Parlamentskorrespondenz Nr. 727 vom 14.06.2017

Neu im Verkehrsausschuss

SPÖ und ÖVP für Änderungen bei Schifffahrtsaufsicht und Auflösung der Bundesanstalt für Verkehr; NEOS-Anträge zu Maut und A-Führerschein

Wien (PK) – Mit zwei Initiativanträgen wollen Abgeordnete der SPÖ und ÖVP ein Vorhaben des Arbeitsprogramms der Bundesregierung 2013-2018 noch vor Ende der Legislaturperiode auf den Weg bringen. Ziel ist es, die Agenden der Verkehrssicherheitsbehörden sparsam und effizient zu reorganisieren und Ressourcen zu bündeln. Die in diesem Zusammenhang geplante Auflösung der Bundesanstalt für Verkehr bedingt Änderungen im Kraftfahrgesetz und im Unfalluntersuchungsgesetz. Im Wasserstraßengesetz soll eine Übertragung von Aufgaben an die viadonau erfolgen.

Für ein System der kilometerabhängigen Maut sowie für Änderungen der Wartefristen beim A-Führerschein sprechen sich die NEOS in zwei Entschließungsanträgen aus.

Bundesanstalt für Verkehr wird aufgelöst

Im Sinne einer Neuorganisation der Verkehrssicherheitsbehörden ist die Auflösung der Bundesanstalt für Verkehr vorgesehen. SPÖ-Verkehrssprecher Anton Heinzl und ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger haben einen Initiativantrag vorgelegt, der den gesetzlichen Rahmen dafür absteckt (2229/A). Erforderlich sind zum einen Änderungen im Unfalluntersuchungsgesetz (UUG). Damit wird festgelegt, dass die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes als Dienststelle des BMVIT unverändert weiter bestehen bleibt. Der Wegfall der Bundesanstalt für Verkehr bedingt auch zahlreiche redaktionelle Änderungen im Kraftfahrgesetz, um ihre Aufgaben an das BMVIT zu übertragen.

In der Novelle sind noch weitere kleine Änderungen des Kraftfahrgesetzes enthalten. So werden grüne Nummerntafeln auch für emissionsfreie Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M2 und M3 ermöglicht. Neuregelungen gibt es für die Überprüfung von historischen Fahrzeugen. Die Verordnungsermächtigung für die Übertragung von nichtbehördlichen Aufgaben im Zuge der technischen Unterwegskontrollen an die Asfinag wird neu gefasst. Berechtigungen von Heeresfahrlehrern bzw. Heeresfahrschullehrern sollen unter bestimmten Voraussetzungen mit einer zivilen Berechtigung gleichgesetzt werden können.

Wasserstraßengesetz: Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht an via donau GmbH

SPÖ-Verkehrssprecher Anton Heinzl und ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger schlagen eine Änderung im Wasserstraßengesetz vor (2230/A). Damit käme es zur Übertragung von Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht an die via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft GmbH (kurz viadonau), einen ausgegliederten Rechtsträger des BMVIT. Dieser obliegen in Zukunft die Arbeiten im Zusammenhang mit den uferseitigen Schifffahrtszeichen und den Fahrwasserzeichen, also Beschaffung, Errichtung, Wartung, Instandhaltung und Entfernung. Die Schifffahrtsaufsicht soll damit in Zukunft ihren Fokus stärker auf die aufsichtsbehördlichen Tätigkeiten richten. Von der Änderung erwartet man sich auch sofort wirksame Einsparungen bei der Schifffahrtsaufsicht von jährlich rund 110.000 € sowie mittelfristig sinkende Personal- und Gerätekosten. Der auf Seiten der viadonau entstehende jährliche Zusatzaufwand wird auf 564.000 € beziffert. Dieser soll durch Effiziensteigerungen und Zusatzeinnahmen aus der Liegenschaftsverwaltung der viadonau bewältigt werden.

NEOS fordern kilometerabhängige Maut

Eine grundlegende Umstellung des bisherigen Mautsystems mit Autobahnvignette und Einzelmautstellen auf ein kilometerabhängiges Tele- oder Videomautsystem fordert NEOS-Verkehrssprecher Michael Bernhard (2197/A(E)). Er sieht darin einen Teil eines Maßnahmenpakets für die Umwelt, sofern diese Maßnahme aufkommensneutral erfolgt und den individuellen  Abgasverbrauch der Fahrzeuge einbezieht.

... und flexible Wartefrist bei Erwerb des Führerscheins der Klasse A

Abgeordneter Michael Bernhard (N) weist auf eine inkonsistente gesetzliche Regelung der Wartezeit für die Berechtigung zum Erwerb eines Führerscheins der Klasse A hin. Er fordert eine entsprechende Änderung des Führerscheingesetzes (2200/A(E)), wonach sich für FührerscheinwerberInnen, die innerhalb der zweijährigen Wartefrist nach Erwerb eines Führerscheins der Klasse A2 das 24. Lebensjahr beenden, die Wartezeit entsprechend verkürzt. (Schluss) sox