Parlamentskorrespondenz Nr. 639 vom 31.05.2017

Gesundheitsausschuss: Opposition fordert bessere Lebensmittelkennzeichnung

Rendi-Wagner für Anstellung von ÄrztInnen im Rahmen von Primärversorgungszentren

Wien (PK) – Eine transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln, ein leichterer Zugang zur Cannabis-Medizin, die Etablierung eines Aktionsplans für die Darmgesundheit, die langen Wartezeiten bei CT-Untersuchungen, das Verbot von Produkten aus Pelzfarmen oder Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln waren nur einige der Themen von 21 Oppositionsanträgen, die heute im Gesundheitsausschuss ausführlich debattiert, aber schließlich alle vertagt wurden. Im ersten Teil beklagten vor allem die Grünen, dass es die Regierung seit fast zehn Jahren nicht geschafft hat, ein echtes Qualitätsgütesiegelgesetz vorzulegen. Weiters ging es um die Verbesserung der medizinischen Versorgung in Österreich, wobei die NEOS für eine Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen durch ÄrztInnen eintraten und die Freiheitlichen ein Förderprogramm für den ländlichen Raum vorschlugen. Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner informierte die Abgeordneten u.a. über die Eckpunkte des neuen Primärversorgungsgesetzes sowie den Stand der Reform des Mutter-Kind-Passes.

Eingangs beschloss der Ausschuss mit S-V-G-N-Mehrheit eine Novelle zum EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, bei dem es primär um die amtliche Kontrolle von importierten Bioprodukten aus Drittstaaten geht. Mehrheitlich angenommen wurde auch ein Antrag der Regierungsparteien, der im Sinne der EU-Lebensmittelinformationsverordnung auf die Definition der Begriffe vegan und vegetarisch abzielt.  

Massive Kritik der Opposition an der Lebensmittelkennzeichnung in Österreich

Eine rege Debatte rund um die Frage der Kennzeichnung von Lebensmitteln bildete den Auftakt der Ausschusssitzung. Ausgangspunkt dafür war u.a. die von der Regierung vorgeschlagene Anpassung des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes (1643 d.B.), die – laut Abgeordnetem Franz Eßl (V) – notwendige Korrekturen bringt. So wurde beispielsweise die Bestimmung aufgenommen, wonach von einer Anzeige Abstand genommen werden kann, wenn das Verschulden geringfügig ist. Diese Änderung wurde von Wolfgang Pirklhuber (G) ausdrücklich begrüßt, weil damit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird. Als sehr positiv erachtete er auch die Einbindung von VertreterInnen der Landwirtschaftskammer und des Vereins Bio Austria in bestimmte Tätigkeiten des Kontrollausschusses.

Massive Mängel gebe es jedoch noch in anderen Bereichen, urteilte Pirklhuber, der in diesem Zusammenhang auf die zwei auf der Tagesordnung stehenden Entschließungsanträge seiner Fraktion verwies, die vertagt wurden. Einerseits fordern die Grünen darin eine Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier und Eiprodukte, die sowohl die Herkunft als auch die Haltungsform der Legehennen erfasst (1611/A(E)). Notwendig seien auch Maßnahmen auf EU-Ebene, um den Import von Eiern aus Haltungsformen, die nicht den EU-Standards entsprechen, zu unterbinden. Andererseits treten die Grünen für eine konsequentere Herkunftsbezeichnung von Fleisch und Tierprodukten ein (2039/A(E)). Aus diesem Grund zielt der Antrag auf ein Gütesiegelgesetz ab, das die Herkunft, die Regionalität, den Tierschutz und die Gentechnikfreiheit umfasst. Die österreichische Herkunft dürfe zudem nur als solche gekennzeichnet werden, wenn tierische Produkte von in Österreich geborenen und aufgewachsenen Tieren stammen. Pirklhuber stellte noch klar, dass man damit das AMA-Gütesiegel nicht aushebeln, sondern nur verbessern wolle.

Abgeordneter Markus Vogl (S) wies darauf hin, dass es in Österreich bereits zehn geschützte Ursprungsbezeichnungen gibt. Dem Anliegen der Grünen bezüglich verarbeitete Eier und Eiprodukte konnte er einiges abgewinnen, allerdings trete er in dieser Frage für eine Herkunftskennzeichnung ein.

Sie hätte den Initiativen der Grünen gerne zugestimmt, erklärte Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (T), da die KonsumentInnen nur dann eine echte Wahlfreiheit haben, wenn es eine transparente und verständliche Kennzeichnung gibt. Auch Josef Riemer (F) beklagte die aktuelle Situation, die nicht nur den VerbraucherInnen, sondern vor allem den vielen kleinen bäuerlichen Betrieben schade. Überdies fehle noch immer eine klare geographische Ursprungsbezeichnung.

Mit in Verhandlung stand auch ein Antrag der Regierungsfraktionen, in dem die Gesundheitsministerin ersucht wird, sich auf EU-Ebene für eine rasche Festlegung der Kriterien für die Begriffe "vegan" und "vegetarisch" einzusetzen. Dazu fehlten nämlich noch immer die entsprechenden Durchführungsrechtsakte gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung (1877/A(E)). Abgeordnete Christiane Brunner (G) erinnerte daran, dass die Grünen bereits im Jahr 2011 einen diesbezüglichen Antrag eingebracht haben. Außerdem handle es sich wieder nur um einen Appell. Österreich hätte die Möglichkeit, eine freiwillige Kennzeichnung einzuführen, gab die Rednerin zu bedenken. Abgeordneter Gerald Loacker (N) stand einem nationalen Alleingang in Sachen Herkunftsbezeichnung von Fleisch und Tierprodukten skeptisch gegenüber und plädierte für eine gemeinsame europäische Lösung; den übrigen Anliegen konnte er sich anschließen.

Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner versicherte den MandatarInnen, dass sich Österreich im Rahmen einer EU-Arbeitsgruppe dafür einsetzt, dass die Begriffe vegan und vegetarisch klar definiert werden. Ihr Ressort stand und stehe auch einem Qualitätsgütesiegelgesetz, wie es im letzten Regierungsabkommen vereinbart war, positiv gegenüber. Eine Einigung sei jedoch nie zustande gekommen, da sich u.a. der Handel dagegen ausgesprochen habe. Es sei richtig, dass die Kennzeichnung von Industrieeiern ein Problem darstelle; dafür zuständig sei aber der Landwirtschaftsminister. Was die EU-Bio-Verordnung betrifft, so seien die Verhandlungen nicht ganz einfach; man rechne mit einem In-Kraft-Treten erst im Jahr 2020.

Ärztliche Versorgung quo vadis?

Die Zukunft der ärztlichen Versorgung in Österreich stand im Mittelpunkt der weiteren Debatte im Ausschuss. Während man sich in der Problemanalyse relativ einig war – schwierige Rahmenbedingungen vor allem für Frauen, unattraktives Honorierungssystem, baldige Pensionierungswelle bei den HausärztInnen, Mängel in der Ausbildung etc. – waren die Lösungswege umstritten. Viel Zuspruch gab es aber für die Forderung der NEOS, endlich eine Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen zu ermöglichen. Im Sinne einer Anpassung der Rahmenbedingungen an bestehende Bedürfnislagen (z.B. Wunsch nach Teilzeit, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie), an geplante Strukturänderungen (Einrichtung von Primärversorgungszentren) sowie einer Antwort auf den MedizinerInnenmangel am Land sollte nach Auffassung von Gerald Loacker die bestehende Gesetzeslage überdacht werden. Eine von ihm vorgeschlagene Änderung des KAKuG (Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten) würde es ermöglichen, Anstellungsverhältnisse im niedergelassenen Bereich zu erlauben, ohne die Rechtsfolgen des Übertritts ins Kranken- und Kuranstaltenrecht auf sich nehmen zu müssen (2067/A(E) ).

Eva Mückstein (G), die auch eine Anstellung von MedizinerInnen in Gruppenpraxen und Primärversorgungszentren unterstützte, schlug noch die Einführung eines Facharztes für Allgemeinmedizin vor.

Von Seiten der FPÖ wurde vor allem auf die sehr schwierigen Arbeitsbedingungen von LandärztInnen hingewiesen. Es gebe bereits große Probleme, NachfolgerInnen für die Ordinationen zu finden, zeigte FPÖ-Mandatarin Dagmar Belakowitsch-Jenewein in einem Entschließungsantrag auf (414/A(E)). Dringend notwendig ist ihrer Ansicht nach daher die Umsetzung eines Maßnahmen- und Förderprogramms, um eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung im ländlichen Bereich auch in Zukunft sicherzustellen. Wichtige Eckpunkte eines solchen Konzepts wären auf jeden Fall die Verbesserung der Arbeitsbedingungen als auch der Einkommenssituation.

Erwin Rasinger (V) war der Meinung, dass es jetzt schon sehr viel Zusammenarbeit zwischen den ÄrztInnen, den VertreterInnen anderer Gesundheitsberufe und verschiedensten Institutionen gibt. Es müssen aber Lösungen für die komplexen Probleme gefunden werden, denn die Bevölkerung habe ein Recht auf eine gute hausärztliche Betreuung. Hinsichtlich der geforderten Anstellungsmöglichkeit gab er zu bedenken, dass damit nicht die Vertretungsregel gekippt werden dürfe. Außerdem könnten Probleme in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz entstehen.

Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner befürwortete die Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen, und zwar im Rahmen von Gruppenpraxen und Primärversorgungszentren (PVZ). Damit würde man auch den Wünschen vieler MedizinerInnen entsprechen, die Beruf und Familie besser vereinbaren wollen. Das geplante Primärversorgungsgesetz sei auch eine Antwort darauf, dass bis 2025 etwa 60% der HausärztInnen in Pension gehen werden. Weiters enthalte die Vorlage ein neues Honorierungssystem sowie die Sicherstellung eines umfangreicheren Versorgungsangebots (z.B. längere Öffnungszeiten). Der Idee, eine eigene Sonderfachausbildung für AllgemeinmedizinerInnen einzuführen, stand sie ablehnend gegenüber, weil man dadurch die Flexibilität einschränken würde. Eine generelle Aufwertung dieses Berufs sei aber sicherlich notwendig. Was die von NEOS-Mandatar Gerald Loacker angesprochene Studie zum Ärztebedarf betrifft, so wolle man die bereits vorhandenen Daten zusammentragen, um ein Gesamtbild zu erhalten. Dafür zuständig sei ihr Ressort sowie die Gesundheit Österreich GmbH; erste Ergebnisse sollten Ende des Jahres vorliegen. - Beide Anträge wurden vertagt.

Grüne setzen sich für leichteren Zugang zur Cannabis-Medizin ein

Mit einem breiten Themenspektrum befassten sich die nächsten fünf Anträge der Opposition, die von Verbesserungen im Bereich der Cannabismedizin, einem Aktionsplan Darmgesundheit, der Reform des Mutter-Kind-Passes, der Einbeziehung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in das Gratis-Hepatitis-Impfprogramm bis hin einer gesetzlichen Meldepflicht von Krankheits- und Todesfällen durch Spitalkeime reichten.  

Für Verbesserungen im Bereich der Cannabismedizin setzt sich G-Abgeordnete Eva Mückstein ein und verwies dabei auf die Regelungen in Deutschland (2078/A(E) ). Seit Jänner 2017 haben dort die PatientInnen die Möglichkeit, auf ärztliche Verschreibung hin getrocknete Cannabis-Blüten und Cannabis-Extrakte in Apotheken zu beziehen. Cannabismedizin ist für ihre schmerzstillende, stimmungsaufhellende, appetitfördernde und entspannende Wirkung bekannt und wird vor allem in der Schmerztherapie, zur Linderung der Nebenwirkungen von Chemotherapie, zur Behandlung von multipler Sklerose, Tourette-Syndrom u.v.m. eingesetzt. Die Regelung im Nachbarland sieht zudem vor, dass die Leistung nur bei der ersten Verordnung einer Genehmigung durch die Krankenkasse bedarf, wobei eine Ablehnung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Außerdem soll in der Palliativversorgung ein besonders rascher Zugang zu Cannabis-Präparaten ermöglicht werden. Vorgesehen ist auch eine wissenschaftliche Begleiterhebung, um die medizinische Wirkung der Cannabispflanze noch weiter zu erforschen. In Österreich hingegen ist das Arzneimittel Dronabinol chefarztpflichtig; die Kosten werden von den Kassen nur bei ca. 30% der PatientInnen übernommen.

Im Gegensatz zu Deutschland werden in Österreich seit Jahren Cannabinoide verschrieben, entgegnete Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) seiner Vorrednerin. Die Prüfung durch den Chefarzt hält er für sinnvoll, da eine begründete Indikation vorliegen muss. Er verschreibe selbst Cannabismedikamente, erklärte Erwin Rasinger (V), aber Wunder dürfe man sich davon auch nicht erwarten. Generell warnte er davor, die "Büchse der Pandora" zu öffnen; eine generelle Freigabe sei daher abzulehnen. Einen anderen Standpunkt nahm Gerald Loacker (N) ein, dessen Partei für die generelle Liberalisierung ist. Wenn es wissenschaftliche Belege für den Nutzen von Cannabisprodukten gibt, dann sollte es auch keine chefärztliche Barriere geben, meinte er.

Man müsse genau zwischen dem standardisierten Wirkstoff THC, der seit vielen Jahren verfügbar ist, und den nicht standardisierten Blüten differenzieren, konstatierte Ministerin Pamela Rendi-Wagner. Solange es keine Studie gibt, die den medizinischen Mehrwert der Blüten belegt, müsse man im Sinne der PatientInnensicherheit auf die Medikamente setzen. Man werde aber die Erfahrungen in Deutschland genau beobachten. Bei der geplanten Suchtmittelgesetz-Verordnung gehe es um die Klarstellung, dass Faserhanf nicht unkontrolliert für die Produktion des Wirkstoffs CBD verwendet werden darf. CBD-Produkte können jedoch in den heimischen Apotheken gekauft werden.

Marcus Franz: Nationaler Aktionsplan für Darmgesundheit dringend erforderlich

Ein flächendeckendes Programm zur Vermeidung von Dickdarmkrebs scheint aufgrund der hohen Anzahl an jährlichen Neuerkrankungen (ca. 5.000 Personen) unumgänglich, argumentiert Marcus Franz (o.F.) in einem Entschließungsantrag (2025/A(E) ). Die Sterblichkeitsrate bei dieser Erkrankung liegt bei ca. 50%. Durch die Einführung eines flächendeckenden nationalen Aktionsplans zur Darmgesundheit, der sowohl auf Früherkennung als auch auf präventive Aufklärung setzt, könnte man jährlich hunderte Todesfälle verhindern, war Franz überzeugt, der auf ein entsprechendes Programm in Vorarlberg verweist. Außerdem wäre der volkswirtschaftliche Nutzen enorm. Berechnungen hätten ergeben, dass man sich im Laufe von zehn Jahren etwa drei bis vier Mrd. € ersparen würde. Auch Abgeordneter Karl Öllinger stimmte mit dem Antragsteller überein, dass es sich bei der Koloskopie um die effizienteste Vorsorgeuntersuchung handelt. Leider hätten aber immer noch viele Menschen eine Scheu davor, da es an guter Aufklärung mangle.

Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner pflichtete den Abgeordneten bei, dass in diesem Bereich noch mehr getan werden muss. Das Thema Darmgesundheit ist auf ihrer Agenda, bekräftigte die Ressortchefin, es gehe vor allem um eine Anhebung der Untersuchungsrate im Rahmen eines organisierten Screenings, die Einführung von Qualitätsstandards und eine gezielte Information der PatientInnen.

FPÖ: Kostenlose Hepatitis-Impfung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren

FPÖ-Abgeordnete unterstützen die langjährige Forderung der freiwilligen Feuerwehren, von Seiten der AUVA in die Hochrisikogruppe aufgenommen zu werden. Damit wäre eine Gratis-Hepatitisimpfung für alle ihre Mitglieder möglich, heißt es in einem Entschließungsantrag (2097/A(E) ). Die AUVA übernimmt derzeit die Kosten für Menschen, die in einem Umfeld arbeiten, in dem Erreger mit einem erhöhten Übertragungspotenzial vorhanden sind. Die Feuerwehrleute  zählen bis dato - im Gegensatz zu FußpflegerInnen, HeimhelferInnen, ApothekerInnen oder MüllsortiererInnen – nicht dazu. Johann Hechtl (S) begrüßte grundsätzlich den Vorstoß, die Materie sei aber Ländersache. Man wolle jedenfalls an einer Lösung arbeiten.

Hebammenbetreuung im Mutter-Kind-Pass und Gefahren durch Spitalskeime  

Viele Frauen werden während der Schwangerschaft und bei der Geburt lieber durch Hebammen betreut als durch ÄrztInnen, heißt es in einem Entschließungsantrag der Grünen (1880/A(E) ). Wenn diese Personengruppe aber die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen fünf Untersuchungen durch Hebammen durchführen lässt, muss sie beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes mit Kürzungen rechnen. G-Mandatarin Aygül Berivan Aslan schlägt daher eine ähnliche Regelung wie in Deutschland vor, wo Hebammen-Untersuchungen nach ärztlicher Anordnung oder nach ärztlicher Feststellung eines normalen Schwangerschaftsverlaufs gleichberechtigt möglich sind.

Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner informierte darüber, dass seit zwei Jahren intensiv über eine zeitgemäße Reform des Mutter-Kind-Passes beraten wird. In der ersten Phase stand dabei das Thema der Gesundheitsbedrohungen im Laufe der Schwangerschaft auf dem Programm. In einem einmaligen transparenten Arbeitsprozess werde jedes einzelne Protokoll der dafür installierten multiprofessionellen Facharbeitsgruppe sofort der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, hob die Ministerin hervor.- Es bestehe auch die Möglichkeit, Kommentare abzugeben.

Schließlich befasste sich der Ausschuss noch mit einem F-Entschließungsantrag (1990/A(E) ), in dem eine verpflichtende Meldung von Krankheits- und Todesfällen durch Spitalskeime gefordert wird. Die Gesundheitsministerin machte darauf aufmerksam, dass sich ihr Ressort mit diesem Thema schon sehr lange befasse. Im Rahmen der Gesundheitsreform habe man eine bundesweite Überwachung sowie die Einführung von österreichweiten Qualitätsstandards beschlossen. - Alle fünf Anträge wurden vertagt. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue