Parlamentskorrespondenz Nr. 667 vom 07.06.2017

Bessere Verbraucherinformationen für Bio-Produkte und vegetarische Lebensmittel

Nationalrat beschließt EU-Anpassung bei Lebensmittelkennzeichnung

Wien (PK) - Amtliche Kontrollen beim Import von Bio-Erzeugnissen werden an das EU-Recht angepasst. Dazu beschloss der Nationalrat heute das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz. Während die Regelung Zustimmung von den Regierungsparteien sowie NEOS und Grünen erhielt, nutzten die anderen Oppositionsparteien die Debatte zur Kritik an der Lebensmittelkennzeichnung in Österreich.

Zudem konnte sich ein ÖVP-SPÖ-Antrag durchsetzen, die sich für bessere Verbraucherinformationen für vegetarische und vegane Lebensmittel auf EU-Ebene einsetzt.

Kontrolle von Bio-Importen an EU-Recht angepasst

Die Kontrollzuständigkeiten beim Import von biologischen Produkten aus Drittstaaten wurden heute mit dem EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz an das EU-Recht angepasst. Demnach können ab 1. Jänner 2018 manche Kontrolltätigkeiten, für die grundsätzlich der Landeshauptmann zuständig ist, auch andere Stellen durchführen, informierte Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner. Außerdem werden dem Kontrollausschuss auch VertreterInnen der Landwirtschaftskammer und des Vereins Bio Austria angehören.

Harald Jannach (F) regte in diesem Zusammenhang an, auf EU-Ebene gegen die Bezeichnung "g.g.A" (geschützte geographische Angabe) einzutreten. Diese würde zu irreführenden Angaben über die Herkunft führen, sagte er. Mit dieser Bezeichnung würden Produkte gekennzeichnet, bei denen auch nur Teile der Produktionsschritte in dem genannten Gebiet liegen müssten, das als Ursprung genannt werde. Dadurch werde es ermöglicht, dass importiertes Fleisch als österreichisches Produkt gekennzeichnet wird, so dieses einen Produktionsschritt im Inland durchläuft, kritisierte er. Als Alternative nannte Jannach die geschützte Ursprungsbezeichnung "g.U.", bei der die gesamte Produktion im genannten Gebiet erfolgen muss. Ebenso täuschend sei das AMA-Gütesiegel, unterstrich Jannach, denn die Produkte seien weder gentechnik- noch palmölfrei. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Bio-Produkte würden immer beliebter, so Markus Vogl (S). Demnach sei auch deren Kontrolle zu stärken. Die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln sei wichtig für KonsumentInnen, sagte er. In Richtung Harald Jannach merkte Vogl an, dass es derzeit zehn österreichische Produkte mit der geschützten Bezeichnung g.U gibt und das Kennzeichen g.g.A. bislang sechs Mal vergeben wurde. Zweitere Bezeichnung sei erforderlich, da manche Regionen nicht in der Lage seien, das gesamte Produkt selbst herzustellen. Es handle sich dabei dennoch um Lebensmittel, die zum größten Teil in der Region hergestellt werden.

Laut den ÖVP Abgeordneten Franz Eßl und Johann Höfinger bringt die Novelle notwendige Korrekturen. So wird beispielsweise die Bestimmung aufgenommen, wonach von einer Anzeige Abstand genommen werden kann, wenn das Verschulden geringfügig ist. Der Praxisbezug im Kontrollablauf würde gestärkt und die Regelung bringe Verbesserungen und Vereinfachungen, insbesondere im Zusammenhang mit Sanktionen, so Eßl.

Ulrike Weigerstorfer (T) sah die vorgesehenen Änderungen ebenfalls als notwendig an, um die Verhältnismäßigkeit von Schuld und Strafe zu wahren. Kritisch empfand sie hingegen die Kompetenzstärkung der Landeshauptleute, weshalb das Team Stronach auch die Zustimmung verwehrte. Auch seitens des fraktionslosen Abgeordneten Rupert Doppler gab es Kritik. Es sei sicherzustellen, dass KonsumentInnen jenes Produkt erhalten, das sie zu kaufen glauben. Tricksereien mit Gütesiegeln seien abzustellen, mahnte Doppler.

Wolfgang Pirklhuber (G) erachtete die Einbindung von VertreterInnen der Landwirtschaftskammer und des Vereins Bio Austria in bestimmte Tätigkeiten des Kontrollausschusses als sehr positiv. Insgesamt sei der österreichische Bio-Landbau als Erfolgsgeschichte zu sehen, sagte er und forderte ein österreichisches Gütesiegel-Gesetz. Schritte müssten auf europäischer statt auf nationaler Ebene gesetzt werden, meinte hingegen Gerald Loacker (N) und unterstellte den Regierungsparteien mangelndes Interesse angesichts zahlreicher Vertagungen im letzten Gesundheitsausschuss.

Verbraucherinformationen für vegetarische und vegane Produkte soll verbessert werden

Beschlossen wurde auch eine Initiative der Regierungsfraktionen, in der die Gesundheitsministerin ersucht wird, sich auf EU-Ebene für eine rasche Festlegung der Kriterien für die Begriffe "vegan" und "vegetarisch" einzusetzen. 9% der österreichischen Bevölkerung sei von der Regelung betroffen, sagte Dietmar Keck (S). Vielfach sei es schwierig, vegetarische und vegane Produkte auf den ersten Blick zu erkennen, daher setzte er sich dafür ein, die Durchführbarkeit dieser Ernährungsstile zu erleichtern.

Die Entscheidung von VegetarierInnen und VeganerInnen sei zu respektieren, unterstrich Franz Eßl (V). Zuversicht gibt Eßl die steigende Nachfrage von Milchprodukten. KonsumentInnen seien bereit mehr zu zahlen, wenn sie einen Mehrwert erhalten, plädierte Eßl für mehr Informationskennzeichnung. Wolfgang Pirklhuber (G) mangelt es an einer gesetzlichen Regelung für die Bezeichnungen vegetarisch und vegan. Irreführung müsste vermieden werden, sagte er und zollte ethisch motivierten Veganern seine Anerkennung.

Konsumenteninformation sei wichtig für deren Mündigkeit, betonte Ulrike Weigerstorfer (T). Entgegen Pirklhuber empfand sie Österreich aber von einer internationalen Vorreiterrolle weit entfernt und sah großen Handlungsbedarf im Lebensmittelbereich. In einem Entschließungsantrag forderte sie die Herkunftsbezeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln in Anlehnung an die Pflichtkennzeichnung von frischem, gekühlten oder gefrorenem Fleisch. Überdies verlangte Leopold Steinbichler (T) die verpflichtende Information über Herkunft und Haltungsform jener Eier, die in Produkten – beispielsweise Backwaren oder Nudeln – weiterverarbeitet wurden. Dies sei nicht nur bei Frischeiern sondern auch bei Eiprodukten erforderlich, unterstrich er mit einer Kanne mitgebrachtem Flüssigei. Die Bezeichnung vegan würde oft als Geschäftsmodell missbraucht, sagte Steinbichler. Trotz Einigkeit der Opposition stimmten SPÖ und ÖVP gegen beide Entschließungsanträge.

Für Josef Riemer (F) sind es moralische Gründe, weshalb sich 750.000 Menschen in Österreich zu einem vegetarischen bzw. vegangen Lebensstil entscheiden. Mehr Informationen würden ihre Entscheidungsfreiheit stärken. Deshalb will Riemer tiefer in die Materie einsteigen insbesondere in Bezug auf die Kennzeichnung von Fertigprodukten. Die FPÖ stimmte im Alleingang gegen den Antrag.

Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner versicherte den MandatarInnen, dass sich Österreich im Rahmen einer EU-Arbeitsgruppe dafür einsetzt, die Begriffe vegan und vegetarisch klar zu definieren. Eine nationale Regelung hält die Gesundheitsministerin für wenig zielführend, da der Wirkungskreis zu klein wäre. (Fortsetzung Nationalrat) gro