Parlamentskorrespondenz Nr. 592 vom 17.05.2017

Einhellige Zustimmung des Nationalrats zur Anpassung des Pflanzgutgesetzes

Änderungen betreffen Registrierung von Sorten und Versorgern sowie Etikettierung und Transport von Pflanzgut

Wien (PK) – Die Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien zum Pflanzgut fand in der heutigen Nationalratssitzung von allen Fraktionen ihre Unterstützung. Die Anpassung des Pflanzgutgesetzes betrifft unter anderem eine Zuständigkeitsverteilung zwischen den Bundesämtern für Wein- und Obstbau sowie für Ernährungssicherheit. Weiters wird beim Inverkehrbringen von Pflanzgut eine Etikettierung vorgeschrieben und die Regelungen zur Plombierung von Transportbehältern werden präzisiert. Außerdem erhalten Behörden neue Auflagen bei der Registrierung von Versorgern.

Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter betonte im Nationalrat, dass bei der Umsetzung der drei EU-Richtlinien auch auf die Sicherung alter Sorten Rücksicht genommen wurde und der Umsetzungsspielraum vollständig ausgenutzt wurde. Zudem unterstrich er, dass es für BäuerInnen zu keinen zusätzlichen Kosten durch die Anpassung kommt.

Gesetzesanpassung sichert wertvolles Saat- und Pflanzgut

Wertvolles Saat- und Pflanzgut ist wichtig für die Landwirtschaft und heimische Lebensmittelproduktion, unterstrich ÖVP-Landwirtschaftssprecher Jakob Auer. Insbesondere traditionelle und alte Obstsorten sind meist am besten an den jeweiligen Standort angepasst, bieten starke Schädlingsresistenz und sind wichtig für die Biodiversität. Die vorliegenden Anpassungen des Pflanzgutgesetzes schützen diese, betonte der ÖVP-Mandatar. Auers Fraktionskollege Nikolaus Berlakovich zeigte sich erfreut, dass damit die hohe Qualität von Saatgut in Österreich gesichert wird und dass sowohl altes Saatgut erhalten bleibt, als auch Kleinerzeuger gestützt werden. Eine wichtige Maßnahme bildet für Johannes Schmuckenschlager (V) die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Bundesämtern für Ernährungssicherheit sowie Wein- und Obstbau.

Traditionelle Obstsorten wichtig für Regionalität und Tourismus

Johannes Schmuckenschlager (V) und Cornelia Ecker (S) hoben die Bedeutung von Saatgut für die Lebensmittelsicherheit hervor, auch werde durch die Gesetzesänderung die Regionalität gestärkt und unter Schutz gestellt. Ähnlich sah dies auch Erwin Preiner (S), der wie Josef Riemer (F) und Rupert Doppler (o.F.) die Bedeutung alter Obstsorten für den Tourismus ins Treffen führte. Obst und Wein prägen Landschaft und Mensch, sagte Riemer, und vor allem in der Südsteiermark wird mit vielen Projekten Bewusstsein insbesondere für alte Sorten geschaffen.

Dass die Sicherung traditioneller Sorten ein Anliegen aller Fraktionen ist, mache ihre Wichtigkeit deutlich, sagte Preiner, der im vorliegenden Beschluss eine nachhaltige Stütze bäuerlicher Familienbetriebe sieht. Kritik übte Preiner gemeinsam mit Walter Rauch (F) daran, dass das neue Gesetz rückwirkend mit 1. Jänner 2017 wirksam wird. Trotz der grundlegenden Zustimmung zum Gesetz ergänzte Rauch seine Kritik damit, dass die Erhöhung der Aufbewahrungsfrist für Betriebe von einem auf drei Jahre nicht nachvollziehbar sei.

Auch für den Landwirtschaftssprecher der Grünen Wolfgang Piklhuber bildet der Erhalt der alten Obstsorten einen wichtigen Punkt in der Anpassung des Pflanzgutgesetzes. Positiv strich er auch hervor, dass die Landwirtschaft weiterhin eigenes Saatgut anbauen kann, da die Entwicklungen zu einer Patentierung von Pflanzensaatgut, wie sie vor allem große Konzerne unternehmen, problematisch sei. Den Wiederanbau von Saatgut durch bäuerliche Betriebe sah auch Leopold Steinbichler (T) als positiv und ergänzte, dass auch die Gentechnikfreiheit gewährleistet bleiben muss. (Fortsetzung Nationalrat) see