Parlamentskorrespondenz Nr. 636 vom 31.05.2017

Masterabschluss für alle PädagogInnen in berufsbildenden Schulen

Qualitätssicherungsrat für mehr Autonomie der Pädagogischen Hochschulen

Wien (PK) – Für den Unterricht in den berufsbildenden Fächern der Sekundarstufe bestehe derzeit keine Pflicht zur Absolvierung eines Masterstudiums, kritisiert der Qualitätssicherungsrat (QSR) in seinem Bericht die unterschiedlichen Ausbildungserfordernisse von PädagogInnen (III-395 d.B.). Dadurch könne die Gleichwertigkeit von Schulausbildungen nicht gewährleistet werden, so Andreas Schnider, Vorsitzender des Qualitätssicherungsrats. Ein positives Attest wiederum stellten die PrüferInnen dem neuen Studienrecht aus, das sich derzeit in Begutachtung befindet.

Berufsbildende Sekundarstufe: Masterabschluss für alle PädagogInnen gefordert

Dieses Jahr hat der Qualitätssicherungsrat den Fokus seiner Prüfung auf jene PädagogInnen gelegt, die an berufsbildenden Schulen unterrichten. Im Ergebnis vermisst das Sicherungsgremium die Verpflichtung zur Absolvierung des Masterstudiums bei einer konkreten Personengruppe. Derzeit bestehe in den berufsbildenden Fächern keine Pflicht zur Absolvierung eines Masterstudiums, was laut QSR der Gewährleistung von gleichwertigen Ausbildungen entgegensteht. Qualitätseinbußen orten die PrüferInnen insbesondere in den Bereichen Ernährung, Mode und Design, Information und Kommunikation, wenn Studierende dieser Richtungen nicht über eine mehrjährige facheinschlägige Berufspraxis oder einen anderen facheinschlägigen Master verfügen. AbsolventInnen dieser Studienrichtungen erfüllen diese Voraussetzungen nach Ansicht des QSR in der Regel nicht, da sie ihr Studium unmittelbar nach der Matura beginnen. Daher legt der QSR ein verpflichtendes einschlägiges Masterstudium für diese Personen nahe.

Problematisch sah der QSR auch einen zweiten Bereich, nämlich das Fehlen wissenschaftlicher Fachdidaktik beispielsweise für die Fächerbündel Land- und Forstwirtschaft/Umwelt/angewandte Chemie und Biotechnologie oder die Berufsbündel Technik, Gewerbe und Industrie/Design und Gestaltung/Informations- und Kommunikationstechnik. Diese sollten nach Ansicht der PrüferInnen die Aufgabe haben, die jeweiligen Berufsfelder zu beobachten und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Lehrpläne zu erarbeiten.

Studienrecht Neu bringt zahlreiche Verbesserungen

Für den QSR stellt die Autonomie der Pädagogischen Hochschulen eine unabdingbare Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Verbünde mit Universitäten dar. Das künftig neue Studienrecht soll Klarheit in Bezug auf die zuständigen Organe schaffen.

Lob sprach der QSR für das Studienrecht Neu aus und hob unter anderen die geplante Satzungsautonomie von Pädagogischen Hochschulen und die Möglichkeit, Privatunis und Fachhochschulen als gleichberechtigte Partner an gemeinsam eingerichteten Studien miteinzubeziehen, hervor. Eine weitere wichtige Neuerung bestehe darin, dass das Studienrecht Neu flexiblere Prüfungsanerkennungen ermögliche, stellte Andreas Schnider in seinem Bericht fest.

Wirksamkeit der PädagogInnenbildung Neu überprüfen

Die Umsetzung der neuen PädagogInnenbildung sollte durch ein Monitoring begleitet werden, so das Prüforgan. Die Umsetzung der Reform sei systematisch zu beobachten und alle verfügbaren Informationen, Daten und Expertisen zu nutzen. Der QSR will dazu einen österreichweiten Evaluationsprozess starten, dessen Fokus auf der Wirksamkeit der PädagogInnenbildung Neu liegt.

Für die Zukunft nennt der QSR folgende Entwicklungsziele: Weitere Programme zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses sollten geschaffen und ein gesamtheitliches Bildungskonzept entwickelt werden. Außerdem will der QSR die Pädagogischen Hochschulen weiterentwickeln und die ECTS-Punkte für den Studienbereich Primarstufenpädagogik und –didaktik erhöhen. Einmal wieder ist es Schnider ein Anliegen, eine Strategie zur Verbesserung des Images von PädagogInnen zu entwickeln. (Schluss) gro


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