Parlamentskorrespondenz Nr. 598 vom 18.05.2017

Neu im Wissenschaftsausschuss

Anträge zu Valorisierung der Studienbeihilfe, Budget der Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 und Universitätsräten

Wien (PK) – Die Valorisierung der Studienbeihilfe soll per Initiativantrag von SPÖ und ÖVP noch vor den Wahlen umgesetzt werden. Die Grünen sorgen sich um die Absicherung des Universitätsbudgets für die Periode 2019-2021. Die NEOS wollen die Kompetenzen der Universitätsräte stärken.

Initiativantrag zur Erhöhung der Studienbeihilfe

Die Wissenschaftssprecherin der SPÖ, Andrea Kuntzl, sowie ÖVP-Wissenschaftssprecher Karlheinz Töchterle beantragen die Erhöhung der Studienbeihilfe um rund 18%, was einer Valorisierung der Inflation seit 2008 entsprechen würde (2171/A). Die allgemeine Höchststudienbeihilfe für Studierende wäre damit jährlich 6000 € oder 500 € monatlich. Für Studierenden, die besondere soziale Voraussetzungen erfüllen, soll die Studienförderung auf monatlich 715 € (8.580 € im Jahr) angehoben werden. Diese Höchststudienbeihilfe gilt für Vollwaisen, verheiratete bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Studierende und solche, die zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind, außerdem für auswärtige Studierende sowie für Studierende nach Vollendung des 24. Lebensjahres. Mit der Novellierung des Studienförderungsgesetzes soll vor allem die finanzielle Lage älterer Studierender treffsicher verbessert werden. Für sie sind weitere Zuschläge geplant.

Grüne wollen Sicherheit für künftige Universitätsbudgets

Sigrid Maurer, Wissenschaftssprecherin der Grünen, weist darauf hin, dass der ehemalige Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 ein Uni-Budget von insgesamt 11 Mrd. € angekündigt hat. Da noch kein aktuelles Bundesfinanzrahmengesetz vorliegt, sei dieser Betrag aber noch nicht in der Budgetplanung abgebildet, erklärt Maurer. Sie fordert daher den Wissenschaftsminister und den Finanzminister auf, bis spätestens 30. September 2017 das erforderliche Einvernehmen über diesen Betrag herzustellen (2174/A(E)). Damit sollen die Universitäten noch vor der Neuwahl Sicherheit über die künftig zu erwartenden Budgets erhalten.

NEOS für Verbesserung der Kompetenzen der Universitätsräte

Einem Rechnungshofbericht des Jahres 2016 entnehmen die NEOS, dass es Verbesserungsbedarf in der Arbeit der Universitätsräte gibt. NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon fordert daher für die Mitglieder der Universitätsräte eigene Programme der Weiterbildung und Zertifizierung, wie sie für Aufsichtsratsmitglieder in der Wirtschaft bereits üblich sind (2157/A(E)). Diese Maßnahmen würden zur Qualitätsverbesserung in der Verwaltung der Universitäten beitragen und damit dem Hochschulstandort insgesamt nützen, ist Gamon überzeugt. (Schluss) sox