Parlamentskorrespondenz Nr. 599 vom 18.05.2017

Neu im Menschenrechtsausschuss

Reform des EGMR, mediale Darstellung von Menschen mit Behinderung

Wien (PK) – SPÖ und ÖVP haben gemeinsame menschenrechtsrelevante Entschließungen eingebracht.

Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Angesichts der immer wieder aufkommenden Diskussionen über eine mögliche Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben Franz Kirchgatterer (S)und Elisabeth Pfurtscheller (V) Bedenken, dass die Rechtsprechung und der Handlungsspielraum des Gerichtshofs beschnitten werden könnte. Die Regierung soll aus ihrer Sicht darauf einwirken, dass Individualbeschwerden nicht durch neue Zugangsbeschränkungen oder Zulässigkeitsvoraussetzungen eingeschränkt und die Unabhängigkeit und die Autorität des EGMR nicht in Frage gestellt werden. Die Regierung soll zudem für eine bessere Umsetzung der Menschenrechtskonvention sowie der EGMR-Urteile einstehen (2166/A(E)).

Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien

In ihrem zweiten Entschließungsantrag (2167/A(E)) machen Kirchgatterer und Pfurtscheller den Nationalen Aktionsplanung 2012-2020 zum Thema. Sie fordern, dass die darin enthaltenen Maßnahmen auch umgesetzt werden. Besonderes Augenmerk legen die beiden Abgeordneten dabei auf die mediale Darstellung von Menschen mit Behinderung. Laut Aktionsplan soll ihr Leben in all seinen Aspekten sachlich und ausgewogen dargestellt und diskriminierende Begriffe wie "leidend", "an den Rollstuhl gefesselt" oder "taubstumm" sollen vermieden werden. Weitere Maßnahmen im Aktionsplan sind u.a. die schrittweise Erhöhung von barrierefrei zugänglichen ORF-Sendungen sowie Filmförderungen über und von Menschen mit Behinderung. Die beiden Abgeordneten fordern von der Regierung außerdem, die Maßnahmen künftig zu evaluieren. (Schluss) keg