Parlamentskorrespondenz Nr. 620 vom 24.05.2017

Neu im Umweltausschuss

Verständliche Informationen für FahrzeugnutzerInnen über Kraftstoffe und Ladepunkte

Wien (PK) – FahrzeugnutzerInnen sollen klare Informationen erhalten, welches KFZ mit welchen verfügbaren Kraftstoff betankt oder beladen werden kann. Eine Gesetzesänderung im Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz (1630 d.B.) ist dafür notwendig und wurde dem Umweltausschuss vorgelegt. Aufgrund der zunehmenden Mobilität von BürgerInnen und der Vielfalt an Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge braucht es leicht verständliche Informationen über die an Tankstellen angebotenen Kraftstoffe und die Eignung des eigenen Fahrzeugs für verschiedene Kraftstoffe. Im Hintergrund dieser Vorlage steht eine Richtlinie der EU zum Infrastruktur-Aufbau für alternative Kraftstoffe, die in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Hinweise etwa in Form von Etiketten am Zapfventil, der Zapfeinrichtung, am Fahrzeug selbst und in den Handbüchern sind laut Regierungsvorlage die Konsequenz daraus. Somit werden auch Mindestanforderungen für die infrastrukturelle Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und alternative Kraftstoffe wie Erdgas- oder Wasserstofftankstellen festgelegt. (Schluss) wat