Parlamentskorrespondenz Nr. 552 vom 10.05.2017

Bundesrat diskutiert Mehrjährigen Finanzrahmen der EU

Weitere Themen im EU-Ausschuss: Delegierte Rechtsakte, Zollunion mit der Türkei

Wien (PK) – Nach der gestrigen Beschlussfassung von zwei Subsidiaritätsrügen zu EU-Vorhaben in Bezug auf den Elektrizitätsbinnenmarkt stand heute im EU-Ausschuss des Bundesrats der laufende Mehrjährige Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 bis 2020 auf dem Programm. Dieser dient der mittelfristigen Planung für Investitionen in die vorrangigen Projekte. Die jeweiligen Finanzrahmen werden in der Mitte ihrer Laufzeit überprüft. Dem Ausschuss lag nun die Mitteilung der Kommission zur Halbzeitüberprüfung bzw. Halbzeitrevision des aktuellen Finanzrahmens vor. Darin schlägt die Kommission unter anderem die Schaffung einer EU-Krisenreserve und mehr Handlungsspielraum im Rahmen des Finanzrahmens vor.

Bisher konnte über die Vorschläge der Kommission noch keine Einigung zwischen Rat und dem Europäischen Parlament erzielt werden. Wann diese stattfinden könnte, sei derzeit nicht abzuschätzen, hieß es aus dem Finanzministerium gegenüber Ferdinand Tiefnig (V/O). Eine endgültige Beschlussfassung setzt die Zustimmung aller Mitgliedstaaten voraus. Man werde diese Frage aber getrennt vom Brexit verhandeln, versicherte der Vertreter des Finanzressorts auf eine Frage von Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V).

Stefan Schennach (S/V) zeigte sich besorgt darüber, dass nur wenige Staaten Förderungen nützen, weil sie nicht in der Lage sind, die nötigen Strukturen und Mittel für die Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen. Auch passiere wenig im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative, kritisierte er, vor allem in jenen Regionen, wo dies mehr als notwendig wäre.

Der aktuelle Mehrjährige Finanzrahmen und seine Herausforderungen

Wie die Kommission in ihrer Mitteilung zur Halbzeitüberprüfung des geltenden Mehrjährigen Finanzrahmens betont, wurde dieser im Jahr 2013 vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise vereinbart. Die geplanten Investitionen zielten vor allem darauf ab, einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und zur Sicherung von Arbeitsplätzen zu leisten. Eng verknüpft waren dabei strenge Auflagen für Verwaltungs- und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten. Durch den sogenannten "Juncker-Plan" und die Gründung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) wurde der Haushaltsrahmen weiter ausgebaut. Mit Hilfe von EFSI soll die Investitionsschwäche in Europa überwunden und Mittel aus dem Privatsektor für strategische Investitionsprojekte mobilisiert werden.

Prägend für die letzten drei Jahre waren aber nicht nur die Bemühungen um die wirtschaftliche Erholung der Union, sondern auch Aufgaben angesichts der starken Migrationsbewegungen und der Sicherheitsbedrohungen. Dafür war große Flexibilität bei der Umwidmung von Mitteln und der Mobilisierung zusätzlicher Beträge von den Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern erforderlich, unterstreicht die Kommission.

Allerdings seien jetzt die Grenzen des Haushaltsrahmens erreicht, die Kommission hält daher für die Jahre 2017 bis 2020 einen zusätzlichen Mitteleinsatz in der Höhe von 13 Mrd. € erforderlich, vor allem für die Bereiche Arbeitsplätze und Wachstum, Migration und Sicherheit. Die Kommission drängt aber auch darauf, die Flexibilität des Finanzrahmens gegenüber unvorhergesehenen Entwicklungen zu erhöhen. Angesichts der aktuellen Gemengelage multipler Krisen sei es notwendig, im Interesse eines raschen und wirksamen Handelns Anpassungen an veränderte Prioritäten und unvorhersehbare Entwicklungen flexibel vornehmen zu können, argumentiert die Kommission ihren Vorschlag auf Änderung der Verordnung für den Mehrjährigen Finanzrahmen.

Die Kommission schlägt daher unter anderem vor, die Kapazität des Flexibilisierungsinstruments und der Nothilfereserve für Katastrophen in Drittländern weiter aufzustocken und eine Reihe von Beschränkungen aufzuheben. Eine global einsetzbare Krisenreserve soll geschaffen werden, um auf Krisen - wie etwa die gegenwärtigen Migrationsströme oder Vorfälle mit schwerwiegenden humanitären oder Sicherheitsfolgen - reagieren zu können. Hinsichtlich der Förderung von Wachstum und Beschäftigung fordert die Kommission zusätzliche Mittel für einzelne Programme.  

Dem steht das Finanzministerium skeptisch gegenüber. Die EU-Krisenreserve widerspreche dem Prinzip der Budgetdisziplin sowie der Vorhersehbarkeit der Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten, heißt es dazu in der Information des Finanzministeriums für den Ausschuss. Obergrenzen seien einzuhalten und auch nicht zu umgehen, hält das Ministerium unmissverständlich fest. Auch sollte laut Ressortmeinung die bestehende Flexibilität besser genutzt werden, statt neue Flexibilität zu schaffen. Die geforderten Mittelaufstockungen hält das Finanzministerium nur teilweise für gerechtfertigt. Notwendige Aufstockungen sollten aber nicht aus bestehenden Budgetspielräumen ("Margen") finanziert werden, sondern durch Umschichtungen innerhalb der Rubriken, zumal neue Prioritäten auch die Abkehr von manchen früheren Prioritäten erfordern würden.

Thema "delegierte Rechtsakte" vertagt

Auch das Thema "delegierte Rechtsakte" beschäftigt den EU-Ausschusswie bereits mehrmals. Mittels delegierter Rechtsakte kann die Kommission Spezifizierungen zu Bestimmungen in europäischen Gesetzen vornehmen.

Konkret ging es um jene delegierten Rechtsakte, die zur Richtlinie für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (ITS-Richtlinie) von der Kommission erlassen wurden. Die Richtlinie trat im August 2010 in Kraft, die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wurde mit 27. August 2017 befristet.

Nun soll diese Befristung um fünf Jahre verlängert werden und sich danach "stillschweigend um weitere Zeiträume von fünf Jahren" verlängern, wie die Kommission in ihren Erläuterungen schreibt. Sie begründet dies in ihrem Vorschlag damit, dass die Kommission im Rahmen der kürzlich verabschiedeten Europäischen Strategie für kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) derzeit mit Experten der Mitgliedstaaten einen rechtlichen und technischen Rahmen zur Unterstützung der Einführung kooperativer ITS ausarbeitet. Daneben müssten aber noch Spezifikationen mittels delegierter Rechtsakte in Angriff genommen werden, bzw. aktualisiert werden, weshalb die Ermächtigung dazu zu verlängern sei.

Da in der Vergangenheit die Praxis der Kommission, zunehmend das Instrument delegierter Rechtsakte zu verwenden und damit die Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten an der europäischen Gesetzgebung auszuhöhlen, immer wieder Stein des Anstoßes im EU-Ausschuss war, kam man überein, dieses Thema bei der nächsten Sitzung mit Expertinnen und Experten des Verkehrsministeriums nochmals eingehender zu erörtern. Das Tagesordnungspunkt wurde daher einhellig vertagt.

EU plant Erweiterung und Modernisierung des Zollabkommens mit der Türkei

Gegen die Stimmen der FPÖ vertagt wurde ein Vorschlag zur Ermächtigung der EU-Kommission, Verhandlungen mit der Türkei über ein Abkommen aufzunehmen, durch das die bestehenden bilateralen Handelsbeziehungen erweitert und die Zollunion mit der Türkei modernisiert wird. Die Freiheitlichen brachten dazu auch einen Antrag auf Stellungnahme ein.

Da es sich bei diesem Dokument um ein klassifiziertes handelt, fanden die Beratungen im Ausschuss darüber - wie von der Geschäftsordnung vorgesehen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit vertraulich statt. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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