Parlamentskorrespondenz Nr. 603 vom 19.05.2017

Neu im Sozialausschuss

Beschäftigungsaktion 20.000, Anträge der Grünen zur Ausgleichszulage und zur Geringfügigkeitsgrenze

Beschäftigungsaktion 20.000: SPÖ und ÖVP legen gemeinsamen Antrag vor

Wien (PK) – Die Koalitionsparteien haben eine Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes beantragt (2169/A). Mit der Novelle soll eine gesetzliche Grundlage für die auf Regierungsebene vereinbarte "Beschäftigungsaktion 20.000" geschaffen werden. Durch die Aktion sollen 20.000 langzeitarbeitslose Personen über 50 wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Vorgesehen ist die Förderung von Arbeitsplätzen in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine sowie in Unternehmen: Insgesamt sollen dafür in den kommenden zwei Jahren bis zu 778 Mio. € bereitgestellt werden. Starten soll die Aktion im Juli 2017 in Form von Pilotprojekten, eine erste Evaluierung ist bis Ende 2018 geplant.

Gemäß den Erläuterungen soll die Aktion langfristig zu einer Halbierung der Langzeitarbeitslosenquote bei älteren Personen führen. Als erster Schritt ist in jedem Bundesland ein Pilotprojekt geplant. Die österreichweite Implementierung soll ab 2018 folgen. Auch der Bund will Stellen bereitstellen, dazu braucht es allerdings eine entsprechende Ermächtigung zur Überschreitung des Personalplans.

Wie die Beschäftigungsaktion im Detail ablaufen soll, wird ebenfalls in den Erläuterungen beschrieben. Demnach soll durch einen über das AMS abgewickelten Matchingprozess gewährleistet werden, dass die betroffenen Arbeitslosen den passenden Arbeitsplatz erhalten. Die Entlohnung soll grundsätzlich gemäß Kollektivvertrag erfolgen, wobei, anders als bei derzeitigen Lohnbeihilfen, eine Subventionierung der Lohn- und Lohnnebenkosten bis zu 100% möglich sein wird. Wenn ein konkretes Jobangebot vorliegt, kann eine Anstellung auch über eine gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung erfolgen. Wichtig ist den Antragstellern Josef Muchitsch (S) und August Wöginger (V), dass die Aktion so ausgestaltet wird, dass es zu keinen Verdrängungseffekten am Arbeitsmarkt kommt.

Grüne für Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze

Die Grünen sprechen sich für eine gänzliche Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze aus. Geht es nach Abgeordneter Birgit Schatz soll künftig jede Art von Erwerbseinkommen der vollen Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen (2163/A(E)). Die Geringfügigkeitsgrenze sei historisch als bürokratische Erleichterung für besondere Ausnahmefälle gedacht gewesen, mittlerweile seien im Jahresdurchschnitt aber bereits rund 350.000 Menschen geringfügig beschäftigt, argumentiert sie. Das seien rund 10% der DienstnehmerInnen. Zudem lade die mit Anfang 2017 erfolgte Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze zu Umgehungskonstruktionen ein. Während sich Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge ersparten, würden die Beschäftigten um einen guten Teil ihrer sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche umfallen.

Im Gegenzug zur Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze schlägt Schatz die Aufnahme von Zuverdienstregelungen in alle betroffenen Gesetzesmaterien vor, und zwar in Form von jährlich zu valorisierenden Fixbeträgen. Betroffen wären etwa der Bezug von Arbeitslosengeld und das Pensionsrecht.

Erhöhte Ausgleichszulage: Grüne wollen Bezieherkreis erweitern

Seit Anfang dieses Jahres erhalten PensionsbezieherInnen eine erhöhte Ausgleichszulage von 1.000 €, wenn sie zumindest 30 Jahre erwerbstätig waren. Diese Bestimmung hat nach Meinung der Grünen allerdings nur einer relativ kleinen Personengruppe eine Verbesserung beschert. Abgeordnete Judith Schwentner fordert daher, in die erforderlichen 30 Arbeitsjahre auch Zeiten der Kindererziehung, des Präsenzdienstes, des Zivildienstes, der Sterbebegleitung sowie der Betreuung von pflegebedürftigen bzw. behinderten Menschen miteinzubeziehen (2161/A). Diese Zeiten seien mit Erwerbsarbeit regelmäßig unvereinbar gewesen, gleichzeitig wurden – ohne Bezahlung –  wesentliche gesellschaftlich relevante Aufgaben erfüllt, macht sie geltend. Betroffenen sei es zudem nicht möglich, ihr Verhalten rückwirkend zu ändern, um in den Genuss einer besseren existenziellen Absicherung im Alter zu gelangen.

Sechs-Parteien-Antrag zum Heimopferrentengesetz

Bereits vom Sozialausschuss und vom Nationalrat beschlossen wurde ein gemeinsamer Antrag der sechs Parlamentsparteien für ein Heimopferrentengesetz (2155/A). Mit dem einstimmigen Beschluss wurde ein Formfehler behoben, der bei der Verabschiedung des Erstentwurfs am 26. April passiert ist. (Schluss) gs