Parlamentskorrespondenz Nr. 617 vom 24.05.2017

Anhaltezentrum Vordernberg: Auslastung ist auf rund 80% gestiegen

Rechnungshof und Abgeordnete zerpflücken Projekt

Wien (PK) – Das Anhaltezentrum Vordernberg wurde errichtet, ohne dass das Innenministerium zuvor Analysen über die Entwicklung der Schubhaftzahlen, die Kosten des Betriebs und die Eignung des Standorts angestellt hat. Auch sonst ist vieles schief gelaufen. Zu diesem Befund kommt der Rechnungshof in seinem Prüfbericht über den Vollzug der Schubhaft in Österreich. Im Sommer 2015 hatten die PrüferInnen diesen Teilbereich des Fremdenrechts genauer unter die Lupe genommen, das Ergebnis stand heute im Rechnungshofausschuss des Nationalrats zur Diskussion. Die Zahl der Kritikpunkte ist groß, unter anderem vermisst der Rechnungshof aussagekräftige und differenzierte Statistiken zur besseren Steuerung und Planung von fremdenpolizeilichen Maßnahmen.

Laut Innenminister Wolfgang Sobotka wurden mittlerweile 20 der 25 Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt, zwei weitere sind in Umsetzung begriffen. Dem Rat, eine alternative Nutzung für das Schubhaftzentrum zu prüfen, wird vorläufig aber nicht Rechnung getragen. Dieses sei mittlerweile durchschnittlich zu rund 80% ausgelastet, hob Sobotka hervor. Auch insgesamt verteidigten er und der zuständige Abteilungsleiter im Innenministerium das Projekt gegen massive Kritik der Abgeordneten. Diese sprachen unter anderem von einem "Desaster" und bemängelten die "dilettantische" Abwicklung.

Zuvor hatte der Rechnungshofausschuss über Fördervergaben des Innenministeriums beraten, auch hier hatten die PrüferInnen zahlreiche Mängel festgestellt.

Schubhaft führt nicht immer zu Außerlandesbringungen

Laut Bericht des Rechnungshofs zum Vollzug der Schubhaft (III-322 d.B.) wurden im Zeitraum 2010 bis 2014 33.612 Außerlandesbringungen dokumentiert. Gleichzeitig ist bei mehr als 39.000 Personen aber nicht klar, ob sie trotz rechtskräftiger Entscheidung das Land tatsächlich verlassen haben. Auch die Verhängung von Schubhaft führte im Endeffekt oft nicht zum Ziel.

Mit der Einrichtung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im Jahr 2014 wurde zwar eine zentrale IT-Applikation implementiert, das änderte dem Rechnungshof zufolge vorerst aber wenig an den lückenhaften Statistiken. So war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht klar, in wie vielen Fällen das BFA als Alternative zur Schubhaft einen Festnahmeauftrag zur Sicherung von Abschiebungen erteilt hat. Die Zahl der Schubhäftlinge ging jedenfalls mit der Einrichtung des BFA deutlich zurück: Wurde zwischen 2010 und 2013 noch bei rund einem Drittel der aufenthaltsbeendenden Entscheidungen Schubhaft verhängt, war dies 2014 nur mehr bei rund 14% der Fall. Insbesondere bei negativen Asylbescheiden erfolgten Abschiebungen immer häufiger nach Anhaltungen auf Grundlage eines Festnahmeauftrags (Verwaltungsverwahrungshaft).

Diese Entwicklung hatte auch Auswirkungen auf das neu errichtete Anhaltezentrum Vordernberg. Seit dessen Eröffnung Anfang 2014 sei dieses maximal zu 18% mit Schubhäftlingen ausgelastet gewesen, wird im Bericht festgehalten. Ab April 2015 tendierte die entsprechende Belegung gegen null. Stattdessen wurden dort verstärkt so genannte "Verwaltungsverfahrenshäftlinge" untergebracht. Dafür ist das Anhaltezentrum baulich allerdings nicht geeignet, auch sei das vertraglich nicht vorgesehen, moniert der Rechnungshof.

Das Innenministerium hat, was den Betrieb von Vordernberg betrifft, allerdings wenig Spielraum. So wurde mit der Bundesimmobiliengesellschaft ein langfristiger Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht von 33 Jahren abgeschlossen. An den Vertrag mit der Gemeinde Vordernberg, der ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der Belegung des Anhaltezentrums vorsieht, ist das Ressort mindestens 15 Jahre lang gebunden. Folge sind enorme Fixkosten, die jährlichen Ausgaben für das Schubhaftzentrum werden vom Rechnungshof mit mehr als 11 Mio. € beziffert.

Die PrüferInnen bemängeln außerdem, dass das Innenministerium auf die Leistungserbringung der von der Gemeinde Vordernberg beauftragten Sicherheitsfirma G4S keinen direkten Einfluss nehmen könne, obwohl es für das Anhaltezentrum verantwortlich ist. Aufgrund eines fehlenden Sicherheitskonzepts kam es anfangs auch zu  sicherheitsrelevanten Zwischenfällen. In seinen Empfehlungen regt der Rechnungshof unter anderem an, Möglichkeiten für eine alternative Verwendung des Anhaltezentrums auszuloten.

Allerdings hat nicht nur das Anhaltezentrum Vordernberg deutlich mehr Schubhaftplätze als nötig, auch insgesamt vermisst der Rechnungshof eine schlüssige Planung. So gab es etwa auch im Polizeianhaltezentrum Salzburg und im Anhaltezentrum in der Wiener Rossauer Lände, das für weibliche Schubhäftlinge vorgesehen ist, Überkapazitäten. Dafür reichten die Plätze im vierten auf den Schubhaftvollzug spezialisierten Standort am Hernalser Gürtel in Wien nicht immer aus. Auch die Kosten divergieren enorm: Während ein Hafttag in Salzburg – bei angenommener Vollauslastung – 50 € kostet, sind es in Vordernberg mit 165 € mehr als dreimal so viel. Bezieht man die Auslastung mit ein, kostete ein Hafttag in Vordernberg im ersten Halbjahr 2015 sogar 834 €.

Massive Kritik von Seiten der Abgeordneten

Der Rechnungshofbericht zeige ganz klar das Desaster auf, das es im Bereich der Schubhaft in Österreich gegeben habe, griff Wolfgang Zanger (F) die Kritik des Rechnungshofs in der Debatte auf. Das Innenministerium habe "in die Mitte der schönen Bergwelt in der Steiermark" ein Schubhaftzentrum gepflanzt, wohlwissend, dass die Masse der Abschiebungen in der Nähe von Wien passiere. Das Schubhaftzentrum Vordernberg sei weder sparsam noch wirtschaftlich noch zweckmäßig, ist auch Josef Schellhorn (N) überzeugt. Auch Sigrid Maurer (G) sprach von einem vernichtenden Bericht. Sie wollte unter anderem wissen, wer für die gravierenden Verfehlungen und die dilettantische Abwicklung verantwortlich war. Martina Schenk vom Team Stronach erinnerte daran, dass das Projekt auch die Volksanwaltschaft beschäftigt habe.

Sobotka: Vordernberg ist europäisches Vorzeigeprojekt

Die harsche Kritik der Abgeordneten und des Rechnungshofs ließ Innenminister Wolfgang Sobotka allerdings nicht gelten. Eine punktuelle Prüfung sage wenig über die langfristige Sinnhaftigkeit eines Projekts aus, meinte er. Zudem hätten sich die Rahmenbedingungen während der Umsetzung – etwa in Folge der Spruchpraxis der Höchstgerichte zur Zulässigkeit der Schubhaft – geändert. Man müsse überdies berücksichtigen, dass Vordernberg ein Pilotprojekt gewesen sei: Im Vergleich mit Anhaltezentren in anderen Ländern wie Griechenland sei dieses ein europäisches Vorzeigeprojekt. Sobotka wies darüber hinaus auf die vorausschauende Planung des Innenressorts hin: Beim Projektstart seien Abschiebungen noch nicht im Fokus der politischen Diskussion gestanden.

Auch den Standort Vordernberg verteidigte der Innenminister. Ein zusätzliches Zentrum im Osten hätte weitaus längere Fahrstrecken und damit höhere Kosten zur Folge gehabt. Zudem habe es seinerzeit kein Durchgriffsrecht des Bundes gegenüber den Ländern und den Gemeinden gegeben, die Gemeinde Vordernberg habe mit ihrem Angebot mustergültig gehandelt. Sobotka hält es – mit Verweis auf die regionale Wertschöpfung – auch für richtig, dass die Gemeinde selbst mit dem Betrieb des Zentrums beauftragt wurde, als Föderalist sehe er darin einen Mehrwert.

Dass das Innenministerium das Vergabeverfahren deshalb der Gemeinde übertragen hat, um dieses der Kontrolle des Rechnungshofs zu entziehen, wie Ausschussvorsitzender Gabriela Moser (G) in den Raum gestellt hatte, wies der Minister vehement zurück. Unterschrieben wurden die Verträge von der Landespolizeidirektion Steiermark, da das Schubhaftzentrum in deren Vollzugsbereich fällt. Vergaberechtliche Verstöße kann der Minister keine erkennen.

Mittlerweile sei das Zentrum auch gut ausgelastet, betonte Sobotka. Derzeit sind demnach 129 von 193 Plätzen belegt. Die durchschnittliche Auslastung gab er mit rund 80% an. Auch die Abschiebungen würden klaglos verlaufen. Dass die Kosten höher als in den anderen Schubhaftzentren sind, begründete er mit der größeren Kubatur und der besseren psychologischen und ärztlichen Betreuung.

Derzeit sind 3.174 ausreisepflichtige Personen in Grundversorgung

Um die Zahl der illegal in Österreich aufhältigen Fremden zu reduzieren, setzt Sobotka auf das geplanten Fremdenrechtspaket. Derzeit habe man nur eingeschränkte Möglichkeiten, aufgegriffene Personen, die keinen Aufenthaltstitel haben, außer Landes zu bringen. Auch Rückkehrvereinbarungen mit den Herkunftsländern der Betroffenen nützen laut Sobotka wenig, wenn die Länder dann konkrete Personen nicht zurücknehmen. Wesentlich zielführender wären seiner Meinung nach die Streichung sozialer Unterstützung sowie zusätzliche Möglichkeiten der Beugehaft und der Schubhaft.

Wie viele Personen sich derzeit illegal in Österreich aufhalten, könne man naturgemäß nicht sagen, betonte Sobotka. Man wisse nur, dass sich derzeit österreichweit 3.174 ausreisepflichtige Personen in der Grundversorgung befinden. Es gebe derzeit nach geltendem Recht keine Möglichkeit, die Betroffenen außer Landes zu bringen, zum Teil handle es sich dabei auch um "vulnerable Gruppen".

Pauschalbetrag liegt unter kalkulierten Kosten für Eigenbetrieb

Ergänzt wurden die Ausführungen Sobotkas vom zuständigen Abteilungsleiter im Innenministerium. Er erinnerte daran, dass es Anfang der 2000er-Jahre zunehmend Kritik am Schubhaftvollzug in Österreich gegeben habe. Vorrangiges Ziel der Neuordnung der Schubhaft seien in diesem Sinn nicht Einsparungen gewesen, vielmehr habe man eine menschenrechtskonforme Unterbringung der Betroffenen sicherstellen wollen. Die Entscheidung habe sich als richtig erwiesen: 2008 sei eine EU-Richtlinie beschlossen worden, die vorsehe, Schubhaft getrennt von anderen Haften zu vollziehen.

Ursprünglich sei als Standort des neuen Schubhaftzentrums Leoben geplant gewesen, erläuterte der Ressortvertreter. Der Widerstand der Bevölkerung sei aber so groß gewesen, dass man letztendlich Vordernberg als Alternative gewählt habe. Dass dieser Standort untauglich ist, stellte er in Abrede, schließlich würden sechs Landespolizeidirektionen näher bei Vordernberg als bei Wien liegen. Das Zentrum sei heute auch ausgelastet.

Die Vereinbarung einer Pauschalabgeltung mit dem Betreiber, unabhängig von der Belegung, begründete der Abteilungsleiter damit, dass es zahlreiche Fixkosten gebe und es zudem nicht möglich sei, Personal variabel abzuziehen und wieder einzusetzen. Der Pauschalbetrag liege zudem um 20% unter den Kosten, die das Innenministerium im Falle eines Eigenbetriebs kalkuliert habe. Er betonte außerdem, dass das Innenministerium sehr wohl Einfluss auf die Leistungserbringung der privaten Sicherheitsfirma habe. So sei vertraglich zugesichert, dass das Ressort die Qualitätskriterien überprüfen und einzelne Mitarbeiter ablehnen könne.

SPÖ: Kritik des Rechnungshofs muss Ernst genommen werden

Die Abgeordneten ließen die Argumente des Innenministeriums allerdings nicht gelten. So verwies FPÖ-Abgeordneter Zanger darauf, dass sein Routenplaner für die Strecke Innsbruck-Wien eine Fahrzeit von 4 Stunden und 47 Minuten ausweise, während es für die Strecke Innsbruck-Vordernberg 5 Stunden und 11 Minuten seien. Zudem wäre man bei einem Eigenbetrieb des Zentrums beim Personaleinsatz flexibler. Grün-Abgeordnete Moser meinte, die Kosten könnten nicht schön geredet werden: "Das ist eine sündteure Geschichte."

Gar als "intellektuelle Beleidigung der Abgeordneten", wertete SPÖ-Abgeordneter Elmar Mayer die Verteidigungslinie des Ressorts. Angesichts der zahlreichen Kritikpunkte des Rechnungshofs könne man nicht sagen, dass alles okay sei. Entweder habe Sobotka den Bericht nicht gelesen oder wolle ihn nicht zur Kenntnis nehmen. Mayer hinterfragte zudem den Ruf Sobotkas nach neuen Befugnissen für die Polizei. Zunächst solle die Exekutive die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen vollziehen.

Seitens der ÖVP hob Johann Singer hervor, dass das Schubhaftzentrum mittlerweile gut gefüllt sei. Andrea Gessl-Ranftl (S) erinnerte daran, dass das Innenministerium damals ein Schubhaftzentrum im Süden Österreichs wollte und sich die Gemeinde Vordernberg als einzige darum beworben habe.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker wies unter anderem auf die fehlende Projektdokumentation hin. Ob die Empfehlung des Rechnungshofs, eine alternative Nutzung zu prüfen, wegen der steigenden Auslastung mittlerweile tatsächlich hinfällig ist, will sie bei einer Follow-up-Prüfung untersuchen.

Rechnungshof kritisiert Wildwuchs bei Fördervergaben

Zweiter Gegenstand desselben Rechnungshofberichts sind die "Förderungen des BMI". Demnach hat das Innenresort im Zeitraum 2011 bis 2014 Förderungen von insgesamt 77,81 Mio. € vergeben, davon stammte mit 24,43 Mio. € nahezu ein Drittel aus EU-Mitteln. Die PrüferInnen kritisieren, dass insgesamt 14 Stellen im Ressort mit der Vergabe von Förderungen betraut waren und es vielfach keine Trennung zwischen Fördervergabe und Kontrolle gab. Zudem vermissten sie klare Richtlinien für die Vergabe von Förderungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Mehrfachförderungen. Auch ließ sich mangels einer übersichtlichen Dokumentation die Anzahl der vergebenen Förderungen nicht eruieren. Grundsätzliches Lob gab es hingegen für die Abwicklung von EU-Förderungen.

Zu den mehr als zwei Dutzend Empfehlungen gehören unter anderem die Evaluierung der sehr spät erstellten Förderstrategie, ein auf Kennzahlen aufgebautes Controlling, eine sorgfältige Dokumentation der Entscheidungsgründe, die Bedachtnahme auf Eigenleistungen der Förderwerber bei Fördervergaben und Sanktionen für die Nichteinhaltung von Förderverträgen. Das Innenministerium hat etwa vom Kuratorium Sicheres Österreich Rechnungen anerkannt, die laut Vertrag von einer Förderung ausgeschlossen waren. Hinterfragt werden von den PrüferInnen überdies die Förderungen für die "Lauder Business School". Der Schwerpunkt der Förderungen lag im Bereich "Asyl, Migration und Rückkehr" (62%), dem Bereich "Innere Sicherheit" sind rund 14% zuzuordnen.

Die Kritikpunkte des Rechnungshofs wurden auch von den Abgeordneten aufgegriffen, wobei Günther Kumpitsch (F) insbesondere auf einen effektiveren Mitteleinsatz sowie das Abstellen von Mehrfachförderungen drängte. Grünen-Mandatarin Sigrid Maurer wiederum will die Förderung für die Lauder Business School evaluieren, während Josef Schellhorn (N) grundsätzlich für eine Vereinfachung der Förderlandschaft im Innenressort plädierte. Hier knüpfte auch Erwin Preiner (S) mit seiner Forderung nach Einrichtung einer zentralen Förderstelle an.

"Wir kommen allen 29 Empfehlungen des Rechnungshofs nach", versicherte Innenminister Wolfgang Sobotka. 23 seien bereits umgesetzt worden, sechs würden sich in Umsetzung befinden. Wichtig ist für den Ressortleiter nun vor allem eine auf den Sicherheitsbereich abgestellte Förderstrategie.

Skeptisch sieht Sobotka Vorschläge für eine zentrale Fördervergabe. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass Förderungen wesentlich effizienter abgewickelt werden können, wenn sie nicht zentral vergeben, sondern gebündelt werden, gab er zu bedenken. Die Trennung von Vergabe und Kontrolle der Förderungen habe sein Ressort bereits vollzogen. Dies begrüßte auch Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker, die zudem klarstellte, zentrales Anliegen des Rechnungshofs sei die widmungsgerechte und zweckmäßige Verwendung der Mittel.

Der Bericht des Rechnungshofs wurde von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen.

Ohne Debatte zur Kenntnis genommen hat der Ausschuss den Bericht des Rechnungshofs betreffend Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung Wien (III-380 d.B.). Die Beratungen über vier weitere Prüfberichte, die die Österreichische Bankenaufsichtsarchitektur (III-378 d.B.), die Ziele und Vorgaben des Bundes für Gewinnausschüttungen (III-379 d.B.), die Gebarung des Bundesdenkmalamts (III-381 d.B.) und die Familiengerichtsbarkeit (III-388 d.B.) zum Gegenstand haben, wurden vertagt. (Schluss Rechnungshofausschuss) gs