Parlamentskorrespondenz Nr. 608 vom 19.05.2017

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

Anträge der FPÖ zu Schwangerschaftsabbrüchen und der Grünen auf diskriminierungsfreie Kollektivverträge

Wien (PK) – Eine Statistik der in Österreich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche, um die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen ungewollter Schwangerschaften zu prüfen verlangt die FPÖ. Die Grünen streben in ihrer Initiative nach diskriminierungsfreien Kollektivverträgen und der Anrechnung von Familien-, Pflege- und Hospiz-Karenz als Dienstzeiten.

Prävention, Aufklärung und bessere Rahmenbedingungen für Schwangere

Die statistische Erhebung anonymisierter Daten im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen (2125/A(E)) fordern die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag. Mit Hilfe der Zahlen sollen Präventionsmaßnahmen gezielter gesetzt oder auch optimiert werden können und die Grundlage für die Hilfe für betroffene Frauen geschaffen werden. Österreich zähle zu einem der wenigen europäischen Ländern, wo es bisher keine solche Statistik gibt, kommentiert die FPÖ das bisherige Scheitern ähnlicher Anträge. Im März diesen Jahres wurden eine Bürgerinitiative und eine Petition, die sich mit dem Thema befassten, im Plenum diskutiert. Die Initiative hat allein über den Weg des elektronischen Zustimmungsverfahrens über die Parlamentswebsite mehr als 5.000 Zustimmungen erhalten hat.

FPÖ-Frauensprecherin Carmen Schimanek erläutert in ihrem Vorstoß, dass aufgrund der erhobenen Daten verbesserte Rahmenbedingungen für Schwangere wie Beratung oder bedarfsorientierte Unterstützung geschaffen werden sollen. Es wird auch auf eine Statistik über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland hingewiesen. Dort lasse sich seit der Einführung dieser Erhebung ein kontinuierlicher Rückgang und damit die Wirksamkeit der angewandten Präventivmaßnahmen beobachten, zitiert Schimanek eine Stellungnahme des BMFJ aus dem Jahr 2015.

Ein gleichlautender Antrag wurde auch dem Familienausschuss zugewiesen.

Maßnahmen gegen Gender Pay Gab setzen – Aufwertung von Frauenarbeit in Kollektivverträgen

Die ungleiche Bewertung der selben Arbeit und der Gender Pay Gap – also unterschiedliche Bezahlung für gleiche Arbeit von Mann und Frau – sind den Grünen ein Dorn im Auge. Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied im Bereich der Kollektivverträge ist daher Thema eines Entschließungsantrag von Berivan Aslan (G), der eine Aufwertung von sogenannter Frauenarbeit in Kollektivverträgen (2113/A(E)) zum Ziel hat. Kollektivverträge bieten ihrer Ansicht nach gute Angriffsfläche für substanzielle Veränderungen und um der Unterbewertung von Frauenarbeit entgegenzuwirken.

Die Frauensprecherin der Grünen listet in ihrem Antrag eine breite Palette von Maßnahmen auf, deren Umsetzung die Grünen fordern. Eine mögliche vorhandene diskriminierende Wirkung in Arbeitsbewertungen und bei Zulagen sowie die Erarbeitung eines neuen Arbeitsbewertungssystems mit den Sozialpartnern sind im Forderungskatalog enthalten. Genauso wie eine gesetzliche Verpflichtung zur Beseitigung von Diskriminierungen der Arbeitsbewertung in Kollektivverträgen wird die vollständige Anerkennung von Familien-, Pflege- und Hospiz-Karenz als Dienstzeit verlangt. Zudem wird eine paritätische Besetzung der jährlich stattfindenden kollektivvertraglichen Lohnverhandlungen gefordert.

Aslan begründet ihren Vorstoß mit der Tatsache, dass im Brutto-Jahresvergleich Frauen um 38% weniger verdienen. Verurteilt werden auch Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in der Arbeitsbewertung. Diese setzen beispielsweise Lohngruppen fest. Häufig bleiben speziell bei frauenspezifischen Tätigkeiten Arbeitserfordernisse, die für die Bewertung relevant sind, unberücksichtigt. Weiters kritisieren die Grünen das Zulagensystem, welches nach ihrem Empfinden "höchst diskriminierungsanfällig" ist. So gebe es deutlich häufiger Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen in typischen Männerberufen. Eine geringere Remuneration bei Fachabschlüssen von Frauen wird ebenfalls vermutet. (Schluss) wat