Beschäftigungsbonus" geschaffen. Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzesentwurf enthält nun die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen, die durch diese Instrumente bis 2023 entstehen (1620 d.B.). In den Finanzjahren 2018 bis 2023 können demnach Vorbelastungen bis zu einer Höhe von 2,234 Mrd. € begründet werden – und zwar für die "Investitionszuwachsprämie Österreich für KMU" bis zu 140 Mio. € und bis zu 2,429 Mio. € an Abwicklungskosten, für die "Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen" bis zu 90,692 Mio. € inklusive Abwicklungskosten und für den "Beschäftigungsbonus" bis zu 2 Mrd. € inklusive Abwicklungskosten. (Schluss) hof