Parlamentskorrespondenz Nr. 626 vom 29.05.2017

Neu im Wirtschaftsausschuss

AnrainerInnenschutz vor Lärm, Botanischer Garten Schönbrunn und Datenschutz-Verordnung im Fokus von Oppositionsanträgen

Wien (PK) – Der Schutz von AnrainerInnen vor Lärmbelästigung durch Lokalgäste sowie der freie Zugang zum Botanischen Garten Schönbrunn sind Anliegen der Grünen. Den NEOS wiederum geht es darum, bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung überbordende Auflagen für die Unternehmen zu vermeiden.

Gastronomie: Grüne wollen besseren Schutz von AnrainerInnen vor Lärmbelästigung

Lärmende Gäste vor Lokalen können zu einer erheblichen Belästigungen der AnrainerInnen führen. Grün-Abgeordnete Birgit Schatz warnt in einem Entschließungsantrag (2151/A(E)) vor einer Verschärfung diesbezüglicher Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem ab Mai 2018 geltenden Rauchverbot, zumal dann Gäste vermehrt auf dem Gehsteig vor dem Lokal rauchen werden. Die von den Regierungsparteien im nunmehr rückverwiesenen Entwurf der Gewerbeordnungsnovelle vorgeschlagene Änderung der Sperrstundenregelung bringe hier keine Lösung, da sie auf einer Kann-Bestimmung basiert und damit den Schutz der AnrainerInnen de facto schwächen würde. Es sei vielmehr notwendig, bereits vor Errichtung des Gastronomiebetriebs Regelungen vorzusehen, die eine akzeptable Koexistenz aller ermöglichen, gibt Schatz zu bedenken. Sie will deshalb durch eine entsprechende Adaptierung der Gewerbeordnung sicherstellen, dass sämtliche Auswirkungen einer Betriebsanlage – auch jene, die vom typischen Kundenverhalten außerhalb der Anlage herrühren – schon im Betriebsanlagenverfahren geprüft werden, um so durch allfällige Auflagen einen besseren Schutz der AnrainerInnen vor unzumutbarem Lärm zu ermöglichen.

Grüne für freien Zugang zum Botanischer Garten Schönbrunn

Der Botanischen Garten Schönbrunn muss auch weiterhin frei zugänglich bleiben, fordert Sigrid Maurer. Sie befürchtet vor allem, dass die geplante Pacht des Botanischen Gartens durch die Schönbrunner Tiergarten GmbH ein Ende des kostenlosen Zutritts für die Bevölkerung bedeutet, und appelliert in einem Entschließungsantrag (2146/A(E)) an Wirtschaftsminister Harald Mahrer und Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter, in ihrer Funktion als Eigentümervertreter die Pachtpläne zu stoppen und den freien Zugang auch weiterhin sicherzustellen.

NEOS für unternehmerfreundliche Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung

NEOS Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn warnt vor überbordendem Bürokratieaufwand für die Unternehmen im Zuge der EU-Datenschutz-Grundverordnung und drängt auf eine entsprechende Abfederung durch das nunmehr erforderliche nationale Anpassungsgesetz (2156/A(E)). Die innerstaatliche Umsetzung sollte seinen Intentionen nach jedenfalls Wettbewerbsnachteile für die Unternehmen vermeiden und die geringstmögliche Regelungsintensität bei größtmöglicher Rechtssicherheit gewährleisten, ohne dabei das hohe Niveau des österreichischen Datenschutzgesetzes zu unterlaufen. Der Gesetzesvorschlag wäre dabei möglichst zeitnah vorzulegen, um Klarheit über die Detailbestimmungen zu schaffen. (Schluss) hof


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