Parlamentskorrespondenz Nr. 733 vom 14.06.2017

Neu im Finanzausschuss

ÖVP-SPÖ-Initiative zur Modernisierung der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

Wien (PK) – Um den Unternehmen den Zugang zu Eigenkapital zu erleichtern, will die Regierung die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) – das sind Finanzintermediäre - verbessern. Laut Finanzministerium soll die bestehende Finanzierungslücke geschlossen und insbesondere kleinen und mittlernen Unternehmen die Gründungsphase erleichtert werden (2237/A).

Steueranreize attraktivieren Risikokapital-Aufnahmen

Das neue MiFiG-Gesetz soll sich am ursprünglichen Modell, das 2013 ausgelaufen ist, orientieren. Neu ist die Gliederung in ein 3-Ebenen-Modell, wonach private Investoren in Beteiligungen an den MiFiG investieren. Diese bündeln Eigenkapital und stellen es den Unternehmen zur Verfügung. Dabei werden vom Finanzministerium steuerliche Anreize sowohl für die MiFiG selbst als auch für private Investoren, die Investitionsvolumen bereitstellen, vorgesehen. Das Finanzministerium will so ein möglichst breites Anlegerpublikum ansprechen. Ziel ist es, die Kapitalaufnahme für aufstrebende Unternehmen zu attraktivieren.

Veräußerungsgewinne von höchstens 15.000 € pro Jahr und Privatanleger sollen im Zuge dessen von der Körperschaftsteuer-Pflicht befreit werden. Bei dem anwendbaren Steuersatz von 27,5% ergibt sich laut Initiativantrag daraus eine maximale Steuerentlastung von 4.125 €. Laufende Gewinne hingegen sind nicht von der Befreiung erfasst. Während früher 500.000 € frei verfügbares Vermögen Voraussetzung für die Einstufung als qualifizierter Privatkunde waren, sind nunmehr 250.000 € ausreichend. Auch die Mindestinvestitionssumme soll von bisher 100.000 € auf 10.000 € verringert werden.

Geplant ist überdies, das Investitionsvolumen pro Unternehmen von 1,5 Mio. € auf 15 Mio. € auszudehnen. MiFiG sollen dadurch künftig deutlich umfangreichere Investitionsmöglichkeiten erhalten als bisher. Das neue Konzept soll den Erwerb begünstigter Beteiligungen für fünf Jahre vorsehen und auch eine Abschichtung über einen angemessenen Zeitraum erlauben, heißt es in der Begründung der Initiative.

MiFiG müssen Kapitalgesellschaften (AG, SE, GmbH oder vergleichbare ausländische Körperschaften) sein, die einen Finanzierungsbereich und einen Veranlagungsbereich haben. Ersterer umfasst Eigenkapital-Investitionen in die Zielunternehmen. Zweiterer befasst sich mit der Veranlagung des Eigenkapitals. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist, dass nachhaltig mindestens 75% des Eigenkapitals im Finanzierungsbereich und maximal 25% im Veranlagungsbereich eingesetzt werden.

Alternativ zu MiFiG können auch künftig Investitionen in Zielunternehmen über Kommanditgesellschaften erfolgen. Die Regierungsparteien wollen die geltenden Gesetze an die Rechtsprechung des EuGH anpassen und bei der Umsatzsteuer Klarstellungen vornehmen. Zudem sollen auch die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen attraktiviert werden. Die Regelungen für den Vertrieb von Alternativen Investmentfonds an Privatkunden sowie qualifizierte Privatkunden sollen praxisnäher gestaltet und im Privatkundenvertrieb die Gleichbehandlung der Anleger sichergestellt sowie eine Haftungsbegrenzung bei Drittverwahrung untersagt werden. Die Novelle soll erst nach Notifizierung durch die Europäische Kommission – voraussichtlich im Herbst 2017 - in Kraft treten. (Schluss) gro